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Weiterleitungsbogen für angeforderte Befunde - enthält aber nur Fragebogen
Verfasst: 13.04.2023, 14:48
von Pseudonym
Guten Tag liebe Helfende,
meine KK hat mich informiert, dass sie beabsichtigt den MDK einzuschalten. So weit so gut.
Dazu hätte sie jedoch gerne weitere Informationen und haben mir einen Fragebogen welcher aus 4 DIN A 4 Seiten besteht geschickt. Den soll ich mit dem Beibllatt für den Arzt (der gar keine Befunde in Kopie beibringen soll) wegschicken. Auf dem Weiterleitungsbogen steht bei Daten des Arztes nur : Versand durch Versicherten.
Meine Frage nun. Können Sie mich nicht einfach einladen? Muss ich die 4 Seiten alle ausfüllen?
Auch verstehe ich das nicht, da ich telefonisch aufgefordert wurde einen Antrag auf EMR zu stellen, dem kam ich auch nach. Von der DRV wurde mein Arzt aufgefordert einen Befundbericht einzureichen, ich kann mir vorstellen, dass dieser daher jetzt bereits der KK ebenfalls vorliegt.
Wozu ist dieser Fragebogen noch nötig, bzw wie gesagt ist es nötig dass ich mich da durchkämpfe?
Ganz lieben Dank für eure Zeit und Hilfe neben Familie, Verpflichtungen und anderen Aktivitäten.
Re: Weiterleitungsbogen für angeforderte Befunde - enthält aber nur Fragebogen
Verfasst: 13.04.2023, 18:45
von Czauderna
Hallo,
Erst einmal das, was nachvollziehbar ist. Grundsätzlich entscheidet der Medizinische Dienst, ob er eine persönliche Vorladung haben möchte oder nach Aktenlage entscheiden will. In deinem Fall soll demnach nach Aktenlage entschieden werden, von daher der Fragebogen - was ich verstehe.
Die Beweggründe der Kasse, so vermute ich, sind folgende.
Du hat aufgrund einer telefonischen Aufforderung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, was du nicht gemusst hättest und was die Kasse auch nicht hätte von dir verlangen können, schon gar nicht telefonisch.
Die Kasse hätte dich, wenn der Medizinische Dienst dies gutachterlich festgestellt hätte, nach § 51 SGB V. schriftlich auffordern können, eine Reha-Maßnahme (keine Rente) zu beantragen und dir dafür eine Frist von 10 Wochen stellen müssen. Mit Stellung dieses Antrages hätte die Kasse dir dein Gestaltungsrecht in der Form eingeschränkt, dass du, ohne die Zustimmung der Kasse diesen Antrag nicht mehr hättest zurückziehen dürfen ohne deinen Krankengeldanspruch zu gefährden.
Ich nehme an, dass man jetzt genau das machen will und dafür den Medizinischen Dienst benötigt, damit man dir das Gestaltungsrecht einschränken kann.
Es kann natürlich andere Gründe haben, aber aufgrund deiner Schilderung vermute ich das.
Gruss
Czauderna
Re: Weiterleitungsbogen für angeforderte Befunde - enthält aber nur Fragebogen
Verfasst: 14.04.2023, 10:13
von Pseudonym
Vielen lieben Dank @Czauderna für deine ausführliche Antwort. Ich hatte fast befürchtet, dass die Kasse das nicht darf, (da es telefonisch und das mehrmals! war) aber ich bin nicht in der Lage dem Druck standzuhalten, bzw mich zur Wehr zu setzen.
Ich habe aber eine Nachfrage, wenn du dir bitte noch einmal Zeit nehmen könntest.
Kann der MDK nicht auch ohne Fragebogen gutachterlich die Feststellung treffen, die der KK das Recht gibt mich nach § 51 SGB V aufzufordern und einzusschränken?
Und inwiefern macht das Sinn, nachdem die DRV ja der KK die Antragstellung EMR mitgeteilt hat? Ich gehe davon aus, dass diese mich sowieso zur Reha schicken wird.
VG
Re: Weiterleitungsbogen für angeforderte Befunde - enthält aber nur Fragebogen
Verfasst: 14.04.2023, 10:35
von Czauderna
Hallo,
na ja, irgendeine Unterlage für seine Tätigkeit benötigt er schon, allein die Mitteilung der Kasse, sofern diese überhaupt erfolgen würde, dass du einen Rentenantrag gestellt hast, belegt noch nicht, dass du auch tatsächlich die Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Rente erfüllst. Worauf soll der Medizinische Dienst seine "Entscheidung" begründen ?.
Der Kasse scheint es allein um das Gestaltungsrecht zu gehen, denn handelt sie nicht so, wie sie jetzt gehandelt hat, dann zahlt sie weiter Krankengeld, kann aber sonst nichts unternehmen. Selbst bei der Rentenversicherung kann sie nichts erreichen, weil sie eben nicht belegen kann, dass bei dir die Voraussetzungen des § 51 SGB V erfüllt sind, du aber mit der Rentenantragstellung (aus eigenen Antrieb
) der Aufforderung der Kasse zuvorgekommen bist. Von daher konnte die Kasse nur das Gestaltungsrecht einschränken, was aber ohne Bestätigung durch den Medizinischen Dienst sehr schwierig sein dürfte.
Was die Rentenversicherung angeht, das kann folgende Auswirkungen haben.
1. Der Rentenantrag wird angenommen und die Kasse kann ab Rentenbeginn einen Erstattungsantrag bei der RV stellen
2. Der Rentenantrag wird abgelehnt und ohne Einschränkung kann die Kasse nicht von dir verlangen gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen.
3. Die Rentenversicherung sieht anstelle der Renten noch die Möglichkeit der Reha, wertet den Rentenantrag als Reha-Antrag und bewilligt die Reha und ohne die Einschränkung kann die Kasse nicht von dir verlangen, die Reha anzunehmen, wenn du diese nicht antreten willst.
4. Du hast es dir überlegt und ziehst deinen Rentenantrag zurück, was ohne Einschränkung möglich ist, ansonsten eben nicht.
Gruss
Czauderna