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Was gilt als Einkünfte bei der GKV als freiwillig Versicherter?

Verfasst: 26.01.2023, 18:48
von Pollita
Ich beziehe seit knapp 2 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und bin freiwillig bei der GKV krankenversichert. In diesem Jahr wird ein Riester- Sparvertrag fällig, das ist ein Sparvertrag bei der Sparkasse, den ich alleine bespart habe (also ohne Arbeitgeberanteil).
Dieser Sparvertrag kann zwar als monatliche Rente ausgezahlt werden, fällt aber unter eine Grenze, so dass ich mir das in einer Summe auszahlen lassen kann. Muß davon Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt werden?

Im Moment gibt es häufig Werbung für einen Teilverkauf vom Haus (z.B. Hausanker), und hierüber habe ich mich schon mal Gedanken gemacht, um dies dann evtl. auch für Sanierungsmaßnahmen für das Haus zu nutzen. Das ist zwar im Moment nur ein Gedankenspiel, aber sind solche Einnahmen dann auch beitragspflichtig für die Krankenkasse?
Einnahmen aus Solarstromverkäufen sind es, glaub ich.

Re: Was gilt als Einkünfte bei der GKV als freiwillig Versicherter?

Verfasst: 26.01.2023, 19:01
von Czauderna
Pollita hat geschrieben:
26.01.2023, 18:48
Ich beziehe seit knapp 2 Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung und bin freiwillig bei der GKV krankenversichert. In diesem Jahr wird ein Riester- Sparvertrag fällig, das ist ein Sparvertrag bei der Sparkasse, den ich alleine bespart habe (also ohne Arbeitgeberanteil).
Dieser Sparvertrag kann zwar als monatliche Rente ausgezahlt werden, fällt aber unter eine Grenze, so dass ich mir das in einer Summe auszahlen lassen kann. Muß davon Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung gezahlt werden?

Im Moment gibt es häufig Werbung für einen Teilverkauf vom Haus (z.B. Hausanker), und hierüber habe ich mich schon mal Gedanken gemacht, um dies dann evtl. auch für Sanierungsmaßnahmen für das Haus zu nutzen. Das ist zwar im Moment nur ein Gedankenspiel, aber sind solche Einnahmen dann auch beitragspflichtig für die Krankenkasse?
Einnahmen aus Solarstromverkäufen sind es, glaub ich.
Hallo,
ja, grundsätzlich beitragspflichtig - sieh hier Seite 14 - https://www.gkv-spitzenverband.de/medi ... _final.pdf
für den Teilverkauf des Hauses erzielter Betrag ist als solches nicht beitragspflichtig, aber die daraus resultierenden Kapitalerträge.
Mit den Einnahmen aus Solarstromverkauf liegst du richtig, weil dies auch laufende Einkommen darstellen und ggf. auch als Arbeitseinkommen (Selbständigkeit) zählen.
Gruss
Czauderna

Re: Was gilt als Einkünfte bei der GKV als freiwillig Versicherter?

Verfasst: 27.01.2023, 10:20
von Pollita
Sorry, ich muß nochmal nachfragen, ich finde das echt kompliziert...ein Banksparplan gilt als Einkunftsart, weil er durch die Riester-Zulagen gefördert wurde?

Gilt das dann auch für meinen Mann, der als Familienmitglied mit 60 € Eigenanteil im Jahr in den Genuß dieser Zulagen kam?
Er kann sich im nächsten Jahr, wenn er in Rente geht, den Betrag in einer Summe auszahlen lassen. Das ist jetzt auch nur eine vierstellige Summe, und bei ihm ist der Fall auch anders, denn er ist als Rentner dann gesetzlich plicht-krankenversichert und nicht wie ich freiwillig versichert.
Macht das einen Unterschied?

Re: Was gilt als Einkünfte bei der GKV als freiwillig Versicherter?

Verfasst: 27.01.2023, 11:10
von Czauderna
Pollita hat geschrieben:
27.01.2023, 10:20
Sorry, ich muß nochmal nachfragen, ich finde das echt kompliziert...ein Banksparplan gilt als Einkunftsart, weil er durch die Riester-Zulagen gefördert wurde?

Gilt das dann auch für meinen Mann, der als Familienmitglied mit 60 € Eigenanteil im Jahr in den Genuß dieser Zulagen kam?
Er kann sich im nächsten Jahr, wenn er in Rente geht, den Betrag in einer Summe auszahlen lassen. Das ist jetzt auch nur eine vierstellige Summe, und bei ihm ist der Fall auch anders, denn er ist als Rentner dann gesetzlich plicht-krankenversichert und nicht wie ich freiwillig versichert.
Macht das einen Unterschied?
Hallo,
ja, das macht einen Unterschied - als pflichtversicherter Rentner sind ggf. Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit beitragspflichtig und Versorgungsbezüge, wenn sie die dann geltenden Grenzen überschreiten.
Handelt es sich bei der Einmalzahlung um einen Versorgungsbezug, dann wird die Beitragsberechnung auf 120 Kalendermonate umgelegt und wenn dann die Grenze überschritten wird, dann besteht Beitragspflicht. Handelt es sich nicht um einen Versorgungsbezug, was hier offenbar nicht der Fall ist, dann bleibt die Einmalzahlung beitragsfrei - die endgültige Entscheidung trifft aber letztendlich die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

Re: Was gilt als Einkünfte bei der GKV als freiwillig Versicherter?

Verfasst: 27.01.2023, 14:35
von vikingz
Hallo,

ergänzend, mit den Einkünften aus Solarstrom ist das neuerdings nicht mehr ganz so.

Wegen Geringfügigkeit kann man beantragen, dass sie vom Finanzamt nicht mehr als steuerpflichtige Einkünfte angesehen werden, die Kasse übernimmt die Beurteilung dann. Im Detail müsste man die Regelung googeln, habe ich nicht parat.