Anwartschaft bei der GKK
Verfasst: 12.12.2022, 14:09
Moin zusammen
ich habe eine Frage zu dem Wechsel von der GKK (DAK) zur PKK. Vorab der Werdegang:
Ausbildung 1978 bis 1979
Angestellter 1979 bis 1986 (Schifffahrtskaufmann)
Selbständig 1986 bis 2005 (Hafenkapitän für diverse Reedereien)
Angestellter bis 2011 (Gefahrgutbeauftragter in einem Hamburger Kaibetrieb)
Eu Rente 2011 bis 2022
Altersrente 2022 bis …..
Ort des Geschehens: Hamburg, jetzt lebe ich in Lübeck.
Von Anfang an bis zur Rente habe ich in die Rentenversicherung eingezahlt (ohne Unterbrechung)
Ich beziehe neben der Rente der BFA Rente (Knappschaft Bahn / See) noch diverse montl. Beträge von privaten Versicherungen sowie Mieteinkünfte.
Im Jahre 1986 machte ich mich, in Hamburg, selbständig mit meiner Firma und ging gleichzeitig in die PKV.
2005 musste ich aus gesundheitlichen Gründen den Betrieb einstellen und nahm eine Tätigkeit in einer Firma auf und wurde dann in die GKK als Pflichtmitglied eingestuft.
2011 musste ich auch diesen Posten aus gesundheitlichen Gründen einstellen und bezog bis zu meiner Altersrentenalter eine EU Rente.
Man stufte mich dann als FREIWILLIGES PFLICHTMITGLIED in die GKK ein, mit Zahlung des Höchstbeitrages. Begründung die 9/10 Regelung.
Vor ca. 3 Jahren (ca 2019) b erfuhr ich durch Zufall von der (VdK), dass ich damals einen Erhaltungsbeitrag in die GKK hätte zahlen können und wäre nun in KV als Rentner eingestuft.
Nun bin ich als FREIWILLIGES PFLICHTMITGLIED eingestuft und zahle den Höchstbeitrag.
Leider habe ich damals weder von der GKK noch der PKK erfahren, dass es diese Möglichkeit gab / gibt. Vielmehr sagte man mir,
a) wenn ich in der PKK bin, ich nie wieder in die GKK kann
und
b) dass ich mich damals darum hätte selber kümmern müssen.
Nur, wenn ich nicht weiss, dass es so etwas gibt und niemand etwas diesbezüglich sagt, wie soll ich mich dann darum kümmern können?
Ich bin Laie (Hafenkapitän für diverse Reedereien gewesen und nicht Versicherugsfachmann)
Leider habe ich von der damaligen GKK keinerlei Unterlagen.
2001 erfuhr ich von der GKK dass ich 1979 als RENTNER versichert war.
Warum, wieso und weshalb, konnte man mir nicht beantworten, da es angeblich keine weiteren Unterlagen, als diese Notiz auffindbar waren.
Nun sprach ich zufällig mit einem Bekannten (Landespolizeibeamter mit Ausbildung als Elektriker und 9 mont. Als Angestellter gearbeitet), der so einen ähnlichen Fall ist.
Er hat den Anwartschaft gezahlt und zahlt jetzt ca. € 250,00 per Monat. Diese Möglichkeit wurde ihm vom LAND nahegelegt.
Ich erinnere mich dunkel daran, dass ich damals nur an die GKK (1986) schrieb, kündigte und bei der PKK Mitglied wurde in dem Moment wo die GKK zu Ende war.
Ich habe leider weder mein Kündigungsschreiben an die GKK noch eine Bestätigung der Kündigung von denen vorliegen. Die sind bei den Umzügen vermutlich abhanden gekommen.
Meine Fragen: Gibt es noch andere Mitbürger, denen es ähnlich erging?
Sprich beim Wechsel KEINE Information des Anwartschaft erfuhr?
Wie wurde der Wechsel durchgeführt?
Wurde seitens der GKK oder der PKK ein Aufklärungsgespräch geführt oder gab es schriftliche Hinweise?
Kann der Erhaltungsbetrag nachgezahlt werden ?
Gibt es hier zufällig jemanden, der mir sagen kann, wer in der Filiale Hamburg 1986 gearbeitet hat oder ist zumindest der Name bekannt?
Dass sind die Fragen, die mir mein Rechtsanwalt diesbezüglich zur Aufklärung gestellt hat.
