Duales Studium als Beihilfeberechtigter
Verfasst: 25.12.2022, 12:39
Hallo,
nach dem Stöbern hier im Forum habe ich schon eine gewisse Vorstellung, wollte aber noch mal zur Sicherheit meinen konkreten Fall anfragen.
Meine Frau ist Beamtin (NRW) und Privat/Beihilfe berechtigt (30%/70%).
Ich bin gesetzlich versichert. Weil ich mehr verdiene als meine Frau, sind unsere beiden Kinder sowohl Beihilfe/Privat versichert (80%/20%), als auch über mich familienversichert. Die Familienversicherung über mich steht aber nur auf dem Papier, es werden dort keine Leistungen bezogen. Die Familienversicherung hat bislang nur den Vorteil, dass der ältere Sohn, der seit kurzem studiert, sich für das Studium nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen musste. So kann er später selber entscheiden, ob er lieber PKV oder GKV versichert sein möchte. Weil er auf Lehramt studiert sicherlich gut, sonst hätte man eine Anwartschaft in der PKV abschließen müssen. Hierzu hatte ich vor Monaten bereits einen Forumsbeitrag gestartet und bin sehr gut beraten worden.
Jetzt geht es aber um den jüngeren Sohn. Der hat jetzt gerade gestern einen Vertrag über ein duales Studium erhalten, das im September 2023 startet. Genauer gesagt ein ausbildungsintegriertes Studium, d.h. er wird neben dem Studium eine richtige Berufsausbildung machen und wird da auch schon rund 1200 Euro mtl. verdienen.
Somit wird er krankenversicherungspflichtig und muss sich entweder selber eine Krankenversicherung suchen oder der Arbeitgeber sucht eine oder ich sage meiner Krankenversicherung, dass sie die Familienversicherung in eine eigene Versicherung für ihn umwandeln sollen, richtig?
Hätte eine dieser 3 Möglichkeiten Vorteile/Nachteile?
Wichtiger ist aber die Frage, was mit der Beihilfe/PKV passieren soll. Soweit ich gelesen habe, bleibt der Beihilfe-Anspruch bis zum Ende der Berufsausbildung (sofern unter 25 Jahre) bestehen. Das heißt, er wäre dann einerseits selber GKV versichert und hätte zusätzlich einen 80% Beihilfe-Anspruch. Dieser Beihilfe-Anspruch kostet uns zwar nichts, bringt aber auch nichts, richtig? Die Frage ist, was passiert mit dem 20% PKV-Anteil. Muss er (bzw. meine Frau) der PKV sagen, dass Versicherungspflicht eintreten wird und fliegt er dann automatisch aus der PKV raus? Könnte er auch in der PKV drin bleiben und dann nach wie vor alles über Beihilfe und PKV abrechnen? In dem Fall würde er die ca. 120 Euro mtl. für die GKV umsonst bezahlen, aber da kommt er ja nicht drum herum.
Er wird sicherlich kein Beamter werden und ich würde ihm auch sonst nicht unbedingt zur PKV raten, aber das soll er natürlich irgendwann selber entscheiden können. Insofern stellt sich die Frage nach einer Anwartschaft, sollte er aus der PKV rausfliegen.
Sorry, dass ich am 1. Weihnachtstag solche Fragen stelle. Aber der Vertrag war gestern im Briefkasten und ich habe gerade mal Zeit zum Nachdenken. Ist natürlich alles nicht eilig.
Vielen Dank schon mal.
LG, Wolfgang
nach dem Stöbern hier im Forum habe ich schon eine gewisse Vorstellung, wollte aber noch mal zur Sicherheit meinen konkreten Fall anfragen.
Meine Frau ist Beamtin (NRW) und Privat/Beihilfe berechtigt (30%/70%).
Ich bin gesetzlich versichert. Weil ich mehr verdiene als meine Frau, sind unsere beiden Kinder sowohl Beihilfe/Privat versichert (80%/20%), als auch über mich familienversichert. Die Familienversicherung über mich steht aber nur auf dem Papier, es werden dort keine Leistungen bezogen. Die Familienversicherung hat bislang nur den Vorteil, dass der ältere Sohn, der seit kurzem studiert, sich für das Studium nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen musste. So kann er später selber entscheiden, ob er lieber PKV oder GKV versichert sein möchte. Weil er auf Lehramt studiert sicherlich gut, sonst hätte man eine Anwartschaft in der PKV abschließen müssen. Hierzu hatte ich vor Monaten bereits einen Forumsbeitrag gestartet und bin sehr gut beraten worden.
Jetzt geht es aber um den jüngeren Sohn. Der hat jetzt gerade gestern einen Vertrag über ein duales Studium erhalten, das im September 2023 startet. Genauer gesagt ein ausbildungsintegriertes Studium, d.h. er wird neben dem Studium eine richtige Berufsausbildung machen und wird da auch schon rund 1200 Euro mtl. verdienen.
Somit wird er krankenversicherungspflichtig und muss sich entweder selber eine Krankenversicherung suchen oder der Arbeitgeber sucht eine oder ich sage meiner Krankenversicherung, dass sie die Familienversicherung in eine eigene Versicherung für ihn umwandeln sollen, richtig?
Hätte eine dieser 3 Möglichkeiten Vorteile/Nachteile?
Wichtiger ist aber die Frage, was mit der Beihilfe/PKV passieren soll. Soweit ich gelesen habe, bleibt der Beihilfe-Anspruch bis zum Ende der Berufsausbildung (sofern unter 25 Jahre) bestehen. Das heißt, er wäre dann einerseits selber GKV versichert und hätte zusätzlich einen 80% Beihilfe-Anspruch. Dieser Beihilfe-Anspruch kostet uns zwar nichts, bringt aber auch nichts, richtig? Die Frage ist, was passiert mit dem 20% PKV-Anteil. Muss er (bzw. meine Frau) der PKV sagen, dass Versicherungspflicht eintreten wird und fliegt er dann automatisch aus der PKV raus? Könnte er auch in der PKV drin bleiben und dann nach wie vor alles über Beihilfe und PKV abrechnen? In dem Fall würde er die ca. 120 Euro mtl. für die GKV umsonst bezahlen, aber da kommt er ja nicht drum herum.
Er wird sicherlich kein Beamter werden und ich würde ihm auch sonst nicht unbedingt zur PKV raten, aber das soll er natürlich irgendwann selber entscheiden können. Insofern stellt sich die Frage nach einer Anwartschaft, sollte er aus der PKV rausfliegen.
Sorry, dass ich am 1. Weihnachtstag solche Fragen stelle. Aber der Vertrag war gestern im Briefkasten und ich habe gerade mal Zeit zum Nachdenken. Ist natürlich alles nicht eilig.
Vielen Dank schon mal.
LG, Wolfgang