Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen
Verfasst: 25.12.2023, 21:21
Hallo, folgende Frage:
Die Vorauszahlung von Krnakenversicherungsbeiträgen ist für bis zu 3 Jahre im Voraus möglich und wird steuerlich anerkannt,
siehe hierzu: https://www.rheinplan.finance/krankenve ... eitnehmer/
Es geht hier um einen freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der "Selbstzahler" ist, d.h. nicht der Arbeitgeber, sondern
der Betroffene zahlt die GKV-Beiträge jeden Monat ein. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Gehalt den AG-Anteil mit aus.
Die Vorauszahlung berechnet sich wie folgt: 36 Monate + fälliger Gesamt-GKV-Beitrag/Monat.
Nun ist der Betroffene allerdings aktuell im Krankenstand und erhält bis auf Weiteres Krankengeld.
Frage:
Ist eine Vorauszahlung trotz aktuellem Krankengeldbezug, d.h. während des Krankengeldbezuges, basierend auf den vorherigen Beiträgen möglich ?
Sind die 36 Monate mit dem vollen Beitrag zu multipilieren oder nur mit dem AN-Anteil, denn der AG überweist den steuerfreien AG-Anteil monatlich mit dem Gehalt.
Die Vorauszahlung von Krnakenversicherungsbeiträgen ist für bis zu 3 Jahre im Voraus möglich und wird steuerlich anerkannt,
siehe hierzu: https://www.rheinplan.finance/krankenve ... eitnehmer/
Es geht hier um einen freiwillig gesetzlich versicherten Arbeitnehmer, der "Selbstzahler" ist, d.h. nicht der Arbeitgeber, sondern
der Betroffene zahlt die GKV-Beiträge jeden Monat ein. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Gehalt den AG-Anteil mit aus.
Die Vorauszahlung berechnet sich wie folgt: 36 Monate + fälliger Gesamt-GKV-Beitrag/Monat.
Nun ist der Betroffene allerdings aktuell im Krankenstand und erhält bis auf Weiteres Krankengeld.
Frage:
Ist eine Vorauszahlung trotz aktuellem Krankengeldbezug, d.h. während des Krankengeldbezuges, basierend auf den vorherigen Beiträgen möglich ?
Sind die 36 Monate mit dem vollen Beitrag zu multipilieren oder nur mit dem AN-Anteil, denn der AG überweist den steuerfreien AG-Anteil monatlich mit dem Gehalt.