Einstufung nach Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) nach Bezug von ALG1
Verfasst: 27.12.2023, 15:30
Hallo liebes Forum,
folgende Situation:
Ich habe bis zum 20.10.2023 ALG1 bezogen, über das auch meine gesetzliche Krankenkasse bezahlt wurde. So weit so normal.
Nach Ende des Leistungsbezuges habe ich es leider versäumt meine Krankenkasse zu informieren, wie es mit mir weitergeht.
Es kam am 20.11.2023 ein Brief wo danach gefragt wurde.
Da ich momentan von meiner Frau unterstützt werde und außerdem von Ersparnissen lebe, möchte ich zunächst kein Bürgergeld beziehen.
Ich habe ansonsten keine weiteren Einkünfte. Deswegen möchte ich auch in die Familienversicherung über meine Frau wechseln.
Am 21.12.2023 habe ich die Krankenkasse über das Online-Portal informiert, dass ich keine Einkünfte habe und Hausmann bin.
Am 23.12. war dann ein Schreiben von der Krankenkasse im Briefkasten, in dem sie mich in die Höchste Stufe als freiwillig Versicherter einstufen.
Ich soll für Oktober anteilig 356,61 Euro zahlen, vom 01.11.2023 bis 31.12.2023 jeden Monat 972,56 Euro. Was natürlich absurd ist, da ich ja überhaupt keine Einkünfte habe.
Dass es meine eigene Schuld ist und ich eher hätte reagieren müssen ist mir klar, jetzt ist meine Frage, wie ich am elegantesten die "Kuh vom Eis" bringe.
Reicht es, wenn ich meiner Krankenkasse nochmal schreibe, dass ich keine Einkünfte habe (dass ich nach dem Ende von ALG 1 angeblich fast 5000 Euro monatlich verdienen soll, finde ich wie geschrieben absurd, auch wenn die Krankenkassen laut Gesetz so schätzen dürfen). Meine Angaben vom 21.12. müsste die Kasse ja eigentlich auch noch beachten, die haben sich mit dem Beitragsbescheid überschnitten.
Oder soll ich gleich noch geeignete Nachweise einreichen? Da würden mir erstmal nur Kontoauszüge einfallen, eine Einkommenststeuererklärung habe ich noch nie gemacht, war immer abhängig beschäftigt.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
folgende Situation:
Ich habe bis zum 20.10.2023 ALG1 bezogen, über das auch meine gesetzliche Krankenkasse bezahlt wurde. So weit so normal.
Nach Ende des Leistungsbezuges habe ich es leider versäumt meine Krankenkasse zu informieren, wie es mit mir weitergeht.
Es kam am 20.11.2023 ein Brief wo danach gefragt wurde.
Da ich momentan von meiner Frau unterstützt werde und außerdem von Ersparnissen lebe, möchte ich zunächst kein Bürgergeld beziehen.
Ich habe ansonsten keine weiteren Einkünfte. Deswegen möchte ich auch in die Familienversicherung über meine Frau wechseln.
Am 21.12.2023 habe ich die Krankenkasse über das Online-Portal informiert, dass ich keine Einkünfte habe und Hausmann bin.
Am 23.12. war dann ein Schreiben von der Krankenkasse im Briefkasten, in dem sie mich in die Höchste Stufe als freiwillig Versicherter einstufen.
Ich soll für Oktober anteilig 356,61 Euro zahlen, vom 01.11.2023 bis 31.12.2023 jeden Monat 972,56 Euro. Was natürlich absurd ist, da ich ja überhaupt keine Einkünfte habe.
Dass es meine eigene Schuld ist und ich eher hätte reagieren müssen ist mir klar, jetzt ist meine Frage, wie ich am elegantesten die "Kuh vom Eis" bringe.
Reicht es, wenn ich meiner Krankenkasse nochmal schreibe, dass ich keine Einkünfte habe (dass ich nach dem Ende von ALG 1 angeblich fast 5000 Euro monatlich verdienen soll, finde ich wie geschrieben absurd, auch wenn die Krankenkassen laut Gesetz so schätzen dürfen). Meine Angaben vom 21.12. müsste die Kasse ja eigentlich auch noch beachten, die haben sich mit dem Beitragsbescheid überschnitten.
Oder soll ich gleich noch geeignete Nachweise einreichen? Da würden mir erstmal nur Kontoauszüge einfallen, eine Einkommenststeuererklärung habe ich noch nie gemacht, war immer abhängig beschäftigt.
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!