Außereuropäisches Ausland
Moderator: Czauderna
Außereuropäisches Ausland
Also, was ich bis jetzt verstanden habe, so wird von der Rentenversicherung stets der Beitrag zur GKV abgezogen (angenommen man gehört zu KvdR).
Da das ja automatisch geschieht, wird das wohl völlig unabhängig vom Wohnort erfolgen.
Was genau ist zu tun, wenn man im außereuropäischen Ausland als Rentner lebt und vermeiden möchte, dass diese GKV-Beiträge abgezogen werden ?
Da das ja automatisch geschieht, wird das wohl völlig unabhängig vom Wohnort erfolgen.
Was genau ist zu tun, wenn man im außereuropäischen Ausland als Rentner lebt und vermeiden möchte, dass diese GKV-Beiträge abgezogen werden ?
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑30.07.2023, 18:03Also, was ich bis jetzt verstanden habe, so wird von der Rentenversicherung stets der Beitrag zur GKV abgezogen (angenommen man gehört zu KvdR).
Da das ja automatisch geschieht, wird das wohl völlig unabhängig vom Wohnort erfolgen.
Was genau ist zu tun, wenn man im außereuropäischen Ausland als Rentner lebt und vermeiden möchte, dass diese GKV-Beiträge abgezogen werden ?
dann muss die Krankenkasse der Rentenversicherung melden, dass keine Pflichtversicherung mehr vorliegt und sie keine Beiträge über die Rentenversicherung mehr haben will, weil Ende KVdR (Pflichtversicherung) und/oder Mitgliedschaft.
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Danke, wie ist das bei einer eventuellen Rückkehr, kann man dann wieder in die KvdR ?
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,
wenn die Rente auch im Ausland weiter bezogen wird, also bei Rückkehr nicht neu beantragt werden muss, sollte das meiner Meinung nach kein Problem sein mit der KVdR.
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo
Meines wissen nach aber nicht den freiwilligen
Czauderna hat geschrieben: ↑30.07.2023, 18:53
nach Auskunft meiner RV sollte der Rentner es auch vorsichtshalber
seiner RV melden
(Es gibt aber keinen Zwang dafür)
Gruß
leicht ot
auch mal daran denken
Wohnsitz außerhalb der EU / des EWR
Wenn der Wohnsitz dauerhaft in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz verlegt wird, ruhen die Leistungsansprüche (§ 34 Abs. 1 Satz 1 SGB XI). Mit der Einstellung der Leistung ist auch eine Beendigung der Mitgliedschaft in der sozialen Pflegepflichtversicherung verbunden. In diesem Fall muss sich der Versicherte an seinem neuen Wohnort selbst versichern und die national geltenden Regeln der Sozialversicherung einhalten.
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo,
es ging bei der Frage nicht um freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna
es ging bei der Frage nicht um freiwillig Versicherte.
Gruss
Czauderna
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo
die freiwillige gehören nicht mehr zur KvdR?
Gruß
die freiwillige gehören nicht mehr zur KvdR?
Gruß
Re: Außereuropäisches Ausland
@klaushei
Wie meinst du das: „freiwillige gehören nicht zur KVdR“?
GKV-Fan schrieb zu seiner Frage „angenommen man gehört zur KVdR“. Die Antwort bezieht sich auf die Frage und unterstellt also einen in KVdR-Versicherten. „In KVdR“ ist ein anderer Status als „freiwillig versichert“.
Wie meinst du das: „freiwillige gehören nicht zur KVdR“?
GKV-Fan schrieb zu seiner Frage „angenommen man gehört zur KVdR“. Die Antwort bezieht sich auf die Frage und unterstellt also einen in KVdR-Versicherten. „In KVdR“ ist ein anderer Status als „freiwillig versichert“.
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo
ich habe immer gedacht Rentner pflichtversicherte oder freiwillig versicherte
gehören in die KvdR.
.
Rentner pflichtversicherte oder freiwillig versicherte ist nur eine Art der Versicherung
gehören aber beide in die KvdR
Gruß
ich habe immer gedacht Rentner pflichtversicherte oder freiwillig versicherte
gehören in die KvdR.
.
Rentner pflichtversicherte oder freiwillig versicherte ist nur eine Art der Versicherung
gehören aber beide in die KvdR
Gruß
Re: Außereuropäisches Ausland
@klaushei: Es gibt Voraussetzungen für die Aufnahme in der KVdR, die nicht von jedem Rentner erfüllt werden (z.B. die 9/10-Regelung). Also ist auch nicht jeder Rentner in der KVdR.
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo
Hallo Kehlchen
verstehe ich ich das richtig?
der Rentner der die Voraussetzungen für die Aufnahme in der KVdR nicht erfüllt
und sich freiwillig versichert ist nicht Mitglied in der KVdR?
nun die RV schreibt dazu :
"Wie von der freiwilligen KVdR in die Pflichtversicherung wechseln"
https://www.deutsche-rentenversicherung ... hseln.html
also doch Mitglied in der KVdR versicherungsart freiwillig
oder irrt die RV da?
hier mal lesen
Welche Versicherungsstatus gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner?
Rentner können in der gesetzlichen Krankenversicherung auf zwei Wegen versichert sein. Entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder als freiwillig Versicherte. Die beiden Formen unterscheiden sich nur in der Art der Beitragsberechnung. Die Leistungen sind gleich.
bitte das Wörtchen oder beachten
https://www.verbraucherzentrale-nieders ... er-rentner
oder irrt die Verbraucherzentrale da auch?
