rückwirkende Krankschreibung n. WE, Krankengeldanspr. vorbei
Verfasst: 21.12.2008, 23:57
Hallo,
ich habe Arbeitslosengeld I bezogen. Am letzten Tag (einem Freitag) wurde ich abends krank. Meine Ärzte hatten schon ihre Praxen geschlossen.
Daher habe ich mich erst Mo nachträglich krankschreiben lassen. Jetzt möchte die Kasse mit meiner Ärztin darüber sprechen. Im Internet habe ich bereits Urteile zu ähnlichen Fällen gefunden, in denen Menschen nicht mehr mit Krankengeldanspruch versichert waren am Tag der Kranschreibung und eine nachträgliche Krankschreibeung daher vom BSG nicht anerkannt wurde. Es ging allerdings in den beschriebenen Fällen um Rentner. Ich habe mich an dem Freitag morgens bei der ARGE als arbeitssuchend gemeldet. Jetzt frage ich mich, ob in meinem Fall die rückwirkende Krankschreibung anerkannt wird (die Praxen waren ja schon geschlossen) oder nicht. Zudem war ich an dem Tag wegen einer depressiven Episode handlungsunfähig. Dies habe ich der Kasse noch nicht mitgeteilt.
Vorher hatte ich eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung gemacht, die aus mehreren Modulen bestand. Hierbei wurde bei mir, ein Wochenende, das zwischen 2 Modulen lag als nicht zur Weiterbildungszeit gehörig berechnet, da ich in Modul 2 und nicht Modul 1 am Anfang einsteigen mußte. Daher fehlt m.E.n. hier ein Tag der Anspruchsdauer und ich muss einen schriftlichen Widerspruch einlegen beim Arbeitsamt. Mündlich hatte ich bereits mehrfach den Fall angesprochen. Jetzt ist eigentlich die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen.
VG Angel
ich habe Arbeitslosengeld I bezogen. Am letzten Tag (einem Freitag) wurde ich abends krank. Meine Ärzte hatten schon ihre Praxen geschlossen.
Daher habe ich mich erst Mo nachträglich krankschreiben lassen. Jetzt möchte die Kasse mit meiner Ärztin darüber sprechen. Im Internet habe ich bereits Urteile zu ähnlichen Fällen gefunden, in denen Menschen nicht mehr mit Krankengeldanspruch versichert waren am Tag der Kranschreibung und eine nachträgliche Krankschreibeung daher vom BSG nicht anerkannt wurde. Es ging allerdings in den beschriebenen Fällen um Rentner. Ich habe mich an dem Freitag morgens bei der ARGE als arbeitssuchend gemeldet. Jetzt frage ich mich, ob in meinem Fall die rückwirkende Krankschreibung anerkannt wird (die Praxen waren ja schon geschlossen) oder nicht. Zudem war ich an dem Tag wegen einer depressiven Episode handlungsunfähig. Dies habe ich der Kasse noch nicht mitgeteilt.
Vorher hatte ich eine vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildung gemacht, die aus mehreren Modulen bestand. Hierbei wurde bei mir, ein Wochenende, das zwischen 2 Modulen lag als nicht zur Weiterbildungszeit gehörig berechnet, da ich in Modul 2 und nicht Modul 1 am Anfang einsteigen mußte. Daher fehlt m.E.n. hier ein Tag der Anspruchsdauer und ich muss einen schriftlichen Widerspruch einlegen beim Arbeitsamt. Mündlich hatte ich bereits mehrfach den Fall angesprochen. Jetzt ist eigentlich die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen.
VG Angel