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Nachzahlung bei Selbstständigkeit (GKV)

Verfasst: 03.01.2009, 15:29
von hthom
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe natürlich (sonst würde ich mich nicht anmelden :) )) ein Problem mit meiner GKV.

Ich bin bei der BKK Mobil Oil freiwillig versichert und arbeite selbstständig. Nun möchte die BKK gern eine Nachzahlung für die Jahre 2006 bis 2008 i.H.v. 6037 Euro haben. Ich bin nun allerdings der Auffassung, dass sie sich verrechnet haben. Ich habe im Jahr 2006 in der Zeit vom 16.04.2006 bis 31.12.2006 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nach dem letzten Steuerbescheid erwirtschaftet. Die Beiträge werden nun nach diesem Einkommen für das Jahr 2006 nach deren Formel errechnet und ich lande natürlich beim Höchstbeitrag, für dieses Jahr auch berechtigt. Für die Jahre 2007 und 2008 werden allerdings die 30.000 Euro nicht auf 360 Tage verteilt sondern auch so gerechnet, dass ich den Höchstbeitrag zahlen muss.
Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt, der dem Widerspruchsausschuss auch vorgelegt wurde. Einen Bescheid habe ich natürlich noch nicht erhalten, da der Ausschuss erst am 19.12.2008 getagt hat.
Nun habe ich die Androhung der Vollstreckung für die rückständigen Beiträge bekommen und es wurde dabei nicht berücksichtigt, dass ich den Beitrag für November 2008 fristgerecht überwiesen habe. So wurde natürlich der Säumniszuschlag miterhoben (also die Hälfte des Beitrages).
Ich habe eine Zahlungsfrist bis zum 14. Januar 2009 eingeräumt bekommen. Soll ich den Betrag nun überweisen, obwohl die Berechnung meiner Meinung nach falsch ist? Eine aufschiebende Wirkung hat mein Widerspruch nicht, wie mir die Krankenkasse mitteilte. Nun sehe ich das Problem, dass ich die evtl. überzahlten Nachzahlungen nicht zurückerstattet bekomme, wenn ich den Betrag in voller Höhe überweise.
Kann mir jemand helfen und Tipps geben, wie ich mich verhalten soll?

Viele Grüße
Heike

Verfasst: 03.01.2009, 15:44
von Czauderna
Hallo,
wenn es sich bei den 30.000 € um die Gesamteinnahmen handelt, komme ich für die Jahre 2007 und 2008 auf mtl. 2500,00 € wonach der Beitrag berechnet werden müsste.
richtig, Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die geforderten Beiträge müssen gezahlt werden. Wenn dem Widerspruch stattgegeben wird, muss die Kasse natürlich auch die überzahlten Beiträge zurückzahlen
und auch die Säumniszuschläge, die auf den überzahlten Teil fallen.
Gruß
Czauderna

Nachtrag

Verfasst: 03.01.2009, 15:52
von Czauderna
Hallo,
ich denke die Kasse hat folgende Rechnung aufgemacht.
30.000,00 € wurden in 8,5 Monaten erzielt, d.h. pro Monat rund 3530,00.
Den Betrag haben die eben dann auch für 2007 und 2008 angesetzt.
Auf die Entscheidung des Widerspruchs bin ich auch mal gespannt da
Beurteilung durch die Kasse aber auch der Widerspruch logisch sind.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 04.01.2009, 14:17
von hthom
Hallo,

gut, dann werde ich also die ganze Summe bezahlen müssen und dann mal abwarten, was die KK entscheidet. Ich dachte halt immer, dass Beiträge die gezahlt wurden nicht zurückgezahlt werden würden auch wenn die Forderung falsch oder zu hoch angesetzt worden wäre.

Viele Grüße und vielen Dank
Heike

warum gibst du auf ?

Verfasst: 30.01.2009, 16:14
von rapader
Ich würde bei so viel Geld schon noch Mal prüfen lassen, bevor du zahlst.

Nachher ist jede Rückerstattung sehr schwierig und du musst dann klagen.

Gibt es bei dir eine Beratungsstelle in der Nähe ?