Frist für einzureichende Unterlagen bei GKV-Krankenkassenwechsel
Verfasst: 21.02.2023, 19:00
Hallo Krankenkassenforum, zunächst einmal vielen Dank für dieses Forum und an die helfenden Mitglieder und Mitwirkenden.
In meinem Fall bitte ich um Auskunft, welche Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. bei einem Krankenkassenwechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der Kündigungsfrist bei der neuen GKV zwingend vorliegen müssen und welche Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. gegebenenfalls auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist, also nach Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen GKV nachgereicht werden können. Meine Frage bezieht sich auf die Lage vor der gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2021.
Nach meinem bisherigen Verständnis mussten der gewählten Krankenkasse zwingend vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen:
- Mitgliedschaftsantrag bei der gewählten Kasse,
- Kündigungsbestätigung der vorherigen Kasse,
- bei Familienversicherten entsprechender Antrag auf Familienversicherung.
Hingegen konnten folgende Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. auch noch nach dem Wechseldatum nachgereicht werden, beispielsweise:
- Nachweise oder Nachweiskopien über Höhe des Einkommens, der Rente (Rentenbescheide), der Mieteinnahmen etc.
Ist das obenstehende korrekt oder irre ich mich irgendwo?
In meinem Fall bitte ich um Auskunft, welche Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. bei einem Krankenkassenwechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung innerhalb der Kündigungsfrist bei der neuen GKV zwingend vorliegen müssen und welche Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. gegebenenfalls auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist, also nach Beginn der Mitgliedschaft bei der neuen GKV nachgereicht werden können. Meine Frage bezieht sich auf die Lage vor der gesetzlichen Neuregelung zum 01.01.2021.
Nach meinem bisherigen Verständnis mussten der gewählten Krankenkasse zwingend vor Ablauf der Kündigungsfrist vorliegen:
- Mitgliedschaftsantrag bei der gewählten Kasse,
- Kündigungsbestätigung der vorherigen Kasse,
- bei Familienversicherten entsprechender Antrag auf Familienversicherung.
Hingegen konnten folgende Unterlagen, Dokumente, Nachweise etc. auch noch nach dem Wechseldatum nachgereicht werden, beispielsweise:
- Nachweise oder Nachweiskopien über Höhe des Einkommens, der Rente (Rentenbescheide), der Mieteinnahmen etc.
Ist das obenstehende korrekt oder irre ich mich irgendwo?