Beiträge auf Auslandsrente - Berechnung
Verfasst: 22.12.2022, 19:23
Hallo,
es geht mir hier um die genauen Modalitäten der Berechnung der KK-Beiträge auf meine Auslandsrente. Diese ist eine aus der sozialen Rentenversicherung des Auslandes, genau genommen der USA. Ich bin jetzt Rentner, beziehe auch eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung und lebe in Deutschland. Mir ist klar, daß diese ausländischen Rentenzahlungen hier beitragspflichtig sind, und zwar mit dem halben Beitragssatz. Ich bin in einer deutschen Krankenkasse als Rentner pflichtversichert.
Die Bearbeitung hat sehr lange gedauert, und ich habe erst jetzt einen Bescheid bekommen, ebenso eine größere Nachzahlung für die Zeit von Mitte 2020 bis Ende 2022, also für rund 28 Monate. Die monatlichen Leistungen werden natürlich immer in US-Dollar berechnet und dann bei der Überweisung auf mein deutsches Konto in Euro umgerechnet. Die Leistungen in US-Dollar selbst werden im Jahresrhythmus angepasst.
Meine Fragen:
Werden die deutschen KK-Beiträge immer aus den Leistungen berechnet, die mir für einen bestimmten Monat zugestanden haben, oder geht es um den Auszahlmonat?
Das ist natürlich, wenn es um laufende monatliche Zahlungen geht, nicht so bedeutsam. Es geht aber hauptsächlich um folgendes:
Der mir zustehende monatliche Betrag hat sich während der langen Bearbeitungszeit ja mehrmals geändert. Es ändert sich ferner laufend der Währungsumrechnungskurs und auch jährlich der effektive Beitragssatz der Krankenkasse. Wird also die Nachzahlung, die ich jetzt für 28 Monate erhalten habe, nach dem heutigen Euro-Betrag und dem heutigen Beitragssatz berechnet? Oder kann ich verlangen, daß der Gesamtbeitrag für diese Zeit anhand der Verhältnisse, die im jeweiligen Anspruchsmonat bestanden (zustehender Dollar-Betrag, Umrechnungskurs, Beitragssatz der KK) zusammengerechnet wird?
Es wäre für mich natürlich kein Problem, das der KK alles zusammenzustellen.
Vielen Dank.
es geht mir hier um die genauen Modalitäten der Berechnung der KK-Beiträge auf meine Auslandsrente. Diese ist eine aus der sozialen Rentenversicherung des Auslandes, genau genommen der USA. Ich bin jetzt Rentner, beziehe auch eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung und lebe in Deutschland. Mir ist klar, daß diese ausländischen Rentenzahlungen hier beitragspflichtig sind, und zwar mit dem halben Beitragssatz. Ich bin in einer deutschen Krankenkasse als Rentner pflichtversichert.
Die Bearbeitung hat sehr lange gedauert, und ich habe erst jetzt einen Bescheid bekommen, ebenso eine größere Nachzahlung für die Zeit von Mitte 2020 bis Ende 2022, also für rund 28 Monate. Die monatlichen Leistungen werden natürlich immer in US-Dollar berechnet und dann bei der Überweisung auf mein deutsches Konto in Euro umgerechnet. Die Leistungen in US-Dollar selbst werden im Jahresrhythmus angepasst.
Meine Fragen:
Werden die deutschen KK-Beiträge immer aus den Leistungen berechnet, die mir für einen bestimmten Monat zugestanden haben, oder geht es um den Auszahlmonat?
Das ist natürlich, wenn es um laufende monatliche Zahlungen geht, nicht so bedeutsam. Es geht aber hauptsächlich um folgendes:
Der mir zustehende monatliche Betrag hat sich während der langen Bearbeitungszeit ja mehrmals geändert. Es ändert sich ferner laufend der Währungsumrechnungskurs und auch jährlich der effektive Beitragssatz der Krankenkasse. Wird also die Nachzahlung, die ich jetzt für 28 Monate erhalten habe, nach dem heutigen Euro-Betrag und dem heutigen Beitragssatz berechnet? Oder kann ich verlangen, daß der Gesamtbeitrag für diese Zeit anhand der Verhältnisse, die im jeweiligen Anspruchsmonat bestanden (zustehender Dollar-Betrag, Umrechnungskurs, Beitragssatz der KK) zusammengerechnet wird?
Es wäre für mich natürlich kein Problem, das der KK alles zusammenzustellen.
Vielen Dank.