Kostenbeteiligung bei Rollator abgelehnt
Verfasst: 27.12.2023, 18:22
Hallo,
ich möchte Euch um Eure Einschätzung bitten.
Meine Schwiegermutter 86 Jahre Pflegestufe 2 ist schon seit einiger Zeit unsicher auf den Beinen. Aber weder wir noch die Hausärztin konnte Sie von den
Vorteilen eines Rollators überzeugen. Dann ist es passiert. Sie ist in der Stadt gestürzt und mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort haben die Untersuchungen gezeigt, dass Sie sich diverse Prellungen, Blutergüsse und Verstauchungen zugezogen hat. Nach einem Tag (Samstag Nachmittag) wurde sie entlassen aber wir mussten feststellen, dass durch Angst, Schmerzen ... ihre 'Bewegungsunsicherheit' deutlich schlimmer geworden ist. Im Krankenhaus hat man uns dann dazu geraten dringend Rollatoren für draußen und drinnen zu beschaffen. Einen sehr gut erhaltenen Rollator für draußen konnten wir im Bekanntenkreis auftreiben. Für die Wohnung nicht. Im Wunsch schnell zu handeln haben wir dann einen (sehr guten) Indoor Rollator bei einem Onlinehändler bestellt (ein Fehler wie ich mittlerweile gelernt habe). Der wurde auch, wie versprochen per Express am Dienstagmorgen geliefert. Am Montag hat die Hausärztin ein Rezept für einen Indoor Rollator ausgestellt.
Das Rezept habe ich bei der Krankenkasse eingereicht und eine Kostenbeteiligung beantragt. Diese hat die Krankenkasse abgelehnt, da wir uns erst mit der Verordnung an die Krankenkasse bzw. einen Vertragspartner hätten wenden müssen. Ok, das haben ich jetzt gelernt. Aber gleich jede Kostenbeteiligung ablehnen? Ich denke über einen Widerspruch nach aber wie sollte ich den begründen? Den Sachverhalt hatte ich ja bereits geschildert.
Was meint Ihr, lohnt sich ein Widerspruch?
Gruß Dirk
ich möchte Euch um Eure Einschätzung bitten.
Meine Schwiegermutter 86 Jahre Pflegestufe 2 ist schon seit einiger Zeit unsicher auf den Beinen. Aber weder wir noch die Hausärztin konnte Sie von den
Vorteilen eines Rollators überzeugen. Dann ist es passiert. Sie ist in der Stadt gestürzt und mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht worden. Dort haben die Untersuchungen gezeigt, dass Sie sich diverse Prellungen, Blutergüsse und Verstauchungen zugezogen hat. Nach einem Tag (Samstag Nachmittag) wurde sie entlassen aber wir mussten feststellen, dass durch Angst, Schmerzen ... ihre 'Bewegungsunsicherheit' deutlich schlimmer geworden ist. Im Krankenhaus hat man uns dann dazu geraten dringend Rollatoren für draußen und drinnen zu beschaffen. Einen sehr gut erhaltenen Rollator für draußen konnten wir im Bekanntenkreis auftreiben. Für die Wohnung nicht. Im Wunsch schnell zu handeln haben wir dann einen (sehr guten) Indoor Rollator bei einem Onlinehändler bestellt (ein Fehler wie ich mittlerweile gelernt habe). Der wurde auch, wie versprochen per Express am Dienstagmorgen geliefert. Am Montag hat die Hausärztin ein Rezept für einen Indoor Rollator ausgestellt.
Das Rezept habe ich bei der Krankenkasse eingereicht und eine Kostenbeteiligung beantragt. Diese hat die Krankenkasse abgelehnt, da wir uns erst mit der Verordnung an die Krankenkasse bzw. einen Vertragspartner hätten wenden müssen. Ok, das haben ich jetzt gelernt. Aber gleich jede Kostenbeteiligung ablehnen? Ich denke über einen Widerspruch nach aber wie sollte ich den begründen? Den Sachverhalt hatte ich ja bereits geschildert.
Was meint Ihr, lohnt sich ein Widerspruch?
Gruß Dirk