Hat jemand eine Idee und kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus
Detlef
ich habe eine Frage zu dem Wechsel von der GKK (DAK) zur PKK. Vorab der Werdegang:
Ausbildung 1978 bis 1979
Angestellter 1979 bis 1986 (Schifffahrtskaufmann)
Selbständig 1986 bis 2005 (Hafenkapitän für diverse Reedereien)
Angestellter bis 2011 (Gefahrgutbeauftragter in einem Hamburger Kaibetrieb)
Eu Rente 2011 bis 2022
Altersrente 2022 bis …..
Ort des Geschehens: Hamburg, jetzt lebe ich in Lübeck.
Von Anfang an bis zur Rente habe ich in die Rentenversicherung eingezahlt (ohne Unterbrechung)
Ich beziehe neben der Rente der BFA Rente (Knappschaft Bahn / See) noch diverse montl. Beträge von privaten Versicherungen sowie Mieteinkünfte.
Im Jahre 1986 machte ich mich, in Hamburg, selbständig mit meiner Firma und ging gleichzeitig in die PKV.
2005 musste ich aus gesundheitlichen Gründen den Betrieb einstellen und nahm eine Tätigkeit in einer Firma auf und wurde dann in die GKK als Pflichtmitglied eingestuft.
2011 musste ich auch diesen Posten aus gesundheitlichen Gründen einstellen und bezog bis zu meiner Altersrentenalter eine EU Rente.
Man stufte mich dann als FREIWILLIGES PFLICHTMITGLIED in die GKK ein, mit Zahlung des Höchstbeitrages. Begründung die 9/10 Regelung.
Vor ca. 3 Jahren (ca 2019) b erfuhr ich durch Zufall von der (VdK), dass ich damals einen Erhaltungsbeitrag in die GKK hätte zahlen können und wäre nun in KV als Rentner eingestuft.
Nun bin ich als FREIWILLIGES PFLICHTMITGLIED eingestuft und zahle den Höchstbeitrag.
Leider habe ich damals weder von der GKK noch der PKK erfahren, dass es diese Möglichkeit gab / gibt. Vielmehr sagte man mir,
a) wenn ich in der PKK bin, ich nie wieder in die GKK kann
und
b) dass ich mich damals darum hätte selber kümmern müssen.
Nur, wenn ich nicht weiss, dass es so etwas gibt und niemand etwas diesbezüglich sagt, wie soll ich mich dann darum kümmern können?
Ich bin Laie (Hafenkapitän für diverse Reedereien gewesen und nicht Versicherugsfachmann)
Leider habe ich von der damaligen GKK keinerlei Unterlagen.
2001 erfuhr ich von der GKK dass ich 1979 als RENTNER versichert war.
Warum, wieso und weshalb, konnte man mir nicht beantworten, da es angeblich keine weiteren Unterlagen, als diese Notiz auffindbar waren.
Nun sprach ich zufällig mit einem Bekannten (Landespolizeibeamter mit Ausbildung als Elektriker und 9 mont. Als Angestellter gearbeitet), der so einen ähnlichen Fall ist.
Er hat den Anwartschaft gezahlt und zahlt jetzt ca. € 250,00 per Monat. Diese Möglichkeit wurde ihm vom LAND nahegelegt.
Ich erinnere mich dunkel daran, dass ich damals nur an die GKK (1986) schrieb, kündigte und bei der PKK Mitglied wurde in dem Moment wo die GKK zu Ende war.
Ich habe leider weder mein Kündigungsschreiben an die GKK noch eine Bestätigung der Kündigung von denen vorliegen. Die sind bei den Umzügen vermutlich abhanden gekommen.
Meine Fragen: Gibt es noch andere Mitbürger, denen es ähnlich erging?
Sprich beim Wechsel KEINE Information des Anwartschaft erfuhr?
Wie wurde der Wechsel durchgeführt?
Wurde seitens der GKK oder der PKK ein Aufklärungsgespräch geführt oder gab es schriftliche Hinweise?
Kann der Erhaltungsbetrag nachgezahlt werden ?
Gibt es hier zufällig jemanden, der mir sagen kann, wer in der Filiale Hamburg 1986 gearbeitet hat oder ist zumindest der Name bekannt?
Dass sind die Fragen, die mir mein Rechtsanwalt diesbezüglich zur Aufklärung gestellt hat.
Hat jemand eine Idee und kann mir helfen?
Vielen Dank im Voraus
Detlef