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TK verschleppt Krankengeldzahlung

Verfasst: 22.12.2008, 17:03
von windsong
Hallo,
ich bin neu hier und hab leider schon gleich einige Fragen.
Seit 21. Oktober 2008 bin ich krankgeschrieben; das wird vermutlich auch noch länger so bleiben,
da eine über viele Jahre entstandene Berufskrankheit jetzt solche Schmerzen bereitet, daß ich
nicht mehr arbeiten kann. Eine Berufskrankheitenanzeige an die Berufsgenossenschaft ist
erfolgt.
Ich muss dazu sagen, daß ich nach einem 33 jähringen Arbeitsleben noch nie Krankengeld
bezogen habe und daher auch Null Ahnung, wie das läuft.
Meine erste AU datiert v. 21.10.2008 - 02.12.2008.
Die nächste v. 3.12 - 31 .12 2008.
Die Lohnfortzahlung wurde am 2. Dezember eingestellt. Seitdem passiert schlicht nix.
Ich habe im Dezember von meinem Arbeitgeber noch rd. 140 Euro Lohn bekommen und
das wars.
Meine Krankenkasse (Techniker) war zwar ziemlich flott, aber nur, um mich bereits nach
einer Woche Arbeitsunfähigkeit anzurufen und zu bedrängen. Ich hab denen mitgeteilt, daß
meine Arbeitsunfähigkeit wahrsch. weiter andauern wird.
Der nächste Anruf kam am 12. Dezember. Wieder dasselbe: Bedrängen Richtung MDK, arbeiten
gehen, Anrufe bei Arbeitgebern und Ärzten, ich soll eine Reha beantragen. Äußerer Anlaß für
diesen Anruf war aber, daß der letzte gelbe Schein (3.12.-31.12.2008) dort noch nicht vorlag.
In der Tat: ich war im Glauben, daß ich das Ding abgeschickt hatte, war aber nicht so, hab ich
umgehend nach dem Telefonat (also am 12. Dezember 2008) abgesendet.
Im Krankengeld wär ich eigentlich ab 3. Dezember, aber wie gesagt: nix passiert.
Telefonisch angefragt bei meiner Krankenkasse und erfahren: der gelbe Zettel liege nicht vor.
Natürlich hab ich dann mein Sprüchlein aufgesagt. Behandelt wurde ich wie der allerletzte Dreck und
das Ergebnis: man haben 2 - 3 Wochen Laufzeiten innerhalb der TKK, bis die AU-Bescheinigung
den entsprechenden Stellen vorliegt. Tja ..... und da hätte ich nun Pech gehabt.
Das heißt: ich muss jetzt im Dezember mit 140 Euro über die Runden kommen und das nur, weil
die Krankenkasse die Einleitung der Krankengeldzahlung verschleppt hat.
Ich bin total gelähmt vor Entsetzen. Wie geht man eigentlich mit langjährigen Beitragszahlern,
die nach so langer Zeit ernsthaft krank werden, um ? Ich wurde behandelt wie ein stinkfauler
Langzeitarbeitsloser.
Leider bin ich auch psychisch ziemlich angeschlagen und so ist es natürlich für die "freundlichen"
Mitarbeiter der TKK ziemlich leicht, mich psychisch noch weiter unter Druck zu setzten. Zum einen
mit den ziemlich heftigen Anrufen und zum anderen, indem sie mich quasi verhungern lassen.
Bevor sämtliche Bescheinigungen und Unterlagen für die Krankengeldzahlung dort wieder vorliegen kann
es dann doch Wochen dauern, wenn sie innerhalb des Unternehmens 2 - 3 Wochen Postlaufzeiten haben.

Was kann ich tun ? Ich bin so sauer. Dürfen die das ?

Danke für's lesen.

Verfasst: 22.12.2008, 18:16
von GerneKrankenVersichert
Da wirft wohl die Fusion ihre Schatten voraus...

Ich will mich jetzt nicht weiter über das unmögliche Verhalten auslassen, sondern dir Tipps für das weitere Vorgehen geben - hätten die Mitarbeiter der TK eigentlich auch machen können, statt auf Zeit zu spielen:

1. Lass dir eine Fax-Nummer geben, an die du die AU-Bescheinigung (ggf. Duplikat vom Arzt ausstellen lassen) faxen kannst, evtl. kann das auch dein Arzt übernehmen.

