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Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Verfasst: 26.01.2023, 18:51
von Pollita
Ich habe als freiwillig Versicherte bei der GKK einen Bonus-Wahltarif und damit eine Bindungsfrist von 3 Jahren.
Wenn die Krankenkasse nun den Zusatzbeitrag erhöht hat, greift dann auch das Sonderkündigungsrecht oder ist das bei freiwillig Versicherten innerhalb dieser 3 Jahre ausgeschlossen?
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Verfasst: 26.01.2023, 19:50
von Czauderna
Pollita hat geschrieben: ↑26.01.2023, 18:51
Ich habe als freiwillig Versicherte bei der GKK einen Bonus-Wahltarif und damit eine Bindungsfrist von 3 Jahren.
Wenn die Krankenkasse nun den Zusatzbeitrag erhöht hat, greift dann auch das Sonderkündigungsrecht oder ist das bei freiwillig Versicherten innerhalb dieser 3 Jahre ausgeschlossen?
Hallo,
wenn es tatsächlich die GKK betrifft, dann gibt es die nicht mehr - die gehört jetzt zur TK (Techniker Krankenkasse). Gültig ist, neben den gesetzlichen Vorgaben auch die Satzung
https://www.tk.de/techniker/unternehme ... tk-2024400
und da finde ich nichts von einer Bindungsfrist von drei Jahren.
Gruss
Czauderna
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Verfasst: 26.01.2023, 20:00
von Pollita
Ich habe mich vertippt, sorry, es sollte GKV heißen. Es handelt sich um die AOK.
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Verfasst: 26.01.2023, 20:40
von Czauderna
Pollita hat geschrieben: ↑26.01.2023, 20:00
Ich habe mich vertippt, sorry, es sollte GKV heißen. Es handelt sich um die AOK.
Hallo, okay, aber auch da gilt, ob die Kasse in solchen Fällen eine solche Regelung hat, was die Kündigung betrifft -
dazu habe ich das hier gefunden -
https://www.aok.de/fk/sozialversicheru ... assenwahl/
ich denke, das hilft weiter.
Gruss
Czauderna
Re: Sonderkündigungsrecht auch bei Wahltarifen mit Bindungsfrist?
Verfasst: 27.01.2023, 10:08
von Pollita
Danke für die Info!