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HILFE zur krankenversicherungspflicht/Versicherungszwang!!!!

Verfasst: 24.12.2008, 19:30
von Christos
Hallo an alle Mitglieder dieses Forums auf meiner Verzweifelten Suche nach einer Lösung für mein Problem habe ich dieses Forum gefunden und hoffe das ihr mir ein paar Nützliche Tipps geben könnt!

Ich bin Christos und 26 Jahre, wohne zum Glück noch bei meinen Eltern, ich war bis ende 08/2007 in einem Festen Arbeitsverhältnis als Kraftfahrer und war somit auch Gesetzlich bei der AOK Sachsen versichert.
Seit 09/2007 bin ich bei dieser Firma geringfügig beschäftig Monatlich 90,- bis 165,- Euro aber in letzten Monaten eher nur ersteres.
10/2007 Post von der AOK, da ich nicht mehr Versichert sei solle ich doch meine Versicherungskarte zurücksenden was ich darauf hin tat.
April 2008 Alg2/Hartz4 Anträge wurden abgelehnt weil mein Bausparvertrag paar 100,- Euro zuviel aufweißt.
Antrag auf Übernahme der Beiträge meiner Krankenkasse ebenfalls abgelehnt.
Juli 2008 bekam ich Post von der AOK Plus ich solle doch ca. 1300,- Euro inkl. Säumniszuschläge innerhalb von Zwei Wochen für die gesetzlich Krankenpflichtversicherung überweisen.
Ich kündigte sofort diese Versicherung worauf mir mitgeteilt wurde das dies erst 31.01.2009 geschieht.
Ich verdiene 90,- Euro Monatlich und soll 130,- Euro Beiträge Monatlich bezahlen bekam keine Versichertenkarte und meine neue Versicherungsnr. Kannte ich bis Juli 2009 auch nicht einmal.
Ich war und konnte also bis heute nicht zum Arzt gehen, kleine Behandlungen beim Kieferorthopäden habe ich bis heute selbst gezahlt.
Ich muss jetzt fast 2000,- Euro bezahlen aber für was eigentlich?
Ich habe keine Kosten verursacht und auch keine Leistung bekommen.
Nach mehrmaligen Vorsprechen und wöchentlichen Schriftverkehr hab ich bei der AOK nichts erreicht, es wird mir immer nur gesagt es ist nun mal seit 01.04.2007 Gesetz und Sie müssen die Beiträge für die Zwangskrankenversicherung (wie ich sie inzwischen nenne) Zahlen sonst kommt der Vollstreckungsbescheid.
Zuletzt muss ich noch sagen dass ich mich seit einigen Monaten versuch Selbstständig zu machen, um meine Selbstständigkeit ausüben zu können brauch ich aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung meiner Krankenkasse die ich natürlich nicht bekomme.
Mir wurde sogar mitgeteilt das ich diese nicht einmal bekomme wenn ich den offenen betrag begleiche.

Für Versicherungen gibt es ja Ombudsmänner aber für die Gesetzliche Krankenversicherung offenbar nicht.

Bin euch für jede Hilfe oder Kontakt zu Stellen die das evtl. können schon jetzt dankbar.


Wünsche allen ein Frohes fest, schöne Feiertage und einen guten rutsch ins neue Jahr.





Mit freundlichen Grüßen

Christos

Verfasst: 25.12.2008, 09:42
von Krankenkassenfee
Hallo Christos,

es ist in Deutschland nun mal seit 1.4.07 so, dass man sich krankenversichern muss. Mittlerweile gibt es ein paar Möglichkeiten sich darum zu kommen, das trifft aber auf Dich nicht mehr zu.

Du wirst es also bezahlen müssen.

Nun mal zu den allgemeinen Aussagen. Kein Mensch kann von 100 € im Monat leben, also gibt es da jemanden, der Dich unterstützt. Der Mindestbeitrag waren um die 140 €. Das ist mehr als billig. Überlege doch bitte, dass alleine ein tag im Krankenhaus das x-fache davon kosten kann. Es ist eine Risikoversicherung - rechnet sich also nicht. Und es ist auch nicht Sinn und Zweck der Sache, dass Du das wieder rausholst, was du eingezahlt hast.

Ich verstehe, dass Du nun vor einer großen Summe stehst. Aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und wenn Du mal nachdenkst (und in der Presse stand die Gesetzesänderung auch), dann ärgere Dich mal eher darüber, dass Du geglaubt hast, dass das alles nicht für Dich gelten würde.

Leih Dir das Geld irgendwo. Und wenn die selbständigkeit an 2000 € scheitern sollte, dann steht sie meines Erachtens eh nicht auf sicheren Füßen. Man braucht immer gewisses Eigenkapital um eine Anschubfinanzierung gewährleisten zu können.

LG, Fee

P.S. Kannst Widersrpuch einlegen, Ombutsmänner einschlaten, die Presse und x andere Sachen. Ändert aber an der Tatsache nichts, dass Du es zahlen musst.

Verfasst: 25.12.2008, 12:33
von Czauderna
Hallo Christos,
grundsätzlich ist ja alles bereits gesagt worden, ergänzend von mir noch eine Frage, die du aber eigentlich nur dir selbst beantworten solltest.

Was willst du erreichen ? Das die AOK hingeht und dir, entgegen der
gesetzlichen Bestimmungen, die Beiträge erlässt ??

Warum nur dir ??

es gibt in Deutschland wahrscheinlich mehrere tausend Menschen, die in
der gleichen Lage sind - die meisten davon aus Unwissenheit oder
Desinteresse - sollen all diese Meschen Nutzniesser einer Kulanzentscheidung werden ??

Was ist aber dann mit den anderen - die grosse Mehrheit, die sich gemeldet haben und treu und brav, teilweise mit Rstenzahlungen, seit dem 01.04.2007
ihre Beiträge zahlen ??

Ich weiss, das waren mehrere Fragen !!
So sehr ich auch deine besch.... Lage nachvollziehen kann, aber in den
sauren Apfel wirst du wohl beißen muessen.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 25.12.2008, 19:22
von Steinlaus
Hallo zusammen,

ergänzend noch ist zu sagen das wie du schon sagtest, die Zahlung des Rückstandes nicht ausreicht um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. Die U-Bescheinigung setzt eine püntkliche Zahlung der monatlichen Beiträge voraus. Das heißt sogar wenn du einmal die Beiträge zu spät zahlst und du Säumniszuschläge bekommst, kann die Bescheinigung widerrufen werden. Also selbst wenn du die 2000 € zahlst und danach aber nicht monatlich "pünktlich" deine Beiträge zahlst, stellt dir keine Krankenkasse eine Bescheinigung aus.

Gruß
die Laus

Verfasst: 09.01.2009, 02:16
von Christos
Vielen Dank für eure Antworten ich hab nun in den sauren Apfel gebissen und die Beiträge auf einmal Bezahlt und hoffe das mir schnellstens diese unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt wird!


Mfg