GKV Kapitalerträge u. Gesamteeinkommensgrenze für Angehörige in der Familienversicherung
Verfasst: 01.05.2024, 14:59
Guten Tag,
mein Ehepartner ist bei meiner Krankenversicherung familienversichert. Ich bin in der GKV pflichtversichert.
Wir haben Festgeldanlagen auf den Namen meiner Frau angelegt (Übertragung nur bis Laufzeitende der Festgeldanlagen, Kapital dann zurück auf mein Konto). Leider hatten wir die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung nicht auf dem Schirm bei Anlage der Festgelder.
Nun wird wohl die Einkommensgrenze 2024 leicht überschritten werden. Festgeldumschreibung oder vorzeitige Kündigung ist lt. Bank nicht möglich.
Sparerpauschbetrag ist berücksichtigt. Zinszahlungen erfolgen in den Monaten 10. 11. und 12. In den Monaten 1-9 keine Einkünfte.
1. Kann die Familienversicherung bestehen bleiben, da es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt? Ist die Annahme zutreffend?
Aus:
Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung vom 29. September 2022:
„Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt werden, sind als unregelmäßig anzusehen und schließen die Familienversicherung unabhängig von der Höhe der Einkünfte insofern nicht aus.“
2. Falls die Familienversicherung nicht bestehen bleiben kann: Für welchen Zeitraum wäre dann eine beitragspflichtige Krankenversicherung erforderlich (Nur für die letzten 3 Monate oder das gesamte Jahr 2024)? Mit welcher Beitragshöhe ist ca. zu rechnen?
3. Wann sollte man mit der KV Kontakt aufnehmen? Bereits jetzt oder erst Ende des Jahre, wenn die Zinserträge anfallen.
Gibt es Hinweise u. Handlungsempfehlungen, um die Unterbrechung der beitragsfreien Familienversicherung zu vermeiden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe von den Experten im Forum
mein Ehepartner ist bei meiner Krankenversicherung familienversichert. Ich bin in der GKV pflichtversichert.
Wir haben Festgeldanlagen auf den Namen meiner Frau angelegt (Übertragung nur bis Laufzeitende der Festgeldanlagen, Kapital dann zurück auf mein Konto). Leider hatten wir die Einkommensgrenze bei der Familienversicherung nicht auf dem Schirm bei Anlage der Festgelder.
Nun wird wohl die Einkommensgrenze 2024 leicht überschritten werden. Festgeldumschreibung oder vorzeitige Kündigung ist lt. Bank nicht möglich.
Sparerpauschbetrag ist berücksichtigt. Zinszahlungen erfolgen in den Monaten 10. 11. und 12. In den Monaten 1-9 keine Einkünfte.
1. Kann die Familienversicherung bestehen bleiben, da es sich nicht um ein regelmäßiges Einkommen handelt? Ist die Annahme zutreffend?
Aus:
Grundsätzliche Hinweise des GKV-Spitzenverbandes Gesamteinkommen im Sinne der Regelungen über die Familienversicherung vom 29. September 2022:
„Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als drei Monate erzielt werden, sind als unregelmäßig anzusehen und schließen die Familienversicherung unabhängig von der Höhe der Einkünfte insofern nicht aus.“
2. Falls die Familienversicherung nicht bestehen bleiben kann: Für welchen Zeitraum wäre dann eine beitragspflichtige Krankenversicherung erforderlich (Nur für die letzten 3 Monate oder das gesamte Jahr 2024)? Mit welcher Beitragshöhe ist ca. zu rechnen?
3. Wann sollte man mit der KV Kontakt aufnehmen? Bereits jetzt oder erst Ende des Jahre, wenn die Zinserträge anfallen.
Gibt es Hinweise u. Handlungsempfehlungen, um die Unterbrechung der beitragsfreien Familienversicherung zu vermeiden?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe von den Experten im Forum