Seite 1 von 1

Beitragserstattung an Arbeitnehmer

Verfasst: 08.07.2023, 19:07
von Koschte
Hallo, ich habe eine Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend ab 8/ 2022bekommen und arbeite weiter. Ich habe in diesem Jahr 2023 eine Rente incl. Nachzahlung von 23.000 € bekommen und verdiene ungefähr 50.000 €. Für alles habe ich Krankenversicherungsbeiträge abgeführt. Meines Erachtens bin ich damit über die Beitragsbemessungsgrenze und kann im Januar oder Februar 2024 eine Erstattung beantragen. Weist mich die Krankenkasse automatisch darauf hin oder was muss ich unternehmen oder liege ich völlig falsch.

Vor allem wird das so weitergehen. Ich verdiene immer weiter 50.000 und Habe 16.000 € Bruttorente dazu. Da liege ich doch jedes Jahr drüber.
Mit freundlichen Grüßen

Re: Beitragserstattung an Arbeitnehmer

Verfasst: 08.07.2023, 19:22
von Czauderna
Hallo,
Bei der Krankenkasse beantragen ist immer die beste Lösung - siehe dazu auch hier - https://verwaltung.bund.de/leistungsve ... 4045017000
Einige Krankenasse haben ggf. auch Hinweise dazu auf ihren Web-Seiten - z.B. die hier - https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... ag-2007578
Gibt es sicher bei deiner Krankenkasse auch.
Gruss
Czauderna

Re: Beitragserstattung an Arbeitnehmer

Verfasst: 08.07.2023, 19:53
von Koschte
Vielen Dank, ich hab beim besten Willen den Link, von wo es bei der Technikerkrankenkasse beschrieben ist, nicht gefunden.

Re: Beitragserstattung an Arbeitnehmer

Verfasst: 08.07.2023, 19:55
von Koschte
Vielen Dank, ich hab beim besten Willen den Link, von wo es bei der Technikerkrankenkasse beschrieben ist, nicht gefunden.

Wer kriegt eigentlich den Zuschuss zurück? Niemand? Die DRV der Arbeitgeber oder die VBL?

Re: Beitragserstattung an Arbeitnehmer

Verfasst: 09.07.2023, 11:22
von Czauderna
Koschte hat geschrieben:
08.07.2023, 19:55
Vielen Dank, ich hab beim besten Willen den Link, von wo es bei der Technikerkrankenkasse beschrieben ist, nicht gefunden.

Wer kriegt eigentlich den Zuschuss zurück? Niemand? Die DRV der Arbeitgeber oder die VBL?
Hallo,
der nachstehende Text ist von der Seit der TK entnommen -
Zu viel gezahlt? Wir informieren Sie

Nachdem wir von Ihrem Arbeitgeber die Entgeltmeldung für das Vorjahr bekommen haben, schreiben wir Sie im März an, falls Sie im Vorjahr zu viele Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt haben könnten und noch nicht selbstständig einen Antrag auf Rückerstattung gestellt haben. In unserem Anschreiben erhalten Sie ein Kennwort und einen Link, so dass Sie uns Ihren Antrag und die Gehaltsabrechnungen online übermitteln können.

Bei der Prüfung der gezahlten Beiträge berücksichtigen wir auch das von Ihrem Arbeitgeber gemeldete Entgelt. Dieses kann aber höher sein als das Entgelt, aus dem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet werden. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Sie sich in Altersteilzeit befinden. In diesen Fällen besteht daher die Möglichkeit, dass Sie trotz unserer Information keinen Anspruch auf eine Erstattung von Beiträgen haben.
So erhalten Sie Beiträge zurück

Sie erhalten zu viel gezahlte Beiträge einmal jährlich auf Antrag für das Vorjahr von uns zurück. Wenn Sie einen Brief oder eine Nachricht ins Postfach von uns bekommen haben, dass Sie zu viele Beiträge zur Kranken- oder Pflegeversicherung bezahlt haben könnten, nutzen Sie den Link und das Kennwort in unserem Anschreiben und stellen Ihren Antrag online.


Der Zuschuss selbst wird meines Wissens nach nicht zurückgerechnet und die überzahlten Beiträge werden komplett an den/die Versicherte erstattet.
Gruss
Czauderna

Re: Beitragserstattung an Arbeitnehmer

Verfasst: 09.07.2023, 12:19
von Koschte
Das ist aber schlecht für denjenigen, der den Zuschuss gezahlt hat. Aber das kann ja nicht mein Problem sein 🙀
Vielen Dank