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Bis wann Arbeitssuchend melden bei Abbruch Wiedereingliederung

Verfasst: 13.06.2023, 00:22
von holgerkoeln
Hallo,
nehmen wir an Person X hat letzte Woche den Brief der KK bekommen das Anfang 8/23 die Aussteuerung statt findet. Zudem müsste diese Person heute aus gesundheitlichen die Wiedereingliederung abbrechen. Sie hätte Anspruch auf ALG1. Wie musste diese Person sich verhalten um keine Verluste zu erleiden. Also verspätungen von Zahlungen wären halb so wild. Ich meine wirkliche NAchteile durch Versaumnisse....
Zusatzfrage. Diese Person würde wieder sehr gerne in ihrem erlernten Job arbeiten. NAch einer KrebsOP und onkologische ReHA vor gut einem JAhr, wie kommt sie am sichersten jetzt an eine psychosomatische ReHA um wieder arbeiten gehen zu wollen (vielleicht in 3-6 Monaten?), nach einem ernuten Versuch der Wiedereingliederung nach der neuen ReHA....
DAnke für eure Einschätzung!
Liebe Grüße

Re: Bis wann Arbeitssuchend melden bei Abbruch Wiedereingliederung

Verfasst: 13.06.2023, 07:49
von Czauderna
Hallo,
ich gehe davon aus, dass während der Wiedereingliederung Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird. Wenn diese Wiedereingliederung abgebrochen werden muss und die Arbeitsunfähigkeit weiterbesteht, so muss das sofort der Krankenkasse gemeldet werden, möglichst durch eine Folgebescheinigung des Arztes bzw. der Ärztin. Wenn die Mitteilung der Krankenkasse über das Leistungsende schon taggenau beziffert wurde, dann sollte auch jetzt schon eine Meldung beim Arbeitsamt unter Vorlage dieser Mitteilung erfolgen. Natürlich solltest du dich wegen der Reha von der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung beraten lassen wegen der Antragstellung. Vom Grundsatz her wäre eine solche Reha. möglich.
Gruss
Czauderna