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Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 02.12.2022, 21:16
von Choupette
Hallo,
ich bin zur Zeit krank geschrieben. Die KK hat mich aufgefordert eine Reha zu machen, innerhalb von 10 Wochen sollte ich diese beantragen, was ich auch sofort gemacht habe. Reha wurde von der RV genehmigt und ich warte auf einen Termin. Nun meine Frage, wenn ich nun erwerbsunfähig entlassen werde wandelt sich der Reha Antrag in einen Renten Antrag um, so stand es im Schreiben der KK. Ich müsste dann quasi einen Antrag auf Emr stellