Aufforderung zur Reha ohne Begutachtung MDK
Verfasst: 18.02.2023, 14:38
Hallo zusammen,
in bin seit einiger Zeit im Krankengeldbezug und habe jetzt eine Aufforderung zum Rehaantrag erhalten.
Als Begründung: "Nach einer ärztlichen Stellungnahme Ihres Arztes ist Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Eine Rehabilitation kann Ihre Situation verbessern. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha) bei der DRV stellen".
Meines Wissens hat mein Facharzt lediglich das Formular 52 "Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit" ausgefüllt. Ein Gutachten wurde m.W. weder vom Arzt noch vom MDK erstellt.
Es folgen dann in der Aufforderung diverse Belehrungen und Restriktionen, falls ich der Aufforderung nicht nachkomme. Hinweise auf Paragraphen sind nicht enthalten.
Ich habe nun von einer Bekannten gehört, dass sie vor der Aufforderung zum Rehaantrag von Ihrer KK über eine ggf. anstehende Maßnahme informiert und angehört wurde. Das ist bei mir nicht geschehen.
Ausserdem möchte ich wissen, ob ein medizinisches Gutachten vorliegt, in dem die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt worden ist.
Seit meiner Erkrankung, für die ich im Krankengeldbezug bin, sind weitere Beschwerden hinzugekommen, die aber nicht durch AU-Ausstellungen dokumentiert sind, da ich bisher der Meinung war, dass das nicht relevant sei, wenn man sowieso im Krankengeldbezug ist. Sollte ich das ggf. nachholen?
Im weiteren Verlauf der Aufforderung lautet es: "Wenn sich herausstellt, dass durch eine Reha Ihre Erwerbsfähigkeit weder erhalten noch wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann, gilt dieser Antrag als Rentenantrag."
Das bedeutet, dass ich dann in "Rente muss" ob ich will oder nicht.
Nicht falsch verstehen: mir ist schon klar, dass die KK nach längerer Krankheitsdauer in eine Reha schicken möchte. Es entstehen erhebliche Einschränkungen in meinem Direktionsrecht.
Hat jemand dazu Erfahrenswerte?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Hildegard C.
in bin seit einiger Zeit im Krankengeldbezug und habe jetzt eine Aufforderung zum Rehaantrag erhalten.
Als Begründung: "Nach einer ärztlichen Stellungnahme Ihres Arztes ist Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet. Eine Rehabilitation kann Ihre Situation verbessern. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (Reha) bei der DRV stellen".
Meines Wissens hat mein Facharzt lediglich das Formular 52 "Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit" ausgefüllt. Ein Gutachten wurde m.W. weder vom Arzt noch vom MDK erstellt.
Es folgen dann in der Aufforderung diverse Belehrungen und Restriktionen, falls ich der Aufforderung nicht nachkomme. Hinweise auf Paragraphen sind nicht enthalten.
Ich habe nun von einer Bekannten gehört, dass sie vor der Aufforderung zum Rehaantrag von Ihrer KK über eine ggf. anstehende Maßnahme informiert und angehört wurde. Das ist bei mir nicht geschehen.
Ausserdem möchte ich wissen, ob ein medizinisches Gutachten vorliegt, in dem die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt worden ist.
Seit meiner Erkrankung, für die ich im Krankengeldbezug bin, sind weitere Beschwerden hinzugekommen, die aber nicht durch AU-Ausstellungen dokumentiert sind, da ich bisher der Meinung war, dass das nicht relevant sei, wenn man sowieso im Krankengeldbezug ist. Sollte ich das ggf. nachholen?
Im weiteren Verlauf der Aufforderung lautet es: "Wenn sich herausstellt, dass durch eine Reha Ihre Erwerbsfähigkeit weder erhalten noch wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann, gilt dieser Antrag als Rentenantrag."
Das bedeutet, dass ich dann in "Rente muss" ob ich will oder nicht.
Nicht falsch verstehen: mir ist schon klar, dass die KK nach längerer Krankheitsdauer in eine Reha schicken möchte. Es entstehen erhebliche Einschränkungen in meinem Direktionsrecht.
Hat jemand dazu Erfahrenswerte?
Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Liebe Grüße Hildegard C.