Freiwillig gesetzlich versichert - Angaben zu Mieteinnahmen bei unterjährigem Erwerb ETW
Verfasst: 21.05.2023, 18:44
Guten Abend,
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (nicht familienversichert!) und habe im Laufe dieses Jahres eine vermietete Eigentumswohnung erworben - laut Kaufvertrag ab 01.05.23. Die Grundbuchumschreibung wird auf Grund personeller Engpässe jedoch voraussichtlich erst in 3 - 9 Monaten erfolgen.
Habe mich mit der vorherigen Eigentümerin (Mutter) geeinigt, dass die Miete und Hausgeld bis zur Umschreibung im Grundbuch zunächst weiter über sie laufen.
Ich denke jedoch, dass die (nachträgliche) Zuordnung auf mich ab 01.05.2023 erfolgen muss und die Summen dann auch ab diesem Zeitpunkt und nicht erst ab Grundbuchumschreibung für die Beitragsberechnung angesetzt werden müssen?
Bevor ich mich direkt mit der KK in Verbindung setze, möchte ich meine Frage hier vorab einstellen und hoffe auf Erfahrungswerte bzw. Fachwissen.
Ich möchte/muss ja die KK über die unterjährig entstandenen/entstehenden Mieteinnahmen informieren, wobei es sich aus meiner Sicht zunächst nur um Schätzwerte handeln kann.
Erst mit dem später einzureichenden Steuerbescheid stehen die konkreten Zahlen zur Verfügung, so dass dann eine konkrete Nachberechnung erfolgen muss.
Ist es ausreichend, zunächst nur die Miethöhe (Grundmiete zzgl. Betriebskosten) sowie die anzusetzenden Werbungskosten (welche?) mitzuteilen? Welche Unterlagen sollte bzw. muss ich tatsächlich beifügen?
Über eine Rückmeldung freue ich mich
ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert (nicht familienversichert!) und habe im Laufe dieses Jahres eine vermietete Eigentumswohnung erworben - laut Kaufvertrag ab 01.05.23. Die Grundbuchumschreibung wird auf Grund personeller Engpässe jedoch voraussichtlich erst in 3 - 9 Monaten erfolgen.
Habe mich mit der vorherigen Eigentümerin (Mutter) geeinigt, dass die Miete und Hausgeld bis zur Umschreibung im Grundbuch zunächst weiter über sie laufen.
Ich denke jedoch, dass die (nachträgliche) Zuordnung auf mich ab 01.05.2023 erfolgen muss und die Summen dann auch ab diesem Zeitpunkt und nicht erst ab Grundbuchumschreibung für die Beitragsberechnung angesetzt werden müssen?
Bevor ich mich direkt mit der KK in Verbindung setze, möchte ich meine Frage hier vorab einstellen und hoffe auf Erfahrungswerte bzw. Fachwissen.
Ich möchte/muss ja die KK über die unterjährig entstandenen/entstehenden Mieteinnahmen informieren, wobei es sich aus meiner Sicht zunächst nur um Schätzwerte handeln kann.
Erst mit dem später einzureichenden Steuerbescheid stehen die konkreten Zahlen zur Verfügung, so dass dann eine konkrete Nachberechnung erfolgen muss.
Ist es ausreichend, zunächst nur die Miethöhe (Grundmiete zzgl. Betriebskosten) sowie die anzusetzenden Werbungskosten (welche?) mitzuteilen? Welche Unterlagen sollte bzw. muss ich tatsächlich beifügen?
Über eine Rückmeldung freue ich mich