2. Dein Arbeitgeber soll eine Entgeltbescheinigung dorthin faxen, Vordruck findet er hier: Vordruck

Dann können sie sich schon nicht mehr damit rausreden, sie hätten nix.

3. Geh nicht mehr ans Telefon, wenn sie anrufen, oder sage, sie sollen diese Dinge mit deinem Arzt klären.

4. Wenn noch nicht geschehen, begib dich in fachärztliche Behandlung, dessen Aussagen haben ein höheres Gewicht als die eines Hausarztes.

5. Schreibe an den Vorstand der TK und schildere den Vorgang

Prof. Dr. Norbert Klusen
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Straße 140
22305 Hamburg

6. Lass dich nicht unter Druck setzen!!!! Verwaltungsleute können dir überhaupt nichts vorschreiben, erst wenn der Medizinische Dienst Akten und Befunde vorliegen und deinen Gesundheitszustand beurteilt hat, kann der MDK Vorschläge machen. Und erst wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde, kann die Krankenkasse dich auffordern, einen Rehaantrag zu stellen. Und auch dann hast du 10 Wochen Zeit, bevor das Krankengeld eingestellt werden darf.

Trotz allem friedliche Weihnachten. Ich wünsche dir, dass die Zahlung schnell erfolgt.

GKV

Verfasst: 22.12.2008, 18:18
von Krankenkassenfee
Hallo,

hast du eine Kopie der Krankmeldung? Wenn nein, beim Arzt den Durchschlag kopieren lassen.
Das würde ich dann mit einem netten Beschwerdebrief an die TK faxen und auch persönlich abgeben. Doppelt gemoppelt hält besser. Übrigens: Lass Dich nicht wegen "Spätmeldung" abspeisen, das gilt nur bei der Erstbescheinigung.

Zum Thema Bearbeitungszeiten.... da gibt es keine Vorschriften. Wie gut eine Krankenkasse wirklich ist zeigt sich eben erst im Leistungsfall. Da können viele bunte Anzeigen und Prospekte oft nicht das halten, was sie versprechen.

Ich wünsche Dir, dass das Geld bald kommt.

Übrigens kann jede Kasse in einem solchen Fall auch einen Vorschuss zahlen (wenn z.B. auch noch die Bescheinigung vom Arbeitgeber fehlt). Es kann auch sein, dass Du noch eine Erklärung zum krankengeldbezug ausfüllen muss und vom Arzt eine Auszahlschein ausgefüllt werden muss - eine Auszahlung auf den gelben Arbeitsunfähigkeitsschein gibt es eigentlich nicht. nur damit Du schon mal weisst, was noch auf dich zukommt.

Glücklicherweise ist diese Kasse ja vor Ort vertreten - ich würde also persönlich vorsprechen. Vielleicht begleitet Dich ja jemand - zur Unterstützung.

LG, Fee

Verfasst: 22.12.2008, 18:29
von Paule
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Da wirft wohl die Fusion ihre Schatten voraus...
Glaub ich nicht. Den ständigen Druck vom "Rehaberater" der TK (der von Rehabilitation null Ahnung hatte, wenn man ihn tatsächlich dazu was fragte) hatte ich bereits vor gut einem Jahr. Ruhe erst, als dann der Rentenantrag lief - um den ging es ihm sichtlich.
Ich hab am Ende, da ich schon mit meinen Therapien etwas überfordert war, seine Nummer im Telefon eingespeichert, damit ich schon vor dem Abnehmen sehen konnte, wer es war und das Telefon klingeln lassen. Worauf prompt per Post die Aufforderung zu diesem ominösen Reha-/Rentenantrag kam...

Das mit den internen Postlaufzeiten kann nicht sein. Immerhin hatte ich immer 3-4 Tage nach dem Einwurf des Auszahlungsscheins in den Briefkasten der TK-Geschäftsstelle hier das Geld auf dem Konto.

