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Beginn des Berufslebens
Verfasst: 04.03.2023, 18:09
von Waschbär
Waschbär trifft eine Kommilitonin von vor 20+ Jahren und im Gespräch kommen wir auf die KVdR. Waschbär präsentiert sein wertvolles Laienwissen ("90 % der zweiten Hälfte des Erwerbslebens"). Dann rätseln wir, wann dieses Berufsleben angefangen hat. Keine Berufsausbildung, keine Schülerjobs, im Studium mal ein Minijob, aber nie etwas "ordentlich" Sozialversicherungspflichtiges. Bis vor ein paar Jahren selbständig und privat krankenversichert. Erst seit diesem Zeitpunkt gibt es eine nachweisbare sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Oder haben wir etwas früheres nicht gefunden? Wann könnte ihr Erwerbsleben angefangen haben?
Re: Beginn des Berufslebens
Verfasst: 04.03.2023, 19:11
von Czauderna
Hallo,
hier die Erläuterung dazu -
https://rentenbescheid24.de/renten-abc/ ... -zur-kvdr/
Wie man dort lesen kann, gilt der Minijob nicht als erste Beschäftigung - bleibt also die nachweisbare Tätigkeit, also der Beginn der Selbständigkeit als Beginn der Rahmenfrist.
Gruss
Czauderna
Re: Beginn des Berufslebens
Verfasst: 06.03.2023, 13:21
von Waschbär
Danke, wie wäre der Beginn der Selbstständigkeit nachzuweisen? Damals (vor 2007) hatte sie keine Spuren in der Sozialversicherung hinterlassen. Oder gab es damals z. B. eine Pflegeversicherungspflicht?
Re: Beginn des Berufslebens
Verfasst: 06.03.2023, 13:54
von Czauderna
Waschbär hat geschrieben: ↑06.03.2023, 13:21
Danke, wie wäre der Beginn der Selbstständigkeit nachzuweisen? Damals (vor 2007) hatte sie keine Spuren in der Sozialversicherung hinterlassen. Oder gab es damals z. B. eine Pflegeversicherungspflicht?
Hallo,
es geht nicht um eine eventuelle Sozialversicherungspflicht oder gar Mitgliedschaft in einer GKV-Kasse. Für die Bestimmung dieser Rahmenfrist gilt zur Not auch eine entsprechende Erklärung, wenn kein Nachweis geführt werden kann, was aber außergewöhnlich wäre.
Gruss
Czauderna