Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen
Verfasst: 07.11.2023, 13:43
Hallo,
als ich mich freiwillig bei der GKV versichert habe, wurde mir damals erklärt, dass die Beiträge (Kapitalerträge vorhanden) nach Steuerbescheid für das entsprechende Jahr nachträglich neu berechnet werden. Folge: Nachzahlung oder Erstattung.
Ich bin 15. Dezember 2022 in die freiwillige Versicherung rein, war vorher gesetzlich versichert.
Frau ist in PKV, ich habe kein nennenswertes Einkommen ohne Tätigkeit: es zählt das also Familieneinkommen als Grundlage für meine Beiträge (max. 50% der Bemessungsgrundlage wegen PKV der Ehefrau).
2022 wurden wegen des Ukrainekrieges einmalig Aktien verkauft mit fünfstelligem Gewinn. Der Steuerbescheid 2022 wurde Krankenkasse für Einkommensabfrage eingereicht.
Nun wurde dieser einmalige hohe Kapitalertrag von 2022 für meinen neuen Beitrag ab jetzt 11/2023 herangezogen. Ich bin also am max. Beitragssatz.
Ich bin davon ausgegangen, dass meine halber Beitragsmonat 12/2022 nach Steuerbescheid 2022 später neu errechnet wird. Meine Beiträge ab 2023 später entsprechend mit Steuerbescheid 2023, wo keine nennenswerten Kapitalertäge bestehen.
Am Telefon wurde mir heute erklärt, dass nur Erträge aus Vermietung/Verpachtung für vorläufige Festlegung gelten und dann eine Nachberechnung erfolgt. Kapitalerträge werden IMMER ab Datum des Steuerbescheids für den zukünftigen Beitrag herangezogen.
Ist dies so bei allen Krankenkassen?
Finde die ganze Berechnung etwas „seltsam“: 14 Tage freiwillig im Dezember 2022 versichert, einmalig hoher Kapitalertrag vom gesamten Jahr 2022 wird für neuen Beitrag jetzt herangezogen?!
DANKE für kurze Aufklärung dazu.
als ich mich freiwillig bei der GKV versichert habe, wurde mir damals erklärt, dass die Beiträge (Kapitalerträge vorhanden) nach Steuerbescheid für das entsprechende Jahr nachträglich neu berechnet werden. Folge: Nachzahlung oder Erstattung.
Ich bin 15. Dezember 2022 in die freiwillige Versicherung rein, war vorher gesetzlich versichert.
Frau ist in PKV, ich habe kein nennenswertes Einkommen ohne Tätigkeit: es zählt das also Familieneinkommen als Grundlage für meine Beiträge (max. 50% der Bemessungsgrundlage wegen PKV der Ehefrau).
2022 wurden wegen des Ukrainekrieges einmalig Aktien verkauft mit fünfstelligem Gewinn. Der Steuerbescheid 2022 wurde Krankenkasse für Einkommensabfrage eingereicht.
Nun wurde dieser einmalige hohe Kapitalertrag von 2022 für meinen neuen Beitrag ab jetzt 11/2023 herangezogen. Ich bin also am max. Beitragssatz.
Ich bin davon ausgegangen, dass meine halber Beitragsmonat 12/2022 nach Steuerbescheid 2022 später neu errechnet wird. Meine Beiträge ab 2023 später entsprechend mit Steuerbescheid 2023, wo keine nennenswerten Kapitalertäge bestehen.
Am Telefon wurde mir heute erklärt, dass nur Erträge aus Vermietung/Verpachtung für vorläufige Festlegung gelten und dann eine Nachberechnung erfolgt. Kapitalerträge werden IMMER ab Datum des Steuerbescheids für den zukünftigen Beitrag herangezogen.
Ist dies so bei allen Krankenkassen?
Finde die ganze Berechnung etwas „seltsam“: 14 Tage freiwillig im Dezember 2022 versichert, einmalig hoher Kapitalertrag vom gesamten Jahr 2022 wird für neuen Beitrag jetzt herangezogen?!
DANKE für kurze Aufklärung dazu.