Weiter AU-Bescheinigung trotz Aussteuerung
Verfasst: 08.04.2024, 15:05
Hallo,
wenn die 78 Wochen KrG-Zahlung auslaufen wird man ja üblicherweise ausgesteuert und wenn die AU fortdauert wird idR empfohlen
zur Arbeitsagentur zu gehen und die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden, d.h. statt KrG gibt es dann ALG1.
Was aber passiert, wenn der Patient einfach weiter AU-Bescheinigungen erhält, diese beim Arbeitgeber einreicht und sonst nichts
unternimmt, also nicht die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nimmt.
Angenommen die KrG-Zahlung endet Mitte Mai.
Wie lange ist der Patient dann noch ohne eigene Beiträge Krankenversichert ?
Ab wann muss er selbst seine Krankenversicherung zahlen ?
Wie hoch sind die Beiträge wenn er kein Einkommen hat ?
Kann der Arbeitgeber weiterhin die AU-Bescheinigungen bei der Kasse abrufen ?
Gruß,
GKVfan
wenn die 78 Wochen KrG-Zahlung auslaufen wird man ja üblicherweise ausgesteuert und wenn die AU fortdauert wird idR empfohlen
zur Arbeitsagentur zu gehen und die Nahtlosigkeitsregelung anzuwenden, d.h. statt KrG gibt es dann ALG1.
Was aber passiert, wenn der Patient einfach weiter AU-Bescheinigungen erhält, diese beim Arbeitgeber einreicht und sonst nichts
unternimmt, also nicht die Nahtlosigkeitsregelung in Anspruch nimmt.
Angenommen die KrG-Zahlung endet Mitte Mai.
Wie lange ist der Patient dann noch ohne eigene Beiträge Krankenversichert ?
Ab wann muss er selbst seine Krankenversicherung zahlen ?
Wie hoch sind die Beiträge wenn er kein Einkommen hat ?
Kann der Arbeitgeber weiterhin die AU-Bescheinigungen bei der Kasse abrufen ?
Gruß,
GKVfan