Reha Aufforderung nicht Folge leisten
Verfasst: 13.01.2024, 00:47
Hallo, aus privaten Gründen beabsichtige ich, wenn es dazu kommt, (bin ja nun schon länger AU) der Reha Aufforderung erst verspätet Folge zu leisten. Es sollen so 2,3 Monate ins Land gehen. Dass ich dann kein Krankengeld bekomme ist mir klar, danach dürfte es doch auch wieder aufleben. Die 78 Wochen reduzieren sich, soweit ich weiß, aber interessiert es irgend jemanden? Muss ich es irgendwo melden? Ich will der in der Zeit von meiner Teilerwerbsminderungsrente leben, über die ich dann ja auch krankenversichert bin. Meldet die Krankenversicherung meinem Arbeitgeber, dass ich den Antrag nicht stelle oder dass sie die Krankengeldzahlung einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen