GKV/Familienversicherung Berechnung
Verfasst: 20.06.2023, 17:03
Zunächst einmal ein freundliches Hallo und herzlichen Dank für die Aufnahme in dieses sehr informative Forum.
Mir sind ein paar Dinge noch nicht ganz klar.
Vorab die Ausgangslage:
Nach mehr als zwanzig Jahren in einen festen Arbeitsverhältnis habe ich zum Ende Juni meinen Job gekündigt. Versichert war ich durchgehend in der GKV. Jetzt gönne ich mir vorübergehend eine Auszeit, also erst mal kein neuer Job und wegen Eigenkündigung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Meine Ehefrau ist seit vielen Jahren in einem festen Angestelltenverhältnis und ebenfalls in der GKV (allerdings in einer Anderen) versichert.
Die Frage ist nun auf welcher Grundlage gerechnet wird? Meinen Lebensunterhalt werde ich vorerst aus angespartem Kapital und Kapitalerträgen (Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen) bestreiten. Weitere Einkommensquellen gibt es nicht.
Der Steuerbescheid aus 2021 weist Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von ca. 5200,00 Euro aus. Davon geht noch der Sparerpauschbetrag ab, also nach der Rechnung Familienversicherung.
Der Steuerbescheid von 2022 liegt noch nicht vor, Kapitalerträge aber unter den Werten von 2021, also demnach auch Familienversicherung...
Für das Jahr 2023 werde ich allerdings absehbar deutlich höhere Erträge in meinem Steuerbescheid stehen haben, das geht dann in den Bereich von10-12000,- Euro.
Welcher Zeitraum ist nun für die Entscheidung relevant?
Werde ich eventuell vorab nach den vorliegenden Steuerbescheiden eingestuft? Gibt es dann möglicherweise irgendwann eine Neuberechnung und Neueinstufung mit Nachzahlung zur GKV?
Ich freue mich auf Antworten und möglicherweise hat schon jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall
Mir sind ein paar Dinge noch nicht ganz klar.
Vorab die Ausgangslage:
Nach mehr als zwanzig Jahren in einen festen Arbeitsverhältnis habe ich zum Ende Juni meinen Job gekündigt. Versichert war ich durchgehend in der GKV. Jetzt gönne ich mir vorübergehend eine Auszeit, also erst mal kein neuer Job und wegen Eigenkündigung kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Meine Ehefrau ist seit vielen Jahren in einem festen Angestelltenverhältnis und ebenfalls in der GKV (allerdings in einer Anderen) versichert.
Die Frage ist nun auf welcher Grundlage gerechnet wird? Meinen Lebensunterhalt werde ich vorerst aus angespartem Kapital und Kapitalerträgen (Dividenden und Gewinne aus Aktienverkäufen) bestreiten. Weitere Einkommensquellen gibt es nicht.
Der Steuerbescheid aus 2021 weist Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von ca. 5200,00 Euro aus. Davon geht noch der Sparerpauschbetrag ab, also nach der Rechnung Familienversicherung.
Der Steuerbescheid von 2022 liegt noch nicht vor, Kapitalerträge aber unter den Werten von 2021, also demnach auch Familienversicherung...
Für das Jahr 2023 werde ich allerdings absehbar deutlich höhere Erträge in meinem Steuerbescheid stehen haben, das geht dann in den Bereich von10-12000,- Euro.
Welcher Zeitraum ist nun für die Entscheidung relevant?
Werde ich eventuell vorab nach den vorliegenden Steuerbescheiden eingestuft? Gibt es dann möglicherweise irgendwann eine Neuberechnung und Neueinstufung mit Nachzahlung zur GKV?
Ich freue mich auf Antworten und möglicherweise hat schon jemand Erfahrung in einem ähnlichen Fall