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Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 01.08.2023, 14:27
von Pollita
Hallo zusammen,
das ist sicher ein bekannter Eindruck, wenn dass die Krankenkasse mitteilt, man hätte die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt, um in die KVdR aufgenommen zu werden. Leider steht keine Begründung im Schreiben der Krankenkasse, also wir wissen nicht, und und wieviel Zeiten fehlen und ob das stimmt. Kann hier bitte mal jemand drüberschauen?

Mein Mann hat seinen Rentenantrag am 30.6.2023 gestellt. Erste Arbeitsaufnahme 1.8.1976.

Bei der gesetzlichen KV versichert gewesen
von Arbeitsaufnahme bis 30.6.1995
vom 1.1.2004 - 24.06.2005
seit 26.4.2010 bis heute

Privat versichert vom
01.07.1995 bis 31.12.2003
25.06.2005 bis 25.04.2010

2 Kinder können berücksichtigt werden. Macht es einen Unterschied, ob gesetzlich versichert oder freiwillig versichert bei der GKV?
Sollten wir das nochmal bei der Krankenkasse rechnen lassen?

Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Polita

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 01.08.2023, 15:18
von ratte1
Hallo,

ich kenne es nur so, dass die KK in ihrem Schreiben erläutert, weshalb die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist. Sonst auf jeden Fall anfordern!

Nach meiner Einschätzung (ich könnte mich um wenige Tage verrechnet haben) gilt Folgendes:
Rahmenfrist: 01.08.1976 - 30.06.2023 = 46 Jahre 11 Monate

Die zweite Hälfte der Rahmenfrist läuft ab 16.01.2000 bis 30.06.2023 also = 23 Jahre 5 Monate und 15 Tage. Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen muss für 9/10 dieser Zeit eine gesetzliche Krankenversicherung und somit mindestens 21 Jahre 1 Monat und 15 Tage bestanden haben.

Gesetzliche KV vom 01.01.2004 bis 25.06.2005 = 1 Jahr 5 Monate und 25 Tage
Gesetzliche KV vom 26.04.2020 bis 30.06.2023 = 3 Jahre 2 Monate und 5 Tage
2 Kinder = 2x 3 Jahre = 6 Jahre
insgesamt 10 Jahre 8 Monate und 0 Monate.

Somit Vorversicherungszeit von etwas über 21 Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt. Eine Pflichtversicherung als Rentner (so genannte KVdR) besteht also nicht.

Wenn man nicht in die private KV gehen will, würde die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung im Rahmen der Anschlussversicherung weitergeführt werden, Beitragshöhe wie bei der freiwilligen Versicherung.


MfG
ratte1

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 01.08.2023, 15:22
von Kehlchen
Hallo Pollita, hier https://www.bavers.de/.cm4all/uproc.php ... 78dc3c2728 habe ich einen KVdR-Rechner gefunden. Probier ihn mal aus. Vielleicht findest du im Internet noch andere KVdR-Rechner als diesen.
Eine Berechnung der Krankenkasse liegt dir nicht vor? Die kann dein Mann ja anfordern.

MfG Kehlchen

P.S. Falls das Ergebnis knapp zu eigenen Ungunsten ausfiele, dann könnten die Erläuterungen (auch auf der Seite, anderer Reiter) zur Art der Berechnung (taggenau statt 365/30) evtl. hilfreich sein.

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 01.08.2023, 15:50
von Pollita
Vielen Dank für die Infos. Die Berechnung der Krankenkasse werden wir auf jeden Fall nachfordern. Im Schreiben steht nur, dass die Vorversicherungszeit nicht erfüllt sei, ohne eine Begründung.

@ratte1. Es sind insgesamt 20 Jahre 8 Monate (weil KV vom 26.04.2010 bis 30.06.2023).

@Kehlchen, danke für den Rechner. Laut diesem fehlen 5 Monate und 15 Tage, oder 166 fehlende Tage. Das ist ja ärgerlich.

Die Beitragszeiten sind korrekt, also es wurde hier nichts vergessen oder ähnliches. Kann man wohl nichts machen.
Da es die Regelaltersrente ist, ist es dann wohl so.

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 01.08.2023, 17:21
von ratte1
Pollita hat geschrieben:
01.08.2023, 15:50
@ratte1. Es sind insgesamt 20 Jahre 8 Monate (weil KV vom 26.04.2010 bis 30.06.2023).
sorry, du hast natürlich Recht

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 01.08.2023, 17:38
von Pollita
@ratte 1 😢 ja, nutzt aber vermutlich alles nix. Vorversicherung nicht erfüllt, egal ob 5 Monate oder sonst länger...

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 03.08.2023, 07:55
von heinrich
Evt gibt es ja noch Pflegekinder, adoptierte Kinder, Stiefkinder, an die man nicht denkt.
Ich habe da bei Menschen, die meinten sehr schlau zu sein, auf Nachfrage schon mehrere zusätzlich Kinder rausbekommen können.

Eine Anrechnung erfolgt nach § 5 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und 2 SGB V jedoch nicht für
1.
ein Adoptivkind, wenn das Kind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption bereits die in § 10 Absatz 2 vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat, oder
2.
ein Stiefkind, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Eheschließung mit dem Elternteil des Kindes bereits die in § 10 Absatz 2 vorgesehenen Altersgrenzen erreicht hat oder wenn das Kind vor Erreichen dieser Altersgrenzen nicht in den gemeinsamen Haushalt mit dem Mitglied aufgenommen wurde.


Zur Beitragsberechnung:
Es wird aber wohl auf die freiwillige Versicherung rauslaufen:
Hierzu sollte daran gedacht werden, dass beim Rentenversicherungsträger ein Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung gestellt wird.
Man man dies nicht innerhalb bestimmter Fristen, dann bekommt man diese nicht rückwirkend.
ALSO: prüfen ob dieser gestellt wurde---- evt nachholen.

Ist die Rente höher als die Mindestbemessungsgrundlage (mtl. 1131,67 EUR)
UND sind auch sonst keine Einnahmen vorhanden.
Dann ist die Beitragsbelastung, wenn man einen Zuschuss (von RV-Träger) erhält EXAKT so hoch wie bei der KVdR-Pflichtversicherung.

Ist die Rente niedriger als 1131,67 EUR oder hat man noch andere Einnahmen (wie Vermietung und Verpachtung) dann wäre die KVdR günstiger gewesen.

Wenn nun aber die Rente 485 EUR (Grenze für familienversichert zu sein) nicht überschreitet und man nicht in der KVdR-Pflichtversicherung ist, könnte sogar noch eine kostenlose Familienversicherung über den Ehegatten möglich sein.

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 05.08.2023, 15:51
von Pollita
Danke nochmal für die ergänzenden Infos. Nein, mehr als 2 Kinder gibt es nicht.

Der Hinweis mit dem Antrag auf hälftigen Zuschuss ist hilfreich, danke, den hätten wir vielleicht vergessen.
Gibt es den Zuschuß nur für Rente der Deutschen Rentenversicherung oder auch für Betriebsrenten?

Viele Grüße
Polita

Re: Vorversicherung nicht erfüllt - kann ich nicht glauben...

Verfasst: 05.08.2023, 16:23
von Czauderna
Hallo,
nein, nur für die gesetzliche Rente. Theoretisch könnte es sein, dass auch eine Zahlstelle von Versorgungsbezügen einen Beitragszuschuss leistet, allerdings habe ich das in meiner Praxis noch nie gesehen.
Gruss
Czauderna