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Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 09.10.2023, 13:43
von StanLee2000
Guten Tag,

ich bin seit längerem wegen Depressionen krankgeschrieben und hatte demletzt ein Brief bekommen von der Kasse mit folgendem Inhalt:

„gerne hätte ich es vorab telefonisch mit Ihnen besprochen - habe Sie jedoch leider nicht erreicht. Auch auf unser Schreiben vom XX.XX. 2023 mit der Bitte um Rückruf haben Sie nicht reagiert. Daher dieser Brief an Sie.
Sie sind seit dem XX.XX.2022 arbeitsunfähig.
Aus unseren Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte, die eine weitere Arbeitsunfähigkeit begründen.
Ihren Arzt haben wir bereits über unsere Entscheidung informiert.
Grundlage für diese Beurteilung bzw. Entscheidung ist § 2 Abs. 3 der Arbeitsunfähigkeitsrichtli-nien. „Arbeitslose sind nur dann arbeitsunfähig, wenn sie auf Grund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mindestens 15 Wochenstunden zu verrichten..."

Den ersten Brief wegen dem Telefonat habe ich leider nie erhalten, sonst hätte ich mich bei der Kasse gemeldet. Das habe ich denen so auch kommuniziert. Sie meinten ich sollte einfach nur Einspruch einlegen, nun ist meine Frage wie ich das am besten formuliere?
Ich wurde bisher auch nicht zum MDK von der Kasse gebeten. Das ist alles was ich bisher von denen gehört habe. Ich habe mich von meinem Arzt dennoch weiterhin krankschreiben lassen..


Vielen Dank für jeden Tip

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 09.10.2023, 14:52
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
Die Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Diagnose (Depressionen) besteht offenbar schon länger als 10 Monate (...Sie sind seit dem xx.xx.2022 arbeitsunfähig).
Da ist es erst mal ganz normal, dass die Kasse sich um den Fall etwas intensiver kümmert.
Was den Ablauf betrifft, so ist das Vorgehen der Kasse etwas merkwürdig, denn, obwohl der Kasse offenbar durchgehend die passenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen, fällt die Kasse selbst eine medizinische Entscheidung darüber, ob diese, von einem Arzt ausgestellten Bescheinigung noch zutreffen. Ohne eine medizinische Begründung zu haben, als vom behandelnden Arzt und/oder vom Medizinischen Dienst per Gutachten, kann die Kasse keine solche Entscheidung treffen. Die von der Kasse angeführte Begründung mag zwar so in den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien stehen, allerdings gelten diese für den Arzt und sind für ihn als Grundlage für seine Entscheidung bindend. Trotzdem kann er weiterhin auf Arbeitsunfähigkeit entscheiden und wenn die Kasse diese Entscheidung anzweifelt, dann hat sie die Möglichkeit der gutachterlichen Unterstützung durch den Medizinischen Dienst. Nach meinem Dafürhalten ist die Kasse hier auf dem falschen Weg.
Mein Rat - den Arzt kontaktieren wegen der medizinischen Widerspruchsbegründung. Wurde denn auch ein Ende der Krankengeldzahlung schon mitgeteilt und gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung ?.
Noch etwas, beim Widerspruch bitte die Formulierung ... Ich habe mich von meinem Arzt dennoch weiterhin krankschreiben lassen vermeiden.
Der Arzt hält mich aufgrund seiner Diagnosestellung weiterhin für arbeitsunfähig, würde ich da eher verwenden, wenn es um mich ginge.
Gruss
Czauderna

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 09.10.2023, 17:46
von StanLee2000
Vielen Dank, ja Krankengeld wurde zum 29.9. eingestellt.
Laut Schreiben habe ich 4 Wochen Zeit Einspruch einzulegen, also noch 2-3 Tage. Kann ich den Einspruch schriftlich und selber einreichen? Gibt’s irgendwas zu beachten beim einreichen? Per Einschreiben oder dort direkt bei der Kasse abgeben? Wie formuliere ich den Einspruch am besten?

Lg

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 09.10.2023, 18:02
von Czauderna
Hallo,
2 bis 3 Tage, das wird knapp - Im Grunde genügt " Gegen den Bescheid über die Beendigung der Krankengeldzahlung zum 29.09.2023 lege ich hiermit fristgemäß Widerspruch ein und beantrage die Weiterzahlung des Krankengeldes - eine entsprechende Widerspruchsbegründung erhalten Sie in den nächsten Tagen nach Rücksprache mit meinem behandelnden Arzt".
Wenn eine Dienststelle der Krankenkasse in erreichbarer Nähe ist, persönlich hingehen und abgeben und natürlich eine Eingangsbestätigung (am besten auf einer Kopie) geben lassen, oder eben per-E-Mail und wenn möglich mit der Lesebestätigungsfunktion, was dann mit der Eingangsbestätigung gleichzusetzen wäre. Und dann natürlich sofort zu Arzt gehen und besprechen.
Gruss
Czauderna

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 09.10.2023, 18:55
von Kehlchen
Hallo
Es genügt m.W. nicht, den Widerspruch per Email zu schicken, weil die Unterschrift zwingend ist.
Wenn die KK nicht vor Ort ist und du den Widerspruch nicht persönlich abgeben kannst, wäre angesichts des Zeitdrucks ein Faxgerät hilfreich, vielleicht hast du irgendwo die Möglichkeit, eines zu nutzen. Dann unbedingt die Sendebestätigung ausdrucken und abheften! Zusätzlich zum Fax würde ich einen normalen Brief per Post schicken.
MfG Kehlchen

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 09.10.2023, 19:05
von Czauderna
Hallo,
ja, da habe ich einen wichtigen Satz vergessen. Den Widerspruch schreiben, unterschreiben, einscannen und dann per-Email und Anlage versenden.
Bei uns wurde das in dieser Form anerkannt
Sorry.
Gruss
Czauderna

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 10.10.2023, 10:53
von StanLee2000
Hi,

soll ich noch erwähnen das ich bisher beim MDK nicht vorstellig war und bereit bin hin zu gehen? Ich werde es per Mail schicken aber auch in der nächsten Geschäfftsstelle abgeben. Welche, ist wohl egal oder? Die nächst gelegene reicht ja aus oder?

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 10.10.2023, 20:04
von Czauderna
Hallo,
auf das fehlende MDK-Gutachten kannst du eingehen und welche Geschäftsstelle du aufsuchst, ist egal - Hauptsache du wirst deinen Widerspruch los und
bekommst eine Eingangsbestätigung.
Gruss
Czauderna

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 29.10.2023, 14:12
von StanLee2000
Hi,

ich hab dummerweise wieder ein Problem. Ich habe zwar den Widerspruch eingelegt, die AOK hat nach weiteren Unterlagen gefragt. Blöderweise habe ich mich noch nicht arbeitslos gemeldet.
Meine Krankmeldung ist am Freitag ausgelaufen, ich wollte morgen zu meinem behandelnden Arzt aber der hat Urlaub. Jetzt kann ich nur zur Vertretung gehen aber versichert bin ich ja nicht mehr oder? Gibt es nicht sowas wie eine Übergangsfrist? Braucht der Vertretungsarzt überhaupt meine Versichertenkarte? Ich war ja schon in dem Quartal beim Arzt.

Einzige was mir einfällt ist morgen früh direkt arbeitslos zu melden und danach zum Vertretungsarzt zu gehen, dann müsste ich ja automatisch wieder versichert sein oder?

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 30.10.2023, 09:34
von Czauderna
Hallo,
also um die Versicherung selbst musst du dir keine Sorgen machen, die wird in jedem Fall nahtlos weiterbestehen. Es kommt eben nur auf die Frage an, in welcher Form.
Grundsätzlich kann, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zum 29.09. lief, der Arzt/Ärztin auch noch am Montag oder Dienstag eine "Folgemeldung" erstellen und damit die Nahtlosigkeit der Arbeitsunfähigkeit herstellen. Der Widerspruch gegen die Einstellung des Krankengeldes liegt ja inzwischen vor. Dass die Kasse nach weiteren Unterlagen fragt, ist logisch, da solltest du (mithilfe deines Arztes) eine medizinische Begründung für eben diesen Widerspruch liefern. Natürlich wäre ein Besuch beim Arbeitsamt nicht verkehrt, aber bitte das Schreiben der Kasse mitnehmen unbd sich dann entsprechend beraten lassen.
Gruss
Czauderna

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 30.10.2023, 10:19
von StanLee2000
Wie meinst du das mit der Versicherung? Dafür muss ich mich aber beim arbeitsamt melden oder nicht? Denn in dem Schreiben vom Arbeitsamt steht das ich mit der Aussteuerung vom Krankengeld keine Versicherung mehr habe.

Dienstag wäre doch zu spät für die Krankmeldung oder nicht?! Die sollte doch nahtlos sein..

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 30.10.2023, 14:41
von Czauderna
StanLee2000 hat geschrieben:
30.10.2023, 10:19
Wie meinst du das mit der Versicherung? Dafür muss ich mich aber beim arbeitsamt melden oder nicht? Denn in dem Schreiben vom Arbeitsamt steht das ich mit der Aussteuerung vom Krankengeld keine Versicherung mehr habe.
Das stimmt so nicht - sicher, mit dem Krankengeldende, endet auch die bis hin geltende (beitragsfreie) Kranken (Pflege)Versicherung, aber der Gesetzgeber schreibt eine nahtlose Krankenversicherung vor. Aus diesem Grunde muss die Krankenkasse deine Krankenversicherung nahtlos fortführen und dies entweder als weiterhin Krankengeldbezieher, oder aufgrund der Meldung als Arbeitslosengeld-1 Bezieher oder als Bezieher von Bürgergeld oder eben als freiwillig Versicherter. Es könnte sogar ggf. ein Familienversicherungsanspruch (auch bei einer anderen Kasse ) bestehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt wäre. In jedem Fall wäre aber die weitere Krankenversicherung gesichert und somit auch der volle Leistungsanspruch (Krankengeld mal vorerst aussen vor). Die Aussage des Arbeitsamtes stimmt also so nicht

Dienstag wäre doch zu spät für die Krankmeldung oder nicht?! Die sollte doch nahtlos sein..
Ja, das war einmal so, jetzt aber nicht mehr - sicher wäre es besser gewesen schon am Freitag zum Arzt zu gehen oder heute (warum ging das eigentlich nicht?), aber es sollte auch noch morgen möglich sein, ist natürlich schwierig in deinem Fall, denn es liegt keine "Aussteuerung" vor, also Erreichung des Leistungsendes, sondern die Kasse meint eben, dass einfach nicht mehr arbeitsunfähig bist und stellt das Krankengeld ein - dagegen hast du Widerspruch eingelegt, bei dem die Begründung (noch) nicht vorliegt und dann kommt eben die Frage dazu, warum du nicht am Freitag oder heute beim Arzt warst. Darüber wirst du mit der Kasse ggf. reden müssen.
Gruss
Czauderna

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 30.10.2023, 23:50
von StanLee2000
Freitag war es mir gesundheitlich nicht möglich. Ich war heute beim Vertretungsarzt, die konnten mich aber leider nicht dran nehmen. Deswegen habe ich jetzt morgen den Termin bekommen. Die MFA meinte, der Arzt kann mich rückwirkend auf heute weiter krank schreiben.

Im Netz habe ich nun gelesen das rückwirkende Krankschreibung nicht zulässig ist und somit das Krankengeld entfällt? Was stimmt nun?

Re: Kasse will nicht mehr bezahlen?!

Verfasst: 31.10.2023, 09:11
von Czauderna
StanLee2000 hat geschrieben:
30.10.2023, 23:50
Freitag war es mir gesundheitlich nicht möglich. Ich war heute beim Vertretungsarzt, die konnten mich aber leider nicht dran nehmen. Deswegen habe ich jetzt morgen den Termin bekommen. Die MFA meinte, der Arzt kann mich rückwirkend auf heute weiter krank schreiben.

Im Netz habe ich nun gelesen das rückwirkende Krankschreibung nicht zulässig ist und somit das Krankengeld entfällt? Was stimmt nun?
Hallo,
also, wenn es sich um eine Ersterkrankung handelt, dann ist das rückwirkend von heute auf Sonntag grundsätzlich nicht möglich, zumindest, was den Krankengeldanspruch angeht. Bei dir liegt der Fall aber anders. Du warst bereits arbeitsunfähig und es geht bei dir nicht um eine Erstbescheinigung, sondern um eine Folgemeldung, df.h. ein Arzt/Ärztin bescheinigt z.B. heute, dass du seit dem 29.09. weiterhin arbeitsunfähig warst und bist wegen exakt der gleichen Erkrankung wie bisher. In der Regel ist es dann so, dass die Krankenkasse dann auch weiterhin Krankengeldanspruch bestätigt.
In der Regel ist es aber auch so, dass sich Krankenkassen querstellen, wenn diese Folgebescheinigung nicht am 30.,31., sondern erst später ausgestellt werden. Gerade in deinem Fall (Einstellung des Krankengeldes zum 29.09. durch die Kasse) könnte ich mir das vorstellen.
Gruss
Czauderna