Verfasst: 22.12.2008, 22:54
von windsong
Hallo,
oh super, herzlichen Dank für die ausführlichen Infos und Tips.
Also, meine Erstbescheinigung AU ist sofort zur TK gegangen. Erst die zweite habe ich versehentlich nicht pünktlich weitergeleitet, erst am 12. Dezember 2008 (anstatt am 3. Dezember).
Aber niemand kann mir erzählen, daß der Postweg so lang dauert, das der Brief bis heute nicht da ist.
Der 12. war ein Freitag, ok dann war der Schein aber mit Sicherheit am Montag, d. 15. Dez. vor Ort.
Da kann man doch jetzt nicht doof tun oder sich mit internen langen
Postwegen rausreden. Die Leistungsabteilung sitzt in Düsseldorf,
ca. 200 km von meinem Wohnort entfernt. "Meine" TK sitz in Bielefeld
und da schick ich auch alles hin und da sitzt die "freundliche" Reha-Beraterin, die mich dauernd anruft.

Ich habe bis jetzt keinerlei Formulare, Auszahlungsscheine etc. hier vorliegen, die ich ausfüllen könnte. Weihnachten steht vor der Tür und damit viele Tage, an denen da garantiert auch nicht gearbeitet wird. Die zahlen doch sicher nichts ohne diesen ominösen Auszahlungsschein, oder ?
Sobald ich die Unterlagen habe geh ich zu meinem Arbeitgeber und bitte um schnelle Bearbeitung und das sie es faxen.
Leider hab ich Dummkopf mir keine Kopien von den AU's gemacht. Aber was würde das auch beweisen ? Sicher nicht, wann ich die Dinger abgeschickt habe.
Meine Krankenkasse wußte positiv schon seit Ende Oktober/Anfang November, daß Krankengeld
fällig werden wird. Dafür hab ich aber natürlich wieder keinen Beweis, weil telefonisch.
Nur: wieso rufen die mich am 12. Dezember wiederum an, wenn sie keine weitere Krankmeldung
vorliegen haben ??? Eigentlich wär doch für die TK dann alles gut, oder ? Das ist doch nur deshalb geschehen, weil sie wußten, daß ich weiter arbeitsunfähig bin und zu diesem Zeitpunkt war das Krankengeld schon fällig. Sie wollten noch mal Druck machen und haben einfach
nichts veranlaßt, was das Krankengeld betrifft.

Wann hätte mir die Krankenkasse eigentlich die Unterlagen für das Krankengeld schicken müssen ?
Zu Beginn der 7. Woche AU oder schon vorher ?

Den Beschwerdebrief werde ich mit Sicherheit verfassen und abschicken, danke für den Tip.

Mit der TK hab ich übrigens noch eine andere, interessante Story erlebt ....... die erzähl ich aber in einem anderen Fred.
:wink:

Verfasst: 23.12.2008, 13:38
von Czauderna
Hallo,

3-4 Wochen Laufzeit innerhalb des Unternehmens halte ich schlichtweg für eine faule Ausrede.
Was mir etwas merkwürdig vorkommt ist der Umstand das ein Arzt hingeht
und auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Zeitraum von fast 5
Wochen attestiert - das ist absolut unüblich und wir nicht einmal bei
den"C" Diagnosen gemacht wo es durchaus nachvollziehbar wäre.
Die Kassen (und ich gehe mal davon aus, dass es bei der TK nicht anders ist)
versenden zwischen der 4. - und der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit eine
Verdienstanfrage an den Arbeitgeber. Wenn diese der Kasse dann wieder vorliegt erhalten die betreffenden in der Regel sofort eine schriftliche Mitteilung über Beginn und Höhe der Krankengeldzahlung. Wenn aus irgendwelchen Gründen (fehlende AU-Meldungen oder Verdienstbescheinigungen usw.) dieser Ablauf unterbrochen wird haen die Kassen (bei uns ist das jedenfalls so - ich denke bei anderen auch), die
Möglichkeit einen Vorschuss bzw. einen Abschlag auf das Krankengeld zu zahlen - entweder bietet das die Kasse an oder der Betreffende geht mit
seinem letzten Gehaltsstreifen dorthin und beantragt diesen Vorschuss.
In dem geschilderten Fall scheint so einiges schief gelaufen zu sein wobei
da offensichtlich jeder der Beteiligten (Arzt, Patient und Kasse) einen entsprechenden Beitrag geleistet hat.
meine Empfehlung - wenn es geht heute noch, ansonsten nach Weihnachten direkt zur TK gehen und die Sache persönlich klären.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 23.12.2008, 15:34
von Krankenkassenfee
Hallo,

letztendlich kann Dich in der Angelegenheit auch Deine TK in Bielefeld beraten. Nicht die Leistungsabteilung der TK ist in Düsseldorf, sondern das Krankengeldkompetenzzentrum (so nennt man das, wenn man das zentralisiert um Ressourcen zu binden *g)

Die Formulare kann jede Geschäftsstelle vor Ort ausdrucken oder sich eben aus Düsseldorf faxen lassen. das ist in den Zeiten der elektronischen Datenübermittlung nun wirklich das geringste Problem.

