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Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 03.02.2023, 16:07
von Horst 58
Hat sich etwas bei der Bemessungsgrundlage der Krankenkassen zum Jahreswechsel für freiwillig gesetzliche Versicherte geändert.
Z.B.
- 70 Jahre alt
- Kleine Rente.
- Wegen Versicherungszeiten in der privaten KK werden auch die Beiträge von den sonstigen Einnahmen errechnet.
Hat sich zum 01.01.2023 gesetzlich etwas geändert?
Re: Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 03.02.2023, 16:45
von Kehlchen
Hallo Horst, die Beitragssätze 2023 deiner Krankenkasse findest du auf deren Homepage, bei den meisten KK hat sich der Zusatzbeitrag verändert. Geändert wurde wg. Kostenersparnis auch, dass die Mitglieder darüber 2023 nicht per Brief informiert werden mussten, dazu siehe
gesetzliche-krankenkassen-f12/freiwilli ... 21494.html.
MfG
Re: Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 03.02.2023, 17:59
von Horst 58
Danke Kehlchen
Mir geht es um eine Änderung der Bemessungsgrundlage.
Ist unlängst an der Bemessungsgrundlage gesetzlich etwas geändert worden?
Rechenbeispiel:
Steuerbescheid:
Andere Einkünfte: 12.000 €
Jahresbetrag der Rente: 5.000 €
darin enthaltener Anpassungsbetrag 800 €.
Wie wird die Bemessungsgrundlage von der Krankenkasse berechnet?
Re: Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 03.02.2023, 18:55
von Czauderna
Hallo,
hier die amtliche Mitteilung zur Änderung der Bemessungsgrenzen zum 01.01.2023
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... 23-2133570
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 04.02.2023, 05:59
von Horst 58
Ich suche einen online-Rechner
für freiwillig gesetzlich Versicherte, die aus ihren Gesamteinnahmen Beitrage zahlen müssen,
in den eine Rente und Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen werden können.
Danke
Re: Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 04.02.2023, 09:58
von Czauderna
Horst 58 hat geschrieben: ↑04.02.2023, 05:59
Ich suche einen online-Rechner
für freiwillig gesetzlich Versicherte, die aus ihren Gesamteinnahmen Beitrage zahlen müssen,
in den eine Rente und Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen werden können.
Danke
Hallo,
wie wäre es mit dem hier -
https://www.krankenkassen.de/gesetzlic ... gsrechner/
und wenn du nicht genau weißt, was da alles rein muss - hier der passende Katalog der Einkommensarten -
https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsbemessung freiwillig gesetzlich Versicherter
Verfasst: 04.02.2023, 13:13
von Kehlchen
Hallo Horst, es zählt der Zahlbetrag der Rente, der Anpassungsbetrag ist nur steuerlich relevant.
Beitrag auf Rente rechnet man x 14,6 % (in deinem Beispiel 5000:12=416,67monatlich, also 416,67x0,146=60,83€)
Kapitalerträge etc. sind „Sonstige Einnahmen“, den monatlichen Betrag rechnet man x 14%
Dann addierst du die monatlichen Einnahmen aus Rente und Sonstigen Einnahmen und rechnest x Zusatzbeitrag deiner KK.
Dazu kommt dann noch der Beitrag Pflegeversicherung.
MfG