Ein Rentner, der freiwillig gesetzlich versichert ist, möchte überprüfen, ob er die Familienversicherung des Ehepartners nutzen kann.
Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er von seinen sonstigen Einnahmen den Krankenkassenbetrag.
Der Freibetrag beträgt 5.820 € jährlich, monatlich 485 € (nach Angeben im Internet).
Er bezieht eine kleine Rente von ungefähr 450 € pro Monat von der BfA.
Bedeutet dies, dass er nicht mehr als ungefähr 35 € sonstige Einnahmen (z.B. Zinsen) haben darf, um die Familienversicherung nutzen zu können?
Familienversicherung Freibetrag
Moderator: Czauderna
Re: Familienversicherung Freibetrag
Hallo,Horst 58 hat geschrieben: ↑24.04.2023, 18:10Ein Rentner, der freiwillig gesetzlich versichert ist, möchte überprüfen, ob er die Familienversicherung des Ehepartners nutzen kann.
Als freiwillig gesetzlich Versicherter zahlt er von seinen sonstigen Einnahmen den Krankenkassenbetrag.
Der Freibetrag beträgt 5.820 € jährlich, monatlich 485 € (nach Angeben im Internet).
Er bezieht eine kleine Rente von ungefähr 450 € pro Monat von der BfA.
Bedeutet dies, dass er nicht mehr als ungefähr 35 € sonstige Einnahmen (z.B. Zinsen) haben darf, um die Familienversicherung nutzen zu können?
ja, vereinfacht gesagt ist dem so - also Bruttorente 450,00 € (keine Krankenversicherung der Rentner, weil Voraussetzungen nicht erfüllt und weniger al 35,00 € sonstige, laufende Einnahmen ergibt Anspruch auf Familienversicherung.
Gruss
Czauderna