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Frist für einzureichende Unterlagen bei GKV-Krankenkassenwechsel

Verfasst: 21.02.2023, 19:00
von Känguruh
Hallo Krankenkassenforum, zunächst einmal vielen Dank für dieses Forum und an die helfenden Mitglieder und Mitwirkenden.

In meinem Fall bitte ich um Auskunft, welche Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. bei einem Krankenkassenwechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der Kündigungsfrist bei der neuen GKV zwingend vorliegen müssen und welche Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. gegebenenfalls auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist, also nach Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen GKV nachgereicht werden können. Meine Frage bezieht sich auf die Lage vor der gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2021.

Nach meinem bisherigen Verständnis mussten der gewählten Krankenkasse zwingend vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen:

- Mitgliedschaftsantrag bei der gewählten Kasse,
- Kündigungsbestätigung der vorherigen Kasse,
- bei Familienversicherten entsprechender Antrag auf Familienversicherung.

Hingegen konnten folgende Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. auch noch nach dem Wechseldatum nachgereicht werden, beispielsweise:
- Nachweise oder Nachweiskopien über Höhe des Einkommens, der Rente (Rentenbescheide), der Mieteinnahmen etc.

Ist das obenstehende korrekt oder irre ich mich irgendwo?

Re: Frist für einzureichende Unterlagen bei GKV-Krankenkassenwechsel

Verfasst: 21.02.2023, 19:28
von Czauderna
Hallo, und willkommen im Forum
Es war in der Vergangenheit, also wie du schreibst vor dem 01.01.2021 in der Praxis so.
Man musste bei der bisherigen Krankenkasse unter Einhaltung der maßgebenden Kündigungsfrist schriftlich kündigen und bekam dann innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung. Diese Kündigungsbestätigung musste man entweder zusammen mit dem Antrag auf Mitgliedschaft, aber vor Beginn der beantragten Mitgliedschaft der neuen Kasse vorlegen. Was die Einkommensnachweise angeht, so kenne ich es jedenfalls, die konnte man, wenn sie denn gebraucht wurden (freiwillige Versicherung) auch noch nachreichen - geschah das nicht, was ich aber selbst nur einmal erlebt hatte, dann wurde die Einstufung in die höchste Klasse vorgenommen.
Etwas anders war es bei Rentnern/innen . Da mussten wir vor Beginn schon den aktuellen Rentenbescheid /Anpassungsbescheid haben, damit wir wussten, dass der/die Betroffene als Pflichtmitglied versichert werden musste und wir dem Rentenversicherungsträger eine entsprechende Meldung machen konnten. Handelte es sich dagegen um einen Rentner/in ohne die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) - siehe oben.
Auch bei der Familienversicherung war es etwas anders - um diese zu beantragen war kein Mitgliedschaftsantrag erforderlich seitens des Angehörigen, sondern ein Antrag auf Familienversicherung, der entweder vom Hauptversicherten oder vom Angehörigen selbst gestellt werden konnte. Hier war es natürlich zwingend erforderlich, vor Beginn der Familienversicherung die Einkommensverhältnisse zu klären, um überhaupt die Familienversicherung begründen zu können - ohne diese Unterlagen konnte der Antrag nicht bearbeitet und entschieden werden.
Gruß
Czauderna

Re: Frist für einzureichende Unterlagen bei GKV-Krankenkassenwechsel

Verfasst: 21.02.2023, 23:13
von Rossi
Nun ja, Günter, was bringt uns das jetzt, was in der Vergangenheit war?

Das Wechselrecht ist in § 175 Abs. 4 SGB V abschließend geregelt!

Soweit ich das überblicken kann, funktioniert das heute etwas anders, zumindest nach dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre!

Re: Frist für einzureichende Unterlagen bei GKV-Krankenkassenwechsel

Verfasst: 21.02.2023, 23:16
von Czauderna
Rossi hat geschrieben:
21.02.2023, 23:13
Nun ja, Günter, was bringt uns das jetzt, was in der Vergangenheit war?

Das Wechselrecht ist in § 175 Abs. 4 SGB V abschließend geregelt!

Soweit ich das überblicken kann, funktioniert das heute etwas anders, zumindest nach dem Studium der einschlägigen Rechtslektüre!
Meine Frage bezieht sich auf die Lage vor der gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2021.

Re: Frist für einzureichende Unterlagen bei GKV-Krankenkassenwechsel

Verfasst: 22.02.2023, 00:11
von Rossi
Hm, was bringt diesem Forum etwas über alten Kaffee zu diskutieren?!