Geh zum Arzt, lass Dir eine Kopie ausstellen und geh heute noch bei der TK vorbei.

Ansonsten den VdK einschalten, oder mal bei Bild hilft um Hilfe bitten. Nichts scheuen Kassen heutzutage so, als schlechte Presse....

Nicht abwimmeln lassen! Und durchblicken lassen, dass für dich als Mitglied dir das völlig schnuppe ist, wie die sich intern organisieren, die sollen Dir die Formulare geben.

LG, Fee

P.S. Ich denke eher, dass der Fonds seine Schatten vorauswirf. jeder Euro Krankengeld tut da richtig weh. Deshlab sind die Rehaberater auch so "heiss", wobei eine Reha ein wirklich gute Sache sein kann

Verfasst: 15.01.2009, 01:02
von Koulchen
Die Sache mit der Reha ist völlig klar: Wenn es um eine "berufliche" Reha geht, also um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zahlt ja immerhin die Rentenkasse das Übergangsgeld - sehr praktisch für die TK ...

Was mich an der TK im Fall meines Mannes extrem geärgert hat, war das Schreiben zwei Monate nach seiner Knie-OP, der MDK hätte festgestellt, er sei jetzt wieder arbeitsfähig. Nichts haben die festgestellt, da lag anscheinend nur was auf Standard-Wiedervorlage! Zu diesem Zeitpunkt hatte der MDK weder meinen Mann begutachtet noch die diversen Unterlagen der Uniklinik und des Orthopäden gesehen, aus denen klar hervorging, daß eine Gonarthrose 4. Grades vorliegt und ans Arbeiten als Maurermeister derzeit noch nicht mal im Ansatz zu denken ist. Als dann tatsächlich die Begutachtung durch den MDK-Arzt erfolgte, war das sofort völlig klar.

Na ja, vielleicht wendet sich das Blatt bei der TK auch mal wieder zum besseren ...

Viele Grüße und noch mehr Durchhaltevermögen
Koulchen

Verfasst: 16.01.2009, 08:49
von Grampa
Hallo,

ganz so tragisch finde ich das jetzt gar nicht und so ganz unschuldig bist du an der Verzögerung ja auch nicht, wobei ich jetzt nicht sagen möchte dass es in meinen Augen (AU-Fallmanager) optimal gelaufen ist.

Vllt. paar Erklärungsansätze die dich etwas trösten:

die Grundvoraussetzung für eine Krankengeldzahlung ist das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Das fängt mit dem bloßen Vorliegen einer AU-Bescheinigung an und endet mit der leistungsrechtlichen Prüfung der Plausibilität der AU (seitens der Krankenkasse)

Wenn eine AU-Bescheinigung nicht vorliegt --> keine Prüfung möglich
Wenn eine AU-Bescheinigung zu spät eingereicht wird-->Verzögerung der Anspruchsprüfung

Dass dich der "Rehaberater" der TK am 12.12.08 erneut angerufen hat zeigt ja, dass die TK zumindest mit einer längeren AU (sicherlich aufgrund des 1. Telefonates und der langen Erstbescheinigung) gerechnet hat, ich hätte genauso erneut angerufen auch wenn bis dato die Folge-AU noch nicht da wäre, schon alleine um solch eine Situation zu vermeiden, denn eine AU-Fallsteuerung funktioniert nur wenn man gemeinsam in einem Boot sitzt, man sollte von dem Gedanken weg kommen dass die Kassen ihren Versicherten nur das Schlechteste wollen, eigentlich haben doch Versicherte, Arzt und Kasse im Krankheitsfall das gleiche Ziel, oder?

