Seite 1 von 1

Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 16:02
von Ratlos
Guten Tag Zusammen,

ich beziehe aktuell Arbeitslosengeld 1 bzw. bin krank geschrieben.
Am kommenden Freitag sind es genau 6 Wochen, danach greift doch das Krankengeld. Ist es richtig das es die selbe Höhe ist wie mein ALG? Bekomme ich dann noch für diesen Monat, also am 30. Dezember das ALG ? Was muss ich tun um das Krankengeld zu beantragen? Meine Krankmeldung endet am 23 also auch an diesen Freitag, mein Arzt wird mich wohl weiterhin krankschreiben da es mir immer noch nicht gut geht. Termin bei ihm habe ich jedoch morgen bei ihm, kann es zum Problem werden wenn der Arzt meine Krankmeldung verlängert vor dem Tag als sie ausläuft? Ich weiß nur das die Krankmeldung immer nahtlos sein muss, also ohne Unterbrechung…

Vielen Dank

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 16:27
von Ratlos
Achja, was ich vergessen habe zu erwähnen. Falls mir das Krankengeld abgelehnt wird, weshalb auch immer, bekomme ich ganz normal wieder ALG 1? Die vom Arbeitsamt meinten ich müsste es wieder neu beantragen. Können die das auch wieder ablehnen?

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 17:10
von Czauderna
Hallo,
wenn die sechs Wochen genau am 30.12.2022 abgelaufen sind und es besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, dann zahlt die Krankenkasse ab dem 31.12.2022 Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ablehnen kann die Krankenkasse eigentlich nur, wenn entweder keine Folgemeldung über den 30.12.2022 hinaus vorliegt oder wenn es bereits eine Leistungserschöpfung (Ablauf der 78 Wochen) geben würde. Davon gehe ich jetzt mal nicht aus.
Arbeitslosengeld wird, wie geschrieben bis zum 30.12. geleistet - das Arbeitsamt übersendet der Krankenkasse eine Mitteilung über das Ende und die Höhe des Arbeitslosengeldes und die Kasse übersenden dir dann den Krankengeldbewilligungsbescheid.
Gruß
Czauderna

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 17:12
von Czauderna
Ratlos hat geschrieben:
21.12.2022, 16:27
Achja, was ich vergessen habe zu erwähnen. Falls mir das Krankengeld abgelehnt wird, weshalb auch immer, bekomme ich ganz normal wieder ALG 1? Die vom Arbeitsamt meinten ich müsste es wieder neu beantragen. Können die das auch wieder ablehnen?
Diese Frage kann dir nur das Arbeitsamt verbindlich beantworten - hier geht es um Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 18:17
von Ratlos
Ok. Hoffe jemand kann meine vorherige Fragen beantworten

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 18:50
von Czauderna
Hallo,
deine Frage zur Ausstellung der Folgemeldung - entweder, du gehst am 23.12. noch zum Arzt und der gibt dir eine Folgemeldung bis beispielsweise bis zum 02.01.2023, dann ist alles okay mit dem Krankengeld ab 31.12. - du gehst dann eben wieder am 02.01.2023 zum Arzt.
Das wäre die sicherste Variante - du kannst aber auch am 27.12. zum Arzt und dir da die Folgemeldung geben lassen.
Gruss
Czauderna

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 20:49
von Ratlos
Kann ich aber auch morgen zum Arzt gehen, so wie mein Termin ist? Also ein Tag bevor meine Krankmeldung ausläuft um mich weiterhin krank schreiben zu lassen?

Re: Arbeitslosengeld 1 —> Krankengeld

Verfasst: 21.12.2022, 21:05
von Czauderna
Ratlos hat geschrieben:
21.12.2022, 20:49
Kann ich aber auch morgen zum Arzt gehen, so wie mein Termin ist? Also ein Tag bevor meine Krankmeldung ausläuft um mich weiterhin krank schreiben zu lassen?
Hallo,
ja, warum nicht - so, wie es aussieht, läuft die Arbeitsunfähigkeit doch nicht morgen ab, sondern wird verlängert per Attest. Das wird der Arzt auch nicht anders sehen, oder ? - wenn er allerdings das nicht so sieht, dann ist morgen Schluss und du muss das dem Arbeitsamt mitteilen, damit ggf. das Arbeitslosengeld nahtlos weitergezahlt wird.
Gruss
Czauderna