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Familienversicherung: Vorabpauschale und Einkommensprüfung?

Verfasst: 23.02.2023, 20:57
von Bruno103
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Einkommensgrenze / -prüfung bei der Familienversicherung.

Bei thesaurierenden ETFs wird seit einigen Jahren eine Vorabpauschale ermittelt und dann darauf Kapitalertragssteuer fällig. Weiß jemand, ob diese Vorabpauschale als Kapitalertrag bei der Einkommensgrenze der Familienversicherung berücksichtigt wird?

Eigentlich ist ja die Vorabpauschale KEINE Einnahme. Nach Angaben der KV (... alle zum Lebensunterhalt verwendbaren Einnahmen) dürfte sie NICHT dazu zählen, da dies nur ein fiktives Einkommen zur Ermittlung der Steuer ist. Ich kann mir von der Vorabpauschale KEINE Brötchen kaufen.

Schöne Grüße

Re: Familienversicherung: Vorabpauschale und Einkommensprüfung?

Verfasst: 23.02.2023, 21:39
von Czauderna
Hallo,
ich musste erstmal mich mit dem Begriff "thesaurierende ETF" vertraut machen und habe dazu das hier gefunden - https://www.justetf.com/de/news/etf/etf ... -2018.html
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind diese "Erträge", wenn dadurch die Freigrenze überschritten wird, auch in den Erträgen aus Kapital im Steuerbescheid enthalten und demnach meiner Meinung nach dann auch beitragspflichtig im Rahmen einer freiwilligen Versicherung als auch für die Prüfung der Familienversicherung, wenn eine gemeinsame Veranlagung stattfindet.
Deine Krankenkasse sieht das nicht so, was ja dann auch so sein wird und ggf. für dich bzw. der/m Familienversicherten´/r von Vorteil wäre.
Mein Problem dabei ist nur, wie sind denn diese "Einnahmen" im Steuerbescheid erkennbar, d.h. - stehen die unter Kapitalerträge gesondert oder woran erkennt man sie und um wie viel Geld geht es da, umgerechnet auf den Kalendermonat ?
Ich würde mir auf jeden Fall diese Aussage von der Kasse schriftlich bestätigen lassen, weil auch das zutreffen könnte - https://www.rechtsportal.de/Rechtsprech ... ilienfonds
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung: Vorabpauschale und Einkommensprüfung?

Verfasst: 24.02.2023, 13:19
von vikingz
Hallo,

bei den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" handelt es sich um eine Begrifflichkeit, die hier falsch untergebracht ist. Für die Familienversicherung zählt das "Gesamteinkommen" im Sinne des Steuerrechts, das ist etwas anders. Es sei denn, es geht hier tatsächlich um die Berechnung des überwiegenden Unterhalts von Stief- oder Enkelkindern?

Ich würde das grundsätzlich anders bewerten als die KV. Im Steuerrecht bin ich selbst allerdings auch nicht zu Hause.

Mit der Vorabpauschale wird ja wohl ein steuerliches Einkommen unterstellt - ob mit oder ohne Auszahlung - und dieses dementsprechend von der KV auch als Einkommen angesehen. Später mal wird es nicht erneut versteuert und demnach auch nicht erneut verbeitragt.

Aus welchen Gründen Beträge auf Steuerbescheiden landen oder auch nicht, vollziehen die Kassen im Detail nicht nach, dafür sind sie fachlich auch nicht qualifiziert. Eben deshalb gilt der Steuerbescheid ja auch als Einkommensnachweis für Behörden, damit die steuerliche Beurteilung ausschließlich beim Finanzamt liegt.

Mir ist zu diesem relativ neuen Thema jedenfalls noch keine Rechtsprechung bekannt, das wäre interessant.