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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 09:55
von Frieder
Hallo,
nach meinem bisherigen Wissen, erfolgt die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch. Nur für Abeitslose soll dieses Verfahren noch nicht gelten.
Meine Fragen: Hat sich daran zwischenzeitlich etwas geändert und wo ist das Verfahren für Arbeitslose geregelt?

Danke.

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 10:06
von Czauderna
Hallo,
meines Wissens nach, hat sich beim Verfahren für Arbeitslose (noch) nichts geändert gegenüber der bisherigen Praxis. Das mag auch daran liegen, dass im Gesetz die Rede von "Arbeitgebern" ist. Sicher können aber die Experten aus der Praxis da weiterhelfen.
Gruss
Czauderna

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 10:23
von Frieder
Danke Czauderna,
du sprichst von der Regelung im Gesetz. Genau dieses Gesetz oder besser Paragraph habe ich nicht gefunden. Vermutlich im SGB V, aber wo. Aus der Überschrift (danach habe ich gesucht) ergibt sich nichts.
Und noch eine Frage: Gibt es dazu öffentliche Durchführungsbestimmungen o.ä.
Danke.

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 10:33
von Czauderna
Hallo,
ich habe mal gegoogelt und auf die Schnelle das hier gefunden - https://www.kbv.de/html/e-au.php
oder das hier - https://www.bundesaerztekammer.de/theme ... ruktur/eau
vielleicht hilft das weiter
Gruss
Czauderna

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 10:47
von Frieder
ja und nein.
Ich hab vorher auch schon gesucht und Infos gefunden. Deren Aktualität könnte man hinterfragen, da die von mir gefundenen Angaben noch von Anf. oder Mitte 2022 stammen. Nirgends ist aber der Paragraph hinterlegt, nach dem (elektronische) AU's überhaupt ausgestellt werden müssen.
Danke.

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 11:26
von Frieder
Zumindest glaube ich, jetzt den richtigen Paragraphen gefunden zu haben: § 295 (1) Nr. 1 SGB V.

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 12:29
von Czauderna
Frieder hat geschrieben:
24.12.2022, 10:47
ja und nein.
Ich hab vorher auch schon gesucht und Infos gefunden. Deren Aktualität könnte man hinterfragen, da die von mir gefundenen Angaben noch von Anf. oder Mitte 2022 stammen. Nirgends ist aber der Paragraph hinterlegt, nach dem (elektronische) AU's überhaupt ausgestellt werden müssen.
Danke.
Hallo,
da steht auch die gesetzliche Grundlage - https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artike ... z-III.html
Gruss
Czauderna

Re: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitslosigkeit

Verfasst: 24.12.2022, 13:27
von Frieder
Danke. Dass es in einem Entgeltfortzahlungsgesetz stehen könnte, bin ich nicht drauf gekommen.