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Zum 01.01.09 werden Zahlungen eingestellt!!
Verfasst: 18.12.2008, 08:04
von carlali
Das kann´s doch nicht sein!?
Seit Juli 08 bekommt mein Mann ein kleines Krankengeld, gegen das er sich versichert hat und jahrelang die Beiträge dafür gezahlt hat. Nun hatten wir einen Termin bei der Krankenkasse, wo uns gesagt wurde, dass er ab 2009 keinen Anspruch mehr hat!
Zumindest nicht mehr, wenn er nichts "dazuzahlt", wenn er sich nicht für 3 Jahre verpflichtet, wenn er sich nicht schnell entscheidet (weil Menschen ab 50 Jahren nicht mehr versichert werden - mein Mann wird im Januar 50!!) Und damit lebt, dass das Krankengeld noch niedriger ausfällt als es jetzt schon ist........
Für neue Fälle könnte ich das evtl. noch verstehen, aber für bereits laufende....... !?!?
Verfasst: 18.12.2008, 09:34
von NilsH
Menschen ab 50 werden nicht mehr versichert? Ich dachte die Grenze liegt bei 55 Jahren oder?
Verfasst: 18.12.2008, 10:46
von carlali
Uns wurde 50 Jahre gesagt. Das finde ich aber nicht das Schlimmste, schlimmer finde ich, dass die Zahlungen so einfach eingestellt werden!!
Bzw. man Bedingungen aufgedrängt bekommt, obwohl der VErsicherungsfall längst eingetreten ist!
Verfasst: 18.12.2008, 12:18
von Rentner
Hallo,
Der bislang erhöhte Beitragssatz für freiwillig Versicherte fällt, d.h. der Beitrag für freiwillig Versicherte beträgt ab Januar 14,9 %. Kassen haben ab 1.1. einen Wahltarif für Krankengeld anzubieten, wonach dann entsprechend Krankengeld zu zahlen ist.
Wenn jetzt Anspruch auf Krankengeld besteht, dann hat man das Recht auch in Zukunft sich mit Krankengeld zu versichern - mit Extrabeitrag.
Je nach Kasse kann es durchaus sein, daß der Beitrag ab Jan. niedriger wird und somit der Extrabeitrag dann nicht mehr ins Gewicht fällt. Die 3 Jahre Bindefrist sind so vorgesehen, die Entscheidung kann allerdings normalerweise auch noch im Januar fallen, allerdings mit Beginn 1.1.
Verfasst: 18.12.2008, 16:50
von carlali
Ist ja alles schön und gut; Was uns allerdings massiv stört ist, dass das Krankengeld (Wir haben eigentlich noch 1 Jahr anspruch!!!) Jetzt so einfach wegfällt!
Krankengeld ab 01.01.2009
Verfasst: 18.12.2008, 16:55
von Czauderna
hallo,
wenn der Versicherungsfall (hier der Beginn der Krankengeldzahlung)
vor dem 01.01.2009 eingetreten ist, besteht auch über den 31.12.2008 hinaus Anspruch auf die Zahlung des Krankengeldes.
Empfehlung - sofort schriftlichen Widerspruch einlegen und sofort um
einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten.
Die Weiterzahlung hat unabhängig davon ob ab 01.01.2009 ein Zusatztarif abgeschlossen wird zu erfolgen.
Für Mitglieder der GKV spielt das Alter von 50 oder 55. keinerlei Rolle.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 18.12.2008, 19:55
von carlali
Ja, der Versicherungsfall ist bereits im Juni bzw. Juli 2008 eingetreten!
Widerspruch kann ich (lt. AOK-Mitarbeiterin) nur einlegen, wenn ich "irgendeinen" Bebscheid habe. Den habe ich aber nicht! Schriftlich will sie mir zwar noch was zukommen lassen, aber nur eine Art Zusammenfassung, was wir mündlich erfahren haben.
Einen wirklichen Bescheid bekommen wir nicht.
