9/10 Regelung KVdR - Eintrittsdatum Erwerbsminderungsrente
Verfasst: 30.12.2023, 03:59
Guten Tag,
vielleicht kann mir jemand hier helfen: Bei der Berechnung der Rahmenfrist lese ich viel vom "Tag der Rentenantragsstellung".
Altersrente ist ja hier der übliche Fall.
Aber wie ist es bei einem Erwerbsminderungsrentner (der den Antrag ja nicht gerade "freiwillig" schon Jahre vor Eintritt in die Altersrente stellt, sondern wegen "Schucksal stellen muss")
Was gilt denn bei einem Erwerbsminderungsrenter als "Tag der Rentenantragsstellung" ?
oder wir hier fiktiv auf einen "Altersrentner" hochgerechnet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
vielleicht kann mir jemand hier helfen: Bei der Berechnung der Rahmenfrist lese ich viel vom "Tag der Rentenantragsstellung".
Altersrente ist ja hier der übliche Fall.
Aber wie ist es bei einem Erwerbsminderungsrentner (der den Antrag ja nicht gerade "freiwillig" schon Jahre vor Eintritt in die Altersrente stellt, sondern wegen "Schucksal stellen muss")
Was gilt denn bei einem Erwerbsminderungsrenter als "Tag der Rentenantragsstellung" ?
oder wir hier fiktiv auf einen "Altersrentner" hochgerechnet?
Über eine Antwort würde ich mich freuen