Dazu kommt, dass eine Auszahlung des Krankengeldes (zumindest bei meinem AG) IMMER rückwirkend erfolgt, sprich bis einschliesslich dem Tag, an dem der Arzt auf dem Auszahlungsschein die AU/weitere AU bestätigt hat, keine Ahnung wie andere Kassen das handhaben, aber wir zalhen nicht in die Zukunft aus, auch wenn der Arzt weitere AU prognostiziert.
Da du ab 03.12.08 also im Krankengeld bist, macht in meinen Augen eine Auszahlung auch erst Ende Dezember Sinn, natürlich sollte bis dahin alles Notwendige da sein, sprich Entgeltbescheinigung, Auszahlungsschein und der geprüfte Anspruch auf Krankengeld :)

sollte spät. Anfang Januar keine Zahlung angewiesen sein würde ich meine letzten 3 Gehaltsbescheinigungen vorbeibringen und eine Abschlagszahlung verlangen, Fristsetzung 1 Woche

wie gesagt, ich finde das jetzt gar nicht so tragisch (zumindest betrachtet mit Stand 22.12.08), ist halt etwas unglücklich gelaufen, wobei sowohl du als auch deine Kasse ihren Beitrag dazu geleistet hat

Gruß
Grampa

Verfasst: 06.02.2009, 14:34
von windsong
Grampa hat geschrieben:Hallo,



Dazu kommt, dass eine Auszahlung des Krankengeldes (zumindest bei meinem AG) IMMER rückwirkend erfolgt, sprich bis einschliesslich dem Tag, an dem der Arzt auf dem Auszahlungsschein die AU/weitere AU bestätigt hat, keine Ahnung wie andere Kassen das handhaben, aber wir zalhen nicht in die Zukunft aus, auch wenn der Arzt weitere AU prognostiziert.
Da du ab 03.12.08 also im Krankengeld bist, macht in meinen Augen eine Auszahlung auch erst Ende Dezember Sinn, natürlich sollte bis dahin alles Notwendige da sein, sprich Entgeltbescheinigung, Auszahlungsschein und der geprüfte Anspruch auf Krankengeld :)

sollte spät. Anfang Januar keine Zahlung angewiesen sein würde ich meine letzten 3 Gehaltsbescheinigungen vorbeibringen und eine Abschlagszahlung verlangen, Fristsetzung 1 Woche

wie gesagt, ich finde das jetzt gar nicht so tragisch (zumindest betrachtet mit Stand 22.12.08), ist halt etwas unglücklich gelaufen, wobei sowohl du als auch deine Kasse ihren Beitrag dazu geleistet hat

Gruß
Grampa
Die TK hat sich bei mir entschuldigt für die Schlamperei. Nun gut.
Die erste KG-Zahlung hat man aber weiter rausgezögert und sie ist
erst am 15. Januar eingetroffen. Und zwar für die Zeit bis zum 6. Januar 2009.
Auf dem Auszahlschein ist die AU bis zum 2.2.2009 bescheinigt.
Nun ist es aber keineswegs so, daß ich jetzt KG für die Zeit 7.1. -2.2.2009
bekommen haben. NEIN - sie warten auf den Folgezettel (da ist wiederum bis zum 6.3.2009) bescheinigt. Erst aufgrund des Folgescheines ist man bereit, das KG für Januar auszuzahlen.
Das entspricht genau dem, was Grampa geschrieben hat.
Ist das denn so korrekt ? Das heißt ja, daß man die Leute systematisch
einen Monat hängen läßt. Das hat mir TK-Mitarbeiterin auch grad telefonisch so bestätigt. Ich finde, das ist der Hammer !!!
Es kommt also nicht drauf an, welche Zeit der Arzt bescheinigt hat, sondern das TAGESDATUM, wann der Arzt den Auszahlschein ausgefüllt hat. Bis dahin wird bezahlt. Man hängt dann also immer hinterher, dazu kommt dann noch Postweg ( und der ist seeeehr lang bei der TK) und Bearbeitungszeit. Kommt also locker noch mal ne Woche drauf.
Wie soll das dann am Ende der AU laufen ? Da krieg ich keinen Folgeschein mehr; fällt dann das KG für den letzten Monat einfach so flach, oder wie ???
sorry, bin grad entsetzt und ziemlich angesäuert.

Verfasst: 06.02.2009, 16:31
von SaschaD
Das Krankengeld wird immer rückwirkend zahlt, nie für die Zukunft. Das heißt immer bis zum Datum, wo der Arzt den Auszahlschein unterschrieben hat. Den letzten Auszahlschein wird der Arzt dann normalerweise wirklich am letzten Tag der Arbeitsunfähigkeit oder kurz danach ausstellen. Bei der letzten Auszahlung wird aber normalerweise kein Problem daraus gemacht wenn der Arzt an einem Freitag das Ende der Arbeitsunfähigkeit für den darauffolgenden Sonntag bestätigt. Dann zahlen die Kassen auch die 2 Tage voraus.

Verfasst: 09.02.2009, 22:03
von Koulchen
Hallo windsong,

ich würde noch zusehen, daß die jeweiligen Auszahlscheine immer vor dem Absenden mit der Post erst einmal vorsorglich per Fax rausgehen. Falls Sie selbst keines zuhause haben, können Sie vielleicht von Bekannten aus faxen oder von irgendeiner größeren Postfiliale aus. Drucken Sie sich jeweils einen Sendebericht auf die Rückseite der Kopie des Auszahlscheins, dann ist die Sache hundertprozentig sicher und nachweisbar.

Ich habe das mit den letzten paar Auszahlscheinen meines Mannes immer so gemacht, und das Geld war - nachdem die leidige Krankengeldgeschichte endlich grundsätzlich geregelt war - wenige Tage später auf dem Konto gutgeschrieben.

Viele Grüße
Koulchen

Verfasst: 04.03.2009, 08:31
von windsong
Hallo koulchen,

das mit dem Fax habe ich anfangs ja so gemacht, auf Anraten der "freundlichen" TK-Mitarbeiterin hin.
Es wurde nicht anerkannt.

Ich hab grosse Mühe, zu verstehen, wieso die TK das Krankengeld quasi immer einen Monat zu spät auszahlt.
Nachträglich verstehe ich ja. Aber wenn der bescheinigte Zeitraum bsp. bis zum 2.2.2009 geht: wieso krieg ich dann Ende Januar nicht das Krankengeld für Januar ? Das wäre doch nachträglich. Nein, man wartet erst die Folgebescheinigung, die ab 3.2.2009 läuft, ab. Erst dann gibts Krankengeld für Januar. Und auch das nach locker 2 Wochen "Bearbeitungszeit".
Ob das rechtens ist wage ich zu bezweifeln und ich werde versuchen, das rechtlich überprüfen zu lassen. Es kann doch nicht sein, daß man Kranke wochenlang finanziell in der Luft hängen läßt.

Verfasst: 04.03.2009, 10:35
von Koulchen
Hallo windsong,

ich meinte das mit dem Fax ja auch nur zusätzlich, damit man eine Empfangsbestätigung hat, ohne daß man das Geld für ein Einschreiben mit Rückantwort ausgeben muß. Wir haben immer parallel zum Faxen den Auszahlschein per Post geschickt.

Wenn Sie irgendetwas rechtlich überprüfen lassen wollen, würde ich eher daran ansetzen, warum (Papier-)Faxe nicht anerkannt werden. Im geschäftlichen Umfeld ist ein Papierfax mit Unterschrift genauso gut wie ein Original. Nur ein rein elektronisches Fax wird nicht so ohne weiteres anerkannt, vor allem nicht bei Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.

Die Krankenkassen rechnen immer erst ab, wenn der Auszahlschein vorliegt, nicht monatlich nachträglich. Von daher ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, daß bei einem Auszahlschein vom 2. Februar die Überweisung für Januar erst nach Eingang am 3. Februar angewiesen wird. Zwei Wochen für die Bearbeitung finde ich allerdings auch extrem lang - bei meinem Mann hat es jeweils ca. eine Woche gedauert.

Viele Grüße
Koulchen

Verfasst: 05.03.2009, 18:43
von Neo
Hallo Koulchen, hallo windsong,

auf Faxe nehmen Krankenkassen meines Wissens grundsätzlich keine Krankengeldzahlungen vor. Grund hierfür ist, dass Manipulationen (z.B. des Ausstellungsdatums) schwer zu erkennen sind.

LG