"Natürlich" können wir auch weiterhin Krankengeld bekommen. Aber die Bedingungen!! Noch weniger als jetzt, 3 Jahre gebunden und zahlung eines Beitrages!
Das können wir aber nicht!
Verfasst: 18.12.2008, 22:38
von Nemesis
carlali hat geschrieben:Ja, der Versicherungsfall ist bereits im Juni bzw. Juli 2008 eingetreten!
Widerspruch kann ich (lt. AOK-Mitarbeiterin) nur einlegen, wenn ich "irgendeinen" Bebscheid habe. Den habe ich aber nicht! Schriftlich will sie mir zwar noch was zukommen lassen, aber nur eine Art Zusammenfassung, was wir mündlich erfahren haben.
Einen wirklichen Bescheid bekommen wir nicht.
"Natürlich" können wir auch weiterhin Krankengeld bekommen. Aber die Bedingungen!! Noch weniger als jetzt, 3 Jahre gebunden und zahlung eines Beitrages!
Das können wir aber nicht!
Beim Vorgesetzten beschweren (am besten persönlich) und um schnellstmögliche Klärung bitten, wirkt Wunder...
Verfasst: 19.12.2008, 15:36
von carlali
Angeblich hat die Sachbearbeiterin alles mit ihrem Vorgesetzten abgeklärt.... Wir wären auch in ihrem Gebiet die einzigsten, auf die dieses neue Gesetz zutrifft, bzw. die es so trifft!
Aber ändern kann sie das leider nicht. Trotzdem wünscht sie uns frohe Weihnachten.........
Im www habe ich noch einen Link gefunden, in dem steht, dass die AOK Baden-Würtemberg die Sache anderes sieht...... Wechseln geht wohl schlecht???
Verfasst: 20.12.2008, 03:11
von Nemesis
Lass dir einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ausstellen, gegen den du ausführlich begründet (z.B. Vermerk auf Arbeitspraxis der AOK B-W) Widerspruch einlegst. Dann wird auch deine "nette" Sachbearbeiterin sich entsprechend kümmern müssen...
Verfasst: 20.12.2008, 11:46
von Czauderna
Hallo,
die Mitteilung seinerzeit über Beginn und Höhe des Krankengeldes, das war
ein Bescheid (begünstigender Verwaltungsakt).
Selbst wenn es stimmen würde was die AOK da mündlich von sich gegeben hatte, bedürfte es auch in diesem Falle eines Aufhebungsbescheides und keiner "Zusammenfassung" einer mündlichen Auskunft.
Also, nicht nachlassen und tätig werden - wenn möglich sofort.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 20.12.2008, 13:03
von carlali
Die "nette" Sachbearbeiterin hat mir doch tatsächlich versucht zu "erklären", dass es besser für unsere finanzielle Lage wäre, wenn wir keinen Widerspruch o.ä. einlegen. Dann ansonsten würden wir auch unser Recht auf ALG II verlieren, bzw. der Sachbearbeiter beim Arbeitsamt würde auch unsere Meinung unterstützen, dass wir ein REcht auf das Krankengeld hätten..... und somit würde dann auch kein ALG II gezahlt........
Verfasst: 21.12.2008, 13:06
von Czauderna
Hallo,
das ist ja schon grob fahrlässig was da ausgesagt wird.
Gruß
Czauderna
Verfasst: 21.12.2008, 19:24
von carlali
Folgenden Text würde ich morgen an die Krankenkasse schicken wollen:
Unser Gespräch vom ...........
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf das o.g. Gespräch worin mir mitgeteilt wurde, dass das Krankengeld, das ich seit dem xx.xx 2008 beziehe, so nicht weitergezahlt wird. Hierzu bitte ich diesbezüglich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Wäre das ok? Oder habe ich was wichtiges vergessen?
Verfasst: 22.12.2008, 01:01
von ratte1
Hallo,
als Begründung für den weiterbestehenden Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld würde ich auf das BSG-Urteil vom 26.06.07 verweisen.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... 58&anz=304
Freundliche Grüße
ratte1