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30 Euro Praxisgebühr für 1 Quartal!!!
Verfasst: 03.01.2009, 12:14
von Snom
Hallo zusammen,
da ich eine Verletzung am Bein hatte, musste ich Sonntags ins Krankenhaus zur ambulanten Behandlung. Hier musste ich 10,- Euro bezahlen. Am nächsten Tag bin ich zum Chirurgen - 10,- Euro Praxisgebühr. Drei Wochen später war es kurz vor Heiligabend, mein Chrirurg war im Urlaub und hat KEINE Vertretung berufen. Daher musste ich wieder zu einem anderen und 10,- Euro Praxisgebühr bezalen.
Meine KK sagt, da hast du wohl pech gehabt und die Kassenärztliche Vereinigung sagt, das ist halt so, evtl. bekommst du das Geld von deiner KK wieder.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
VG
Verfasst: 03.01.2009, 21:36
von Rentner
Ja Snom,
ist leider so, weil das erste Mal war´s eine Notfallbehandlung, das zweite Mal die reguläre Praxisgebühr und das dritte Mal wär´s nicht notwendig gewesen, wenn der Chirug eine Vertretung angegeben hätte.
Verfasst: 03.01.2009, 22:17
von Snom
aber das mit der vertretung kann doch nicht mein problem sein
Verfasst: 04.01.2009, 10:25
von Krankenkassenfee
Hallo,
ist leider wirklich so: Pech gehabt. Hättest halt am Heiligabend noch mal zum gleichen Notdienst ins Krankenhaus gehen müssen....
LG, Fee
Verfasst: 04.01.2009, 12:58
von Czauderna
Hallo,
ja, leider Pech gehabt, aber es soll Kassen geben, die in solchen Fällen
zumindest die letzten 10,00 € zurückgezahlt haben.
Für die Kasse wirklich nur "peanuts", für den Versicherten eine
willkommene Service-Leistung.
Um dass klar zu sagen - rechtlich sind die 30,00 € okay.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 04.01.2009, 16:46
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:... aber es soll Kassen geben, die in solchen Fällen
zumindest die letzten 10,00 € zurückgezahlt haben.
Für die Kasse wirklich nur "peanuts", für den Versicherten eine
willkommene Service-Leistung.
Und für die Aufsichtsbehörde ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben....
Freundliche Grüße
ratte1
Verfasst: 04.01.2009, 17:13
von Snom
Und für die Aufsichtsbehörde ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben....
Freundliche Grüße
ratte1
Was? Das die das zurückzahlen oder einbehalten????
Verfasst: 04.01.2009, 19:38
von ratte1
Snom hat geschrieben:Und für die Aufsichtsbehörde ein klarer Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben....
Freundliche Grüße
ratte1
Was? Das die das zurückzahlen oder einbehalten????
Für die Erstattung an den Versicherten gibt es m.W. keine gesetzliche Grundlage.
Freundliche Grüße
ratte1
Verfasst: 04.01.2009, 19:49
von Snom
Ist ja witzig: für das zurück-zahlen für eine Gebühr, die die Krankenkasse ja völlig zu unrecht erhält (nämlich 2mal pro 1Quartal) gibt es ein Gesetz, aber für das zahlen nicht.
Das ist lächerlich und kriminell, würde ich das mit meinen kunden machen, denen 2mal pro Monat grundgebühr abbuchen, würden die mich verklagen!!!
Verfasst: 04.01.2009, 20:12
von Czauderna
Hallo ratte 1,
das ist eben der Unterschied - sicherlich hast du recht mit der Aussage, dass es für die Rückzahlung keine gesetzliche Grundlage gibt - habe ich
im Grunde genommen ja auch geschrieben.
Es kommt eben darauf an - wenn ich eine entsprechende Begründung habe kann ich diese 10,00 € selbstverständlich verantworten und das habe ich in der Vergangenheit so gehändelt und werde es auch zukünftig tun wenn es die Situation erfordert.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 15.01.2009, 00:39
von Koulchen
Ich kann mich für die letzten fünf Jahre nicht an ein einziges Jahr erinnern, in dem mein Mann mit 40 € für die vier Quartale ausgekommen wäre. Es kamen immer irgendwelche Wochenend- oder Notfallbehandlungen dazu. Zurückgefordert haben wir da allerdings auch nichts.
Bei meiner Schwester ist es gerade umgekehrt: Die hat ihren Hausarzt gefragt, was eigentlich passiert, wenn sie die Quartalsgebühr nicht bezahlt. Der Arzt meinte, dann bekäme sie eine Mahnung, mehr nicht. Seitdem zahlt sie die 10 € nicht mehr.
Viele Grüße
Koulchen
@koulchen
Verfasst: 17.01.2009, 01:52
von Sachbearbeiter_gKV
dann bitte nicht wundern wenn die mahnschreiben eintrudeln.
die fälle werden seit 2005 verfolgt aufgrund der masse..und ja deswegen gabs schon gerichtsverfahren..und nein die machen wg. zehn euro nicht obligatorisch eine ausnahme.
hatte entsprechende unterlagen oft genug in der hand..die mahnstellen sind nur etwas lahmarschig hinterherzukommen.
muss ja deine schwester selber wissen.
viel erfolg mit der "cleveren" taktik
@Sachbearbeiter_gKV
Verfasst: 17.01.2009, 10:16
von Koulchen
Danke für die Info, werde sie meiner Schwester ausrichten. Aber die hat noch nie auf mich gehört, wird also nicht viel bringen.
Gruß
Koulchen