hkk - prüfung der familienversicherung
Verfasst: 27.04.2023, 13:56
hallo zusammen,
ich bin seit dem 01.04.2021 bei der hkk gesetzlich versichert. meine frau (mini-jobber 450€, jetzt 520€) und mein zuhause lebender minderjähriger sohn sind bei der hkk familienversichert. von der hkk erreicht mich jährlich der fragebogen zur prüfung der voraussetzungen für die familienversicherung, den ich auch brav vollständig ausgefüllt mit einkommensnachweisen und fristgerecht beantworte. seit versicherungsbeginn hat sich nichts geändert, was sich auf die familienversicherung auswirken würde.
ende mai 2022 erreichte mich der letzte jährliche fragebogen zum zeitraum ab 01.06.2022. gleiches prozedere meinerseits. ich dachte, der fall wäre erledigt, aber jetzt mitte februar 2023 schickt mir die hkk nochmal ein schreiben und fordert versicherungsbescheinigungen über bestehende nicht gesetzliche versicherungen.
wir haben alle 3 jeweils zahn- sowie heilpraktiker-/naturheilmittel-zusatzversicherungen.
bevor ich kopien der versicherungsscheine an die hkk schicke, hätte ich gern gewusst:
1. von welchem interesse sind die bestehenden privaten zusatzversicherungen für die krankenkasse (zumal in allen versicherungsverträgen steht, dass geleistet wird, was über den anteil der gesetzlichen krankenkasse hinaus geht?
2. auf welcher rechtlichen grundlage fordert die krankenkasse die offenlegung dieser unterlagen?
ich habe hier im forum und in der im internet zugänglichen deutschen sozialgesetzgebung gesucht, aber keine schlüssigen aussagen dazu gefunden und hoffe, dass einer der experten hier etwas dazu sagen kann.
herzlichen dank schonmal
ich bin seit dem 01.04.2021 bei der hkk gesetzlich versichert. meine frau (mini-jobber 450€, jetzt 520€) und mein zuhause lebender minderjähriger sohn sind bei der hkk familienversichert. von der hkk erreicht mich jährlich der fragebogen zur prüfung der voraussetzungen für die familienversicherung, den ich auch brav vollständig ausgefüllt mit einkommensnachweisen und fristgerecht beantworte. seit versicherungsbeginn hat sich nichts geändert, was sich auf die familienversicherung auswirken würde.
ende mai 2022 erreichte mich der letzte jährliche fragebogen zum zeitraum ab 01.06.2022. gleiches prozedere meinerseits. ich dachte, der fall wäre erledigt, aber jetzt mitte februar 2023 schickt mir die hkk nochmal ein schreiben und fordert versicherungsbescheinigungen über bestehende nicht gesetzliche versicherungen.
wir haben alle 3 jeweils zahn- sowie heilpraktiker-/naturheilmittel-zusatzversicherungen.
bevor ich kopien der versicherungsscheine an die hkk schicke, hätte ich gern gewusst:
1. von welchem interesse sind die bestehenden privaten zusatzversicherungen für die krankenkasse (zumal in allen versicherungsverträgen steht, dass geleistet wird, was über den anteil der gesetzlichen krankenkasse hinaus geht?
2. auf welcher rechtlichen grundlage fordert die krankenkasse die offenlegung dieser unterlagen?
ich habe hier im forum und in der im internet zugänglichen deutschen sozialgesetzgebung gesucht, aber keine schlüssigen aussagen dazu gefunden und hoffe, dass einer der experten hier etwas dazu sagen kann.
herzlichen dank schonmal