Krankenversicherung der Rentner, KVdR
Verfasst: 29.04.2023, 11:52
Hallo im Forum,
ich plane gerade meinen Renteneinstieg mit 63 Jahren und habe einige Fragen:
Vorab: Kontenklärung bei BfA ist vollständig und bestätigt (aktuell 37 Jahre), dass ich Ende 2026 als Langzeitversicherter die Rente mit 63 in Anspruch nehmen kann (natürlich mit Abschlägen). Ich war/bin immernoch als Angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, als Pflichtversicherter und seit ca. 17 Jahren als gesetzlich freiwillig Versicherter (Barmer). Die 90 % Regel trifft bei mir zu.
Folgende Fragen habe ich nun:
Auf der Seite der Barmer steht folgendes:
https://www.barmer.de/unsere-leistungen ... e/senioren
Punkt:" Unter diesen Umständen ist ein Wechsel in die KVdR ausgeschlossen:
Das ist der Fall, wenn Sie weiterhin:
nach anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungspflichtig sind, beispielsweise weil Sie einer Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosengeld beziehen oder hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Außerdem, wenn Sie generell:
nicht versicherungspflichtig sind – wenn Sie beispielsweise verbeamtet sind, ein Ruhegehalt empfangen oder mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen
oder
wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit worden sind."
Bei einem Gespräch mit der Barmer vor Ort hatte ich gefragt, ob ich, da ja die 90% Reglung bei mir zutrifft, in die KVdR komme.
Es wurde mir gesagt ja, denn die 90% Regel wird erfüllt - unabhängigwieviel ich verdiene. Ich hatte darauf hingewiesen, das ich gesetzlich freiwillig versichert bin!
Wenn ich aber nun den Punkt, s.o., mir durchlese verstehe ich dies anders.
Wenn ich "mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen", "wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit ..."
Könnte mir Jemand sagen was denn nun für mich gelten wird? Die 90% Regel oder die Außnahmen?
Für mich ist es wichtig, dass ich in die KVdR komme, denn sonst werden die Krankenkassenbeiträge sehr hoch sein und ich müßte dann doch länger arbeiten gehen, zumal auf Kapitalerträge dann ja auch der Krankenkassenbeitrag hizukommt.
Vielen Dank!
ich plane gerade meinen Renteneinstieg mit 63 Jahren und habe einige Fragen:
Vorab: Kontenklärung bei BfA ist vollständig und bestätigt (aktuell 37 Jahre), dass ich Ende 2026 als Langzeitversicherter die Rente mit 63 in Anspruch nehmen kann (natürlich mit Abschlägen). Ich war/bin immernoch als Angestellter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, als Pflichtversicherter und seit ca. 17 Jahren als gesetzlich freiwillig Versicherter (Barmer). Die 90 % Regel trifft bei mir zu.
Folgende Fragen habe ich nun:
Auf der Seite der Barmer steht folgendes:
https://www.barmer.de/unsere-leistungen ... e/senioren
Punkt:" Unter diesen Umständen ist ein Wechsel in die KVdR ausgeschlossen:
Das ist der Fall, wenn Sie weiterhin:
nach anderen gesetzlichen Vorschriften versicherungspflichtig sind, beispielsweise weil Sie einer Beschäftigung nachgehen oder Arbeitslosengeld beziehen oder hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Außerdem, wenn Sie generell:
nicht versicherungspflichtig sind – wenn Sie beispielsweise verbeamtet sind, ein Ruhegehalt empfangen oder mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen
oder
wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit worden sind."
Bei einem Gespräch mit der Barmer vor Ort hatte ich gefragt, ob ich, da ja die 90% Reglung bei mir zutrifft, in die KVdR komme.
Es wurde mir gesagt ja, denn die 90% Regel wird erfüllt - unabhängigwieviel ich verdiene. Ich hatte darauf hingewiesen, das ich gesetzlich freiwillig versichert bin!
Wenn ich aber nun den Punkt, s.o., mir durchlese verstehe ich dies anders.
Wenn ich "mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen", "wenn Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit ..."
Könnte mir Jemand sagen was denn nun für mich gelten wird? Die 90% Regel oder die Außnahmen?
Für mich ist es wichtig, dass ich in die KVdR komme, denn sonst werden die Krankenkassenbeiträge sehr hoch sein und ich müßte dann doch länger arbeiten gehen, zumal auf Kapitalerträge dann ja auch der Krankenkassenbeitrag hizukommt.
Vielen Dank!