Verrechnung von Krankengeld bei rückwirkende Teilerwerbsminderungsrente
Verfasst: 09.08.2023, 18:21
Hallo, ich habe rückwirkend ab August 22 eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen. Im September hatte ich zwei Wochen Krankengeld, die verrechnet wurden. Die Krankenkasse hat auch sofort eine Korrekturmeldung ans Finanzamt gemeldet und jetzt komme ich zu meiner Frage:
1. Müsste ich aus dem verrechneten Krankengeld nicht noch die paar Euro Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung erstattet bekommen? Oder ist das nur bei voller Erwerbsminderungsrente? Und wenn ja geht das automatisch?
2. Rentenversicherungsbeiträge werden aus dem verrechneten Krankengeld nicht erstattet. Wie kann ich darüber einen Nachweis erhalten, denn diese könnte man nun als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen, weil sie ja nicht mehr mit steuerfreien Einkünften in Verbindung stehen.
Ich hoffe, ich hab mich nicht zu kompliziert
ausgedrückt.
Viele liebe Grüße und vielen Dank.
1. Müsste ich aus dem verrechneten Krankengeld nicht noch die paar Euro Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung erstattet bekommen? Oder ist das nur bei voller Erwerbsminderungsrente? Und wenn ja geht das automatisch?
2. Rentenversicherungsbeiträge werden aus dem verrechneten Krankengeld nicht erstattet. Wie kann ich darüber einen Nachweis erhalten, denn diese könnte man nun als Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend machen, weil sie ja nicht mehr mit steuerfreien Einkünften in Verbindung stehen.
Ich hoffe, ich hab mich nicht zu kompliziert
ausgedrückt.
Viele liebe Grüße und vielen Dank.