Krankengeld - wie berechnet etc.
Verfasst: 01.08.2023, 19:17
Hallo,
kurz zur Vorgeschichte, bevor ich meine Fragen stelle:
Ich war seit November 2015 bei meinem AG "X" beschäftig. Zunächst auf 450-Basis (12%), seit Feb. 2021 dann auf 90% steuerpflichtig.
Ende September / Anfang Oktober 2022 Beginn Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegin.
Ende Dezember 2022/ Anfang Januar 2023 suche nach neuer Arbeitsstelle.
Anfang Februar 2023 Vorstellungsgespräch und Zusage Ende Februar.
Arbeitsvertrag bei neuem AG "Y" unterschrieben Anfang März 2023. Arbeitsumfang jedoch nur 50%, Beginn zum 01.07.2023
Kündigung beim alten AG "X" Mitte März 2023 fristgerecht zum 30.06.2023.
Ende Mai 2023/Anfang Juni 2023 krankgeschrieben bei altem AG "X" weil Mobbing nicht mehr auszuhalten (5 Wochen).
Letzte "Arbeitswoche" Urlaub genommen.
Am 01.07.2023 Beginn bei neuem AG "Y". Bereits in der ersten Woche gemerkt, dass es hier genauso anfängt, wie es in der alten Firma aufgehört hat.
Nervlich am Ende und nach 5 Tagen (06.07.2023) fristgerecht in der Probezeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt.
Wegen Wochenende montags zum Arzt. Krankschreibung wegen psychischer Belastung für 2 Wochen.
Während der 2 Wochen krank kein Einkommen - da nicht gearbeitet.
Bezahlung für den Monat Juli nur für die 1 Woche erhalten, Abrechnung des Gehalts: Ende Juli.
Jetzt nochmal 4 Wochen krankgeschrieben.
Bei Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Hier Aussage: bei Krankschreibung ist erstmal Krankenkasse zuständig, AG muss nicht zahlen, da Beschäftigung bis AU < 28 Tage.
Bei Krankenkasse angerufen, Fall geschildert.
Krankenkasse will warten bis "Abrechnung vom neuen AG "Y" da ist und prüfen, ob Anspruch auf KG besteht.
Die Ärztin hat mir (im Nachhinein) ein Attest geschrieben, dass Sie mir von einer neuen Tätigkeit abgeraten hatte.
Allerdings war das sehr viel später, als ich den neuen Vertrag schon lange abgeschlossen hatte
(Vertrag unterschrieben im März, Abraten der Ärztin Mitte Juni).
Ich wollte arbeiten und meiner Arbeitspflicht nachkommen, habe gehofft, neu anfangen zu können, habe es aber „nicht geschafft“…..
Das war vorher für mich selbst nicht absehbar, dass das passiert, sonst hätte ich NIE den neuen Job angefangen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Die Krankenkasse sagt, dass nach entsprechender Prüfung ein eventuelles Krankengeld davon abhängig sei, was ich zuletzt verdient habe (Brutto beim neuen AG "Y").
- Möchte die Kasse jetzt das Krankengeld von dem „neuen“ Brutto berechnen???
Der Zeitraum Juli war ja noch nicht abgerechnet.
Daher müsste doch der §47 Abs. 1 Satz 4 SGB V greifen. Er geht weder auf „durchgängig“
bestehendes Arbeitsverhältnis ein, noch auf „neues junges Arbeitsverhältnis“.
Hält dieses also offen.
Der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum ist
daher ja bei mir der Monat Juni.
2. Es steht immer: die Höhe des Krankengelds (Auszahlung) richtet sich nach dem letzten
Bruttogehalt.
- Wenn jetzt der Monat Juni für die Berechnung genommen werden würde, kommen ja die
Einmalzahlungen „oben drauf“. Wie hoch darf dann der max. Auszahlungsbetrag sein:
Brutto/Netto Monat Juni oder Monat Juli??? Oder was ist das letzte Bruttogehalt
Noch kurz zur Info:
Altes Gehalt bis 30.06.2023: monatlich 2700,00 € brutto
Neues Gehalt ab 01.07.2023 monatlich 1790,00 € brutto
(aber nur anteilig für 1 Woche bekommen, wegen Kündigung, s. o.)
Sonderzahlungen (steuerpflichtig) in den letzten 12 Monaten (beim alten AG "X"):
- diverses
- Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
- Überstundenauszahlung (weil nicht mehr genommen werden konnte
wg. Krankschreibung beim alten AG „X“)
- Urlaubsabgeltung (weil nicht mehr genommen werden konnte
wg. Krankschreibung beim alten AG „X“)
Summe der Sonderzahlungen brutto: 7500,00 €
Kann mir jemand sagen, OB ich Anspruch habe?
Was werde ich ca. an Krankgeld bekommen (Netto)?
Wie sieht es aus, wenn ich dann nach der Krankheit arbeitslos werde (gemeldet habe ich es ja schon)….
