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Promotionsstudent mit Stipendium

Verfasst: 22.12.2008, 11:06
von schntgai
Hallo,
ich bin noch nicht lange in diesem Forum, aber mein erstes Durchstöbern machte einen sehr positiven Eindruck. Ich hoffe, man kann mir auch so fachmännisch helfen:
Ich bin seit November 08 Promotionsstudent. Und bekomme dies über ein Stipendium finanziert. Bis dahin hatte ich an der Uni eine halbe Stelle und war somit gesetzlich krankenversichert. Nach den Abzügen (KV...) hatte ich bissl weniger als 1000€ raus. Momentan bekomm ich auch knapp 1000€ durch das Stipendium, muss mich aber freiwillig versichern. Meine KK (IKK) verlangt nun knapp 150€, weil sie das Stipendium als Einkommen ansieht und darauf nun den Beitragssatz berechnet. So bleiben mir im Monat ca. 850€. Mit Kind ist das relativ wenig.
Kennt jemand eine KV, die für Promotionsstudenten einen günstigeren Tarif hat? Bzw. wo man noch als Student geführt wird?

Wäre toll, wenn jemand eine Antwort wüsste.

Frohe Weihnacht und eine guten Rutsch!!!

schntgai

Hilfe gesucht

Verfasst: 21.02.2009, 20:38
von lollybaby
Hallöchen,

ich möchte gerne promovieren und habe folglich das gleiche Problem, welche Krankenkasse mich wohl als eingeschriebene Promotionsstudentin noch in die studentische Krankenversicherung nimmt.
Bin am recherchieren, aber ich finde nur, es gibt welche, die machen das, aber Namen nicht.
Meine jetzige war bisher immer ok, aber die wollen mich wenn, dann nur freiwillig weiterversichern. Dann würde ich bei einem Stipendium 200 Euro zahlen müssen. Das ist echt ne Menge.
Der Knüller ist ja: am Telefon (war wohl einer ausm Callcenter) haben die mir gesagt, ja ich könnte noch in die studentische Versicherung. Dann habe ich direkt nochmal per eMail nachgefragt und was kommt: nö, geht nicht. Toll.

Ich würde mich riesig freuen, wenn mir einer von euch nen Tipp geben könnte, wo ich suchen soll. Ich meine es ist doch voll unlogisch.
Wenn die mich jetzt studentisch versichern, bin ich zufrieden und bleibe bei der Krankenkasse. Und wenn ich dann mal wesentlich mehr verdiene, dann profitieren die doch von mir!! Echt...

Deshalb: please help me :-)

Vielen Dank im Voraus!!!

Verfasst: 11.03.2009, 21:48
von Neo
Hallo lollybaby, hallo schntgai,

es wird schwer sein, eine Krankenkasse zu finden, die Euch zum "Studenttarif" versichert. Ein Promotionsstudium begründet keine Krankenversicherungspflicht. Grund: Das eigentliche Studium ist beendet.

Ein Stipendium ist eine beitragspflichtige Einnahme. Abzugsfähig sind - meiner Meinung nach - aber Kosten, die durch die Promotion entstehen (z.B. wenn Ihr wissenschaftliche Hilfskräfte damit finanzieren müsst).

Grüße

Neo

Verfasst: 12.03.2009, 20:38
von Flat Eric
Hallo,

ja, das sehe ich ähnlich, wie Neo. Wobei ich das mit den abzugsfähgen Kosten noch nie gehört habe, was aber nix heißen muss :D

Das hat nichts mit unlogisch zu tun, sondern mit Gesetzen. Wenn Deine Kasse könnte wie sie wollte, würde sie dir schon den Beitrag so günstig wie möglich berechnen..

Verfasst: 13.03.2009, 12:02
von Dr. eisenbarth
Neo hat geschrieben: Ein Stipendium ist eine beitragspflichtige Einnahme. Abzugsfähig sind - meiner Meinung nach - aber Kosten, die durch die Promotion entstehen (z.B. wenn Ihr wissenschaftliche Hilfskräfte damit finanzieren müsst).

Grüße

Neo
Hallo Neo,

grds. sehe ich es ähnlich, nur nach welcher Vorschrift ist ein Stipendium eine beitragspflichtige Einnahme? Wenn es von einem Arbeitgeber gezahlt wird, okay, aber wenn es von einer Stiftung oder ähnlichem Träger gezahlt wird ebenfalls? Ich habe mal gegoogelt und nachgelesen, dass ein Stipendium keine Einnahme zum Lebensunterhalt ist und auch nicht dem Gesamteinkommen zugeordnet wird (wenn es steuerfrei ist). Siehe auch unten stehende Links. Wäre für eine Erläuterung dankbar.

Viele Grüße

der Dr.

195.243.174.27/pro/servlet/ContentResult?QueryID=QryRangeDetail&queryparam.po_content.ioid=915090
vdek.com/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/gr_gesamteinkommen.pdf

Verfasst: 17.03.2009, 20:27
von Neo
Hallo Dr. Eisenbarth,

sorry für die späte Antwort - war einige Zeit nicht im Forum.

Meines Erachtens (ich lass mich aber gerne eines besseren belehren) greifen die beiden "Links" nicht.

Erster Link (Auszug): "Das vorliegende Gemeinsame Rundschreiben befasst sich ausschließlich mit dem Begriff “Einnahmen zum Lebensunterhalt”, soweit er im Zusammenhang mit den Vorschriften zu zusätzlichen Zuschüssen zum Zahnersatz nach § 55 Abs. 2 und 3 SGB V, der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V sowie nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI ab [richtig] 1. 1. 2008 zu beachten ist. Andere Einkommensbegriffe in der Kranken- und Pflegeversicherung werden von diesem Rundschreiben nicht erfasst."

Dies sind leistungsrechtliche Vorschriften (für Befreiung von Eigenanteilen).

Zweiter Link: Gesamteinkommen zur Berechnung der Familienversicherung. Gilt auch nicht für beitragsrechtliche Fragen.

Leider habe ich kein anderes (entsprechendes) Rundschreiben gefunden. Schaue mal nach und schreibe wieder.

Grüße

Neo

Verfasst: 17.07.2009, 14:18
von Hucky
Hallo an alle Promostudenten,

die KVdS ist leider nicht für Promotionsstudenten nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen. Darüber gibt es sogar ein BSG-Urteil. Die Promotion gehört nicht mehr zum wissenschaftlichen Teil der Ausbildung. Auf Deutsch, ihr könnt müsst aber nicht promovieren.

Als Mitarbeiter im Studentenservice meiner KK weiß ich, dass es wenige Kassen gibt, die den Studenten trotzdem den Studententarif anbieten (Namen sind mir bekannt). Dies ärgert Kassen die sich ordentlich ans Gesetz halten.

Die Vorschrift nach der Beiträge für die FRW berechnet werden ist der § 240 SGB V. Weil Bemessung seit 01.01.2009 einheitlich geregelt wird, dürfte es keine KK geben die das Stipendium nicht berücksichtigt.

Also sucht bitte einfach mal nach den einheitlichen Bemessungsvorschriften des Spitzenverbandes des Krankenkassen oder fragt bei eurem zust. SB nach.