Gruß
Hallo Kehlchen
verstehe ich ich das richtig?
der Rentner der die Voraussetzungen für die Aufnahme in der KVdR nicht erfüllt
und sich freiwillig versichert ist nicht Mitglied in der KVdR?
nun die RV schreibt dazu :
"Wie von der freiwilligen KVdR in die Pflichtversicherung wechseln"
https://www.deutsche-rentenversicherung ... hseln.html
also doch Mitglied in der KVdR versicherungsart freiwillig
oder irrt die RV da?
hier mal lesen
Welche Versicherungsstatus gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentner?
Rentner können in der gesetzlichen Krankenversicherung auf zwei Wegen versichert sein. Entweder pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) oder als freiwillig Versicherte. Die beiden Formen unterscheiden sich nur in der Art der Beitragsberechnung. Die Leistungen sind gleich.
bitte das Wörtchen oder beachten
https://www.verbraucherzentrale-nieders ... er-rentner
oder irrt die Verbraucherzentrale da auch?
Gruß
Re: Außereuropäisches Ausland
@klaushei Auf der von dir verlinkten Seite unten ist eine Broschüre, die du herunterladen kannst. Ich empfehle dir, die Broschüre zu lesen. Dort steht es etwas klarer:
Zu deiner Frage („verstehe ich ich das richtig? der Rentner der die Voraussetzungen für die Aufnahme in der KVdR nicht erfüllt
und sich freiwillig versichert ist nicht Mitglied in der KVdR?“): Ja genau, wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, der genießt nicht die Vorteile der KVdR, sondern bleibt freiwilliges Mitglied oder wechselt in PKV oder kann in die Familienversicherung aufgenommen werden.
All das ist aber hier nicht Thema.
Es ging in der Frage von GKVFan um die von der Rentenversicherung eingezogenen Beiträge. Beiträge von freiwilligen Mitgliedern werden von den Mitgliedern selbst gezahlt und nicht von der RV eingezogen/einbehalten. Es geht in diesem Thema also um Pflichtbeiträge.
Die Überschrift der von dir verlinkten Seite: „Wie von der freiwilligen KVdR in die Pflichtversicherung wechseln“ halte ich für missverständlich.Grundsätzlich bestehen für Rentner folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:
→ in der gesetzlichen Krankenversicherung die Pflichtversicherung, die freiwillige Mitgliedschaft oder die Familienversicherung,
→ bei einem Versicherungsunternehmen die private Krankenversicherung.
Zu deiner Frage („verstehe ich ich das richtig? der Rentner der die Voraussetzungen für die Aufnahme in der KVdR nicht erfüllt
und sich freiwillig versichert ist nicht Mitglied in der KVdR?“): Ja genau, wer die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt, der genießt nicht die Vorteile der KVdR, sondern bleibt freiwilliges Mitglied oder wechselt in PKV oder kann in die Familienversicherung aufgenommen werden.
All das ist aber hier nicht Thema.
Es ging in der Frage von GKVFan um die von der Rentenversicherung eingezogenen Beiträge. Beiträge von freiwilligen Mitgliedern werden von den Mitgliedern selbst gezahlt und nicht von der RV eingezogen/einbehalten. Es geht in diesem Thema also um Pflichtbeiträge.
Re: Außereuropäisches Ausland
Hallo Kehlchen
Hatte die Tage noch ein link zu "Haufe"
zu kvdr definition
finde in leider nicht mehr
was ist an der Überschrift missverständlich ?
gar nichts!
auch der zweite link von mir ist doch da zum Versicherungsstatus
recht eindeutig
Thema
da bin ich unschuldig
warten wir mal ab bis sich die Fachmänner hier noch äussern
Gruß
Hatte die Tage noch ein link zu "Haufe"
zu kvdr definition
finde in leider nicht mehr
was ist an der Überschrift missverständlich ?
gar nichts!
auch der zweite link von mir ist doch da zum Versicherungsstatus
recht eindeutig
Thema
da bin ich unschuldig
warten wir mal ab bis sich die Fachmänner hier noch äussern
Gruß
Re: Außereuropäisches Ausland
@klaushei:
Ich sehe an der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“, dass das Missverständnis bei mir liegen muss und dass es auch „freiwillig in KVdR“ zu geben scheint, was ich verwirrend finde.
Es bleibt trotzdem: Um in den Genuss der Vorteile der KVdR Pflichtversicherung zu kommen, muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein (9/10 Regelung).
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-of ... 24592.htmlIn der KVdR wird pflichtversichert, wer
eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt,
einen Rentenanspruch hat und
die sog. Vorversicherungszeit erfüllt.
Die Vorversicherungszeit ist erfüllt, wenn seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung (Rahmenfrist) mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden hat. Die Art der Versicherung ist dabei unerheblich.
Ich sehe an der Formulierung „in der KVdR wird pflichtversichert“, dass das Missverständnis bei mir liegen muss und dass es auch „freiwillig in KVdR“ zu geben scheint, was ich verwirrend finde.
Es bleibt trotzdem: Um in den Genuss der Vorteile der KVdR Pflichtversicherung zu kommen, muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein (9/10 Regelung).
Re: Außereuropäisches Ausland
Kehlchen hat geschrieben: ↑01.08.2023, 14:52@klaushei:In der KVdR wird pflichtversichert, wer
Es bleibt trotzdem: Um in den Genuss der Vorteile der KVdR Pflichtversicherung zu kommen, muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein (9/10 Regelung).
Danach hatte hier keiner gefragt oder behauptet
oder sonst etwas
das hast du alleine ins Spiel gebracht
PS
Aber da bist Du dir sicher?