Vielen Dank für Antworten.
kurz zur Vorgeschichte, bevor ich meine Fragen stelle:
Ich war seit November 2015 bei meinem AG "X" beschäftig. Zunächst auf 450-Basis (12%), seit Feb. 2021 dann auf 90% steuerpflichtig.
Ende September / Anfang Oktober 2022 Beginn Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegin.
Ende Dezember 2022/ Anfang Januar 2023 suche nach neuer Arbeitsstelle.
Anfang Februar 2023 Vorstellungsgespräch und Zusage Ende Februar.
Arbeitsvertrag bei neuem AG "Y" unterschrieben Anfang März 2023. Arbeitsumfang jedoch nur 50%, Beginn zum 01.07.2023
Kündigung beim alten AG "X" Mitte März 2023 fristgerecht zum 30.06.2023.
Ende Mai 2023/Anfang Juni 2023 krankgeschrieben bei altem AG "X" weil Mobbing nicht mehr auszuhalten (5 Wochen).
Letzte "Arbeitswoche" Urlaub genommen.
Am 01.07.2023 Beginn bei neuem AG "Y". Bereits in der ersten Woche gemerkt, dass es hier genauso anfängt, wie es in der alten Firma aufgehört hat.
Nervlich am Ende und nach 5 Tagen (06.07.2023) fristgerecht in der Probezeit mit Einhaltung der Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt.
Wegen Wochenende montags zum Arzt. Krankschreibung wegen psychischer Belastung für 2 Wochen.
Während der 2 Wochen krank kein Einkommen - da nicht gearbeitet.
Bezahlung für den Monat Juli nur für die 1 Woche erhalten, Abrechnung des Gehalts: Ende Juli.
Jetzt nochmal 4 Wochen krankgeschrieben.
Bei Arbeitsamt arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet.
Hier Aussage: bei Krankschreibung ist erstmal Krankenkasse zuständig, AG muss nicht zahlen, da Beschäftigung bis AU < 28 Tage.
Bei Krankenkasse angerufen, Fall geschildert.
Krankenkasse will warten bis "Abrechnung vom neuen AG "Y" da ist und prüfen, ob Anspruch auf KG besteht.
Die Ärztin hat mir (im Nachhinein) ein Attest geschrieben, dass Sie mir von einer neuen Tätigkeit abgeraten hatte.
Allerdings war das sehr viel später, als ich den neuen Vertrag schon lange abgeschlossen hatte
(Vertrag unterschrieben im März, Abraten der Ärztin Mitte Juni).
Ich wollte arbeiten und meiner Arbeitspflicht nachkommen, habe gehofft, neu anfangen zu können, habe es aber „nicht geschafft“…..
Das war vorher für mich selbst nicht absehbar, dass das passiert, sonst hätte ich NIE den neuen Job angefangen.
Nun zu meinen Fragen:
1. Die Krankenkasse sagt, dass nach entsprechender Prüfung ein eventuelles Krankengeld davon abhängig sei, was ich zuletzt verdient habe (Brutto beim neuen AG "Y").
- Möchte die Kasse jetzt das Krankengeld von dem „neuen“ Brutto berechnen???
Der Zeitraum Juli war ja noch nicht abgerechnet.
Daher müsste doch der §47 Abs. 1 Satz 4 SGB V greifen. Er geht weder auf „durchgängig“
bestehendes Arbeitsverhältnis ein, noch auf „neues junges Arbeitsverhältnis“.
Hält dieses also offen.
Der letzte vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum ist
daher ja bei mir der Monat Juni.
2. Es steht immer: die Höhe des Krankengelds (Auszahlung) richtet sich nach dem letzten
Bruttogehalt.
- Wenn jetzt der Monat Juni für die Berechnung genommen werden würde, kommen ja die
Einmalzahlungen „oben drauf“. Wie hoch darf dann der max. Auszahlungsbetrag sein:
Brutto/Netto Monat Juni oder Monat Juli??? Oder was ist das letzte Bruttogehalt
Noch kurz zur Info:
Altes Gehalt bis 30.06.2023: monatlich 2700,00 € brutto
Neues Gehalt ab 01.07.2023 monatlich 1790,00 € brutto
(aber nur anteilig für 1 Woche bekommen, wegen Kündigung, s. o.)
Sonderzahlungen (steuerpflichtig) in den letzten 12 Monaten (beim alten AG "X"):
- diverses
- Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
- Überstundenauszahlung (weil nicht mehr genommen werden konnte
wg. Krankschreibung beim alten AG „X“)
- Urlaubsabgeltung (weil nicht mehr genommen werden konnte
wg. Krankschreibung beim alten AG „X“)
Summe der Sonderzahlungen brutto: 7500,00 €
Kann mir jemand sagen, OB ich Anspruch habe?
Was werde ich ca. an Krankgeld bekommen (Netto)?
Wie sieht es aus, wenn ich dann nach der Krankheit arbeitslos werde (gemeldet habe ich es ja schon)….
Vielen Dank für Antworten.