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Wahltarife- Selbstbehalt

Verfasst: 17.12.2008, 19:12
von Lohnbuchhalter
Hallo,

ich hab mal eine Frage bzgl. der Selbstbehaltstarife.
Ein Freund von mir ist bei der BKK FTE versichert und will bei so einem Tarif mitmachen (keine Ahnung warum).

Er verdien so ca. 25000 Euro im Jahr und wollte die höchste Stufe von denen nehmen, sprich 600 EUR Prämie und 1000 Selbstbehalt.

Ich dachte es gibt dort immer eine GRenze, wo man max nur 20% der selbst bezahlten Beiträge nur wiederbekommen kann. Ist das so?
Hat da jemanmd eine Quelle wo es so drin steht, oder kann es soviel Selbstbehalt machen wie er will?

Danke für eure Hilfe.

Der Lohnbuchhalter

Verfasst: 17.12.2008, 21:43
von dk41282
@ Lohnbuchhalter

Das ist korrekt.

Da ihr Bekannter mit einem Jahresbrutto von 25.000 € "lediglich" 2.162,50 € krankenkassenbeitrag im Jahr zahlt ( 7,75%+0,9% * 25.000€)
kann der maximale Ersparnis bei 432,50 € (20%*2162,50€) liegen. Das heiß ihr Bekannter muß den nächst niedrigeren Wahltarif nehmen.
krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/wahltarif-erstattung/gesetzliche-krankenkassen-wahltarif-selbstbehalt/

Wette auf die eigene Gesundheit
Bei Tarifen mit Selbstbehalt verpflichtet sich der Versicherte, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen in jedem Fall selber zu tragen. Dafür erhält er einen günstigeren Beitrag als den Normaltarif. Dier Wahltarif mit Selbstbehalt kann seit 2007 von den Kassen angeboten werden.

Die Gestaltung des Tarifs steht den Kassen frei. Zu beachten sind dabei die Grenzen, die der Gesetzgeber für alle Wahltarife mit Prämie vorsieht. So darf die Ersparnis maximal 20% des Jahresbeitrags ausmachen und nicht mehr als 600 Euro betragen.

Bei Tarifen mit Selbstbehalt geht der Versicherungsnehmer ein gewisses Risiko ein, wie folgendes Beispiel zeigt: ein gut verdienender, gesunder Angestellter zahlt 3.000 Euro jährlich für seine Krankenkasse. Er geht davon aus, keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen und entscheidet sich für einen Selbstbehalt von 1.000 Euro jährlich. Dadurch spart er 600 Euro, senkt seine Zahlungen an die Krankenkasse also auf 2.400 Euro jährlich. Doch er hat Pech und bricht sich beim Skifahren ein Bein. 1.000 Euro der Behandlungskosten muss er nun selbst übernehmen. Aufs Jahr gerechnet hat er dann 3.400 Euro gezahlt, statt jener 3.000 Euro, die er fim Normaltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt hätte.

Nicht jeder Arztbesuch führt aber dazu, dass der Rückzahlungsanspruch verloren geht. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen werden in jedem Fall von der Kasse getragen. Auch die Leistungen, die von mitversicherten Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wurden, führen nicht zum Verlust der Rückzahlungsprämie. Gleichwohl ist der Tarif eine Wette auf die Gesundheit. Bleiben Sie gesund, sparen Sie, im Fall teurer Behandlungen zahlen Sie drauf. Zu bedenken ist auch, dass Sie sich drei Jahre an einen solchen Tarif binden müssen. Selbst Beitragssteigerungen werden nicht als Kündigungsgrund akzeptiert.

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