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bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 06.07.2023, 16:54
von Pseudonym
Liebe Helfende,
wieder einmal bin ich völlig überfordert und weiß nicht weiter.
Zu den Eckdaten, ich habe ein Schreiben meiner KK erhalten, dass ich in 4 Monaten ausgesteuert werde sowie einen Anhörungsbogen. Das zur Info, dass noch Anspruch besteht, dazu habe ich keine Fragen.
Desweiteren habe ich ein Schreiben meiner KK erhalten, dass ich innerhalb von 10 Wochen einen Reha Antrag stellen soll mit der üblichen Rechtsfolgebelehrung.
Von der DRV habe ich einen Bescheid erhalten, dass ich volle EMR bis zum Beginn meiner Altersrente (noch über eine Dekade) erhalte. Die Rente begann vor ein paar Monaten zum Zeitpunkt der Erstantragstellung und wird lfd ab nächsten Monat an mich ausgezahlt.
Die Nachzahlung bis einschließlich Ende Juli wird einbehalten.
Krankengeld wurde mir bis 09. Juni ausgezahlt, laufende AU geht bis 09.07.23
Nun zu meiner Frage, ich habe morgen einen Termin beim Facharzt; darf/soll der mich weiter AU schreiben? Der Bescheid der DRV ist noch in der Widerspruchsfrist, hat es damit was zu tun?
Mir ist bewußt, dass es nicht das Problem der KK ist, das der Rententräger erstmalig Ende August die Rente an mich auszahlt, aber die Nachzahlung von Juli ist samt Erhöhung auch schon ausgerechnet und wird auch einbehalten. Das assoziiert mir, die KK wird zahlen, aber auf der anderen Seite kann doch jemand der erwerbsunfähig ist, nicht arbeitsunfähig geschrieben werden.
Das ist mein Problem, ich bitte, dass mir jemand dies für mich widersprüchliche erklärt und mir bitte mitteilt, wie ich mich jetzt richtig verhalte. Auch in Bezug auf die Reha, die müsste doch jetzt die KK bezahlen und nicht mehr die DRV? Wird der Antrag dennoch an die DRV gestellt oder ist dies hinfällig? Frist ist bis September.
Ganz, ganz lieben Dank; auch fürs Lesen bis hierher
Viele Grüße
Pseudonym (verwirrt und besorgt)
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 06.07.2023, 21:19
von Czauderna
Hallo,
auf den ersten Blick sieht das wie eine Überschneidung aus, denn mit Bewilligung einer Vollrente (EMR) endet auch die Pflicht der Krankenkasse zur Zahlung von Krankengeld, was die Verrechnung/Erstattungsanspruch belegt.
Dein Arzt darf dich natürlich weiterhin für arbeitsunfähig erklären. Erwerbsunfähig und arbeitsunfähig sind nicht das Gleiche/Selbe.
Von daher ist meiner Meinung nach auch die Aufforderung zur Beantragung einer Reha innerhalb der 10-Wochen-Frist unsinnig.
Lass dir von deinem Arzt eine Folgebescheinigung geben und warte ab, mindestens 8 Wochen- das ist mein Rat.
Gruss
Czauderna
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 07.07.2023, 09:56
von ratte1
Hallo,
m.E. ist eine weitere AU nicht mehr notwendig, da kein Krankengeld mehr ausgezahlt wird. Die KK wird ihren Ersatzanspruch gegenüber der Rentenversicherung beziffern (oder hat dies bereits getan), wobei sie nur die Rente bis zum 09.06.2023 beanspruchen kann. Nach Erhalt dieses Ersatzanspruchs erfolgt die Auszahlung des übrig bleibenden Betrages umgehend (und nicht erst Ende Juli) vom Rentenversicherungsträgers an Sie.
MfG
ratte1
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 07.07.2023, 12:25
von Pseudonym
Lieben Dank für ihre Antworten @Czauderna @ratte
@ratte1, darf ich Sie auch noch um ihre Meinung zur Rehaaufforderung durch die KK bitten?
Erneut lieben Dank im voraus
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 07.07.2023, 19:00
von ratte1
Hallo,
m.E. ist ein Antrag auf Reha nicht mehr zwingend. Vielmehr soll mit der Aufforderung i.d.R. nur bewirkt werden, dass der Versicherte von diesem Zeitpunkt an seinen (Renten- oder Reha-)Antrag ohne Zustimmung der Krankenkasse weder zurückzunehmen noch inhaltlich beschränken darf.
Quelle:
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 25712.html
MfG
ratte1
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 19.07.2023, 14:50
von Pseudonym
nicht mehr zwingend
bedeutet es, dass wenn ich es beantrage, es die KK zahlen muss?
Und kann ich es auch sanktionslos ablehnen wenn diese keiner ambulanten sondern nur einer stationären Reha zustimmt?
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 19.07.2023, 15:14
von Czauderna
Pseudonym hat geschrieben: ↑19.07.2023, 14:50
nicht mehr zwingend
bedeutet es, dass wenn ich es beantrage, es die KK zahlen muss?
Und kann ich es auch sanktionslos ablehnen wenn diese keiner ambulanten sondern nur einer stationären Reha zustimmt?
Hallo,
fragst du noch gezielt Ratte1 - wenn ja, dann warten wir ab, wenn nein, schreibe ich etwas dazu.
Gruss
Czauderna
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 20.07.2023, 23:13
von Pseudonym
meine Frage richtet sich an alle Wissenden, die mir Sicherheit in diesem üblen Dschungel geben können.
Vielen Dank für eure allerseits großartige Unterstützung
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 21.07.2023, 09:45
von Czauderna
Hallo,
hier aus meiner Sicht, warum in deinem Falle die Nichtbeantragung einer Reha keine negativen Folgen (finanzieller Art) für dich haben kann.
Im Grundsatz erfolgt die Aufforderung zur Beantragung einer Reha, wenn die Voraussetzungen des § 50 SGB V erfüllt sind, d.h. entweder die Erwerbsfähigkeit bedroht oder sogar schon erheblich eingeschränkt ist. Diese Aufforderungen werden seitens der Krankenkassen grundsätzlich an Krankengeldbezieher/innen versandt und beinhalten lt. gesetzlicher Vorgabe eine 10-Wochen-Antragsfrist. Erfolgt die Antragstellung nicht innerhalb dieser 10-Wochen-Frist, dann ist die Krankenkasse berechtigt ab dem Folgetag das Krankengeld zu verwehren, bis die Antragstellung erfolgt. Mit dem Tag der Antragstellung wird auch seitens der Krankenkasse das Gestaltungsrecht der Versicherten eingeschränkt, d.h. - sie dürfen in der Folge ohne Einwilligung der Kasse gegenüber der Rentenversicherung keine Willenserklärung abgeben, also z.B. Antrag zurückziehen oder Reha ablehnen, denn auch dann droht Krankengeldsperrung. Natürlich ist es Ziel der Krankenkasse durch dieses Verfahren die Krankengeldzahlung möglichst schnell zu beenden.
In deinem Falle liegt aber nun die Rentenbewilligung bereits vor, also wurde auch schon die Krankengeldzahlung eingestellt - was sollen da für "Sanktionen" erfolgen, wenn die Antragstellung nicht erfolgt, wobei man dazu auch bemerken sollte, dass der Antrag evtl. sowieso abgelehnt würde, eben weil es ja schon eine Rentenbewilligung gibt - auch die Rentenversicherung würde sich hier meines Erachtens die Kosten einer Reha ersparen wollen. Bleibt demnach als Grund seitens der Krankenkasse nur die Einschränkung deines Gestaltungsrechtes übrig, in dem man seitens der Kasse die Rentenantragstellung mit dem Antrag auf Reha gleichsetzt - du darfst demnach ohne die Zustimmung der Kasse den Rentenantrag nicht zurückziehen. So richtig Sinn macht das aber auch nicht, denn die Rente ist bereits bewilligt.
Ach ja, deine Frage - ...bedeutet es, dass wenn ich es beantrage, es die KK zahlen muss?
habe ich nicht verstanden - wie, bzw. was meinst du damit ?
Gruss
Czauderna
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 24.07.2023, 14:21
von Pseudonym
erst einmal abermals herzlichen Dank @Czauderna
die Kasse es bezahlen, ich dachte, da man ja als Rentner nicht drohende Erwerbsunfähigkeit prophylaktisch positiv beeinflussen kann, ist es dann so etwas wie eine Kur und die KK ist zuständig, nicht der Rententräger?
Oder gibt es das nur bei Altersrente?
Liebe Grüße
Re: bis wann wird Krankengeld gezahlt?
Verfasst: 24.07.2023, 15:09
von Czauderna
Pseudonym hat geschrieben: ↑24.07.2023, 14:21
erst einmal abermals herzlichen Dank @Czauderna
die Kasse es bezahlen, ich dachte, da man ja als Rentner nicht drohende Erwerbsunfähigkeit prophylaktisch positiv beeinflussen kann, ist es dann so etwas wie eine Kur und die KK ist zuständig, nicht der Rententräger?
Oder gibt es das nur bei Altersrente?
Liebe Grüße
Hallo,
ja, da hast du recht, für "Voll-Rentner" ist grundsätzlich in Sachen Reha-Maßnahme die Krankenkasse zuständig, allerdings, so habe ich es noch in Erinnerung, bei Anschlussheilbehandlungen (AHB), die direkt nach Krankenhausaufenthalten beginnen, zahlt auch bei Rentenbeziehern/innen immer noch die Rentenversicherung und auch bei Erwerbsminderungsrenten als Zeitrenten kann auch weiterhin die Rentenversicherung zuständig sein. Ob in deinem Fall für eine Reha-Maßnahme leistungsrechtlich jetzt die Krankenkasse zuständig ist oder weiterhin die Rentenversicherung, da bin ich überfragt. Du bekommst das verbindlich heraus, wenn du deinen Reha-Antrag bei der Rentenversicherung stellst und diese den ablehnt oder eben bei der Krankenkasse und diese den ablehnt. Wie auch, immer, wenn eine solche Maßnahme medizinisch bei dir erforderlich sein sollte, einer von beiden zahlt auf jeden Fall.
Hier habe ich auch noch einen Hinweis der Rentenversicherung zum Thema gefunden -
https://www.deutsche-rentenversicherung ... _node.html
Vielleicht hilft der weiter.
Gruss
Czauderna