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Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 30.08.2023, 16:04
von Eduardo
Hallo,
ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage.
Ich bin bei der gesetzl. Krankenkasse meiner Frau "familienversichert", ohne eigene Beiträge, die zahlt meine Frau, die 5 Jahre jünger ist als ich.
Jetzt kommt´s: Können wir die "Rollen tauschen" ? Also ich möchte meinen Status als "Familienversicherter" aufgeben und "Hauptversicherter" bei einer gesetzl. Krankenkasse werden. Dann möchte meine Frau sich bei "mir" (meiner GKV) als "Familienversicherte" versichern
.
Ich werde in einer paar Jahren Altersrente beziehen und derzeit leben wir beide von Erspartem, keiner von uns bezieht Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit. Also jeder hat weniger als 485 EUR pro Monat (Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Warum die Frage ? Mein Kapitalvermögen möchte ich demnächst rentabler anlegen, dann werde ich die 485 EUR pro Monat überschreiten und würde aus der Familienversicherung meiner Frau rausfallen und eigene Beiträge bezahlen müssen. Meine Frau wird aber die 485 EUR pro Monat in nächster Zeit nicht überschreiten.
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 30.08.2023, 18:40
von Czauderna
Hallo,
Warum die Frage ? Mein Kapitalvermögen möchte ich demnächst rentabler anlegen, dann werde ich die 485 EUR pro Monat überschreiten und würde aus der Familienversicherung meiner Frau rausfallen und eigene Beiträge bezahlen müssen. Meine Frau wird aber die 485 EUR pro Monat in nächster Zeit nicht überschreiten.
Einfach abwarten bis es so weit ist, also wenn die Krankenkasse erfährt, dass du über der Einkommensgrenze liegst. Dann teilt sie dir mit, dass deine Familienversicherung beendet wird/ist und du eine eigene Versicherung begründen kannst. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, dass deine Ehefrau ihre Mitgliedschaft kündigt, weil sie einen Anspruch auf Familienversicherung bei dir hat und dann klappt das.
Gruss
Czauderna
PS. Wenn du dich fragen solltest, von wem die Krankenkasse das erfährt, mit deinem höheren Einkommen - von dir selbst natürlich.
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 30.08.2023, 22:08
von Eduardo
Wäre das auch beim gleichen gesetzlichen KV-Unternehmen möglich, wo jetzt meine Frau als Hauptversicherungsnehmer angemeldet ist? Also ich komme über 485 Eur und werde selbst versicherungspflichtig und schliesse eine separate Versicherung beim selben Unternehmen ab und danach kündigt meine Holde ihre Versicherungsnehmereigenschaft und beantragt unter meiner neuen Versicherungsnummer eine Familienversicherung beim gleichen Unternehmen, wo sie vorher die Hauptversicherungsnehmerin war ?
Das wäre unser Wunsch-Szenario!
Gruss Eduardo
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 31.08.2023, 10:29
von Czauderna
Hallo,
ja, das ist möglich.
Gruss
Czauderna
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 31.08.2023, 11:17
von Eduardo
Vielen herzlichen Dank !
Gruss
Eduardo
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 01.09.2023, 15:12
von vikingz
Hallo,
ich möchte noch hinzufügen, dass man sich bei der Kasse vorab nach einer Kündigungsfrist erkundigen sollte. Manche Kassen sehen trotz Anspruch auf Familienversicherung eine Kündigungsfrist für die freiwillige Versicherung vor, da könnte man beim Wechseln ein / zwei Monate verlieren, wenn man die Frist verpasst.
In der Sache ist der "Rollentausch" aber kein Problem und sieht auch nicht komisch aus, mit der Frage kann man ganz offen an die Kasse herantreten.
Viele Grüße.
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 01.09.2023, 15:26
von Eduardo
Prima, vielen Dank für die Ergänzung !
Gruss
Eduardo
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 07.09.2023, 12:12
von Rossi
Die Kündigungsfristen bei einer bestehenden freiwilligen Versicherung zum Wechsel der Familienversicherung ist Satzungsrecht der Kassen. D.h., die Kasse muss dies jeweils in der Satzung regeln.
Nicht alle Kassen lassen beim Wechsel von der freiw. Kv. zur Fami die Mitglieder rückwirkend raus. Es kommt immer darauf an, was - wie bereits beschrieben - in der Satzung steht!
Dann gibt es aber auch Kassen bzw. Mitarbeiter bei den Kassen, die ihre eigene Satzung nicht kennen bzw. die Bestimmungen des § 191 Nr. 3 SGB V. Will heißen, lt. Satzung ist ein Austritt nicht möglich, aber in der Praxis funktioniert es doch!
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 07.09.2023, 13:46
von Eduardo
In der Satzung steht (Auszug):
§ 12 Ende der Mitgliedschaft
(1) Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Ablauf des übernächsten Kalen-
dermonats, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied seinen Austritt er-
klärt.
(2) Abweichend hiervon endet die Mitgliedschaft:
1. ohne Einhaltung einer Frist durch Kündigung zu dem Zeitpunkt, ab dem für
das Mitglied ein Anspruch auf Familienversicherung besteht,
Gruss
Eduardo
Re: Familienversicherung in der GKV - Rollentausch
Verfasst: 07.09.2023, 17:03
von vikingz
Hallo,
das kommt der Sache entgegen, dann ist keine Kündigungsfrist einzuhalten.
Ich kann Vorredner Rossi nur zustimmen, es kommt vor, dass jegliche Kündigungsfristen von Mitarbeitern gar nicht beachtet werden, oder auch, dass Mitarbeiter trotz Satzung wegen ihrem ganz eigenen Rechtsempfinden sich einfach eigene Kündigungsfristen überlegen ("ja, aber die Satzung gilt ja erst ab heute, weil Sie haben ja erst heute Bescheid gesagt").
Im zweiten Fall erfahren die Widersprüche aber vergleichsweise kurze Bearbeitungszeiten.
Viele Grüße.