widerspruch Krankengeld
Verfasst: 11.01.2024, 23:27
Hallo,
nach einem Widerspruch(mdk angefragt) habe ich von meiner Krankenkasse das folgende Schreiben erhalten welches von einem Teamleiter verfasst wurde:
"Da es sich bei unserem Bescheid vom 29.11.2023 um einen medizinischen Sachverhalt handelt. ist eine ausführliche, schriftliche,
fachärztliche Begründung und die Angabe Ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung Ihrer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Aus dieser muss hervorgehen, warum Sie nicht in derLager sind Ihre Tätigkeit wiederaufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Benennung von Diagnosen noch keine Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit darstellt.
Sobald uns eine entsprechende Begründung vorliegt, werden den Medizinischen Dienst um Stellungsnahme bitten.
Gleichzeitig weisen wir wir Sie daraufhin, dass Sie uns auch im Widerspruchsverfahren Ihre Arbeitsunfähigkeitauf den dafür vereinbarten Vordrucken laufend/nahtlos nachweisen müssen.
Bis zur Entscheidung überden Widerspruch bleibt es bei der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ihr Arbeitgeber ist gemäß § 7 SGB IV verpflichtet Sie zum 22.01.24 bei uns abzumelden, wenn Sie Ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen.
Zur Vermeidung finanzieller Nachteile und zur Sicherstellung Ihres weiteren Versicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu melden."
Wollte hier nach eurer Meinung fragen.
nach einem Widerspruch(mdk angefragt) habe ich von meiner Krankenkasse das folgende Schreiben erhalten welches von einem Teamleiter verfasst wurde:
"Da es sich bei unserem Bescheid vom 29.11.2023 um einen medizinischen Sachverhalt handelt. ist eine ausführliche, schriftliche,
fachärztliche Begründung und die Angabe Ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung Ihrer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzulegen.
Aus dieser muss hervorgehen, warum Sie nicht in derLager sind Ihre Tätigkeit wiederaufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Benennung von Diagnosen noch keine Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit darstellt.
Sobald uns eine entsprechende Begründung vorliegt, werden den Medizinischen Dienst um Stellungsnahme bitten.
Gleichzeitig weisen wir wir Sie daraufhin, dass Sie uns auch im Widerspruchsverfahren Ihre Arbeitsunfähigkeitauf den dafür vereinbarten Vordrucken laufend/nahtlos nachweisen müssen.
Bis zur Entscheidung überden Widerspruch bleibt es bei der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ihr Arbeitgeber ist gemäß § 7 SGB IV verpflichtet Sie zum 22.01.24 bei uns abzumelden, wenn Sie Ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen.
Zur Vermeidung finanzieller Nachteile und zur Sicherstellung Ihres weiteren Versicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu melden."
Wollte hier nach eurer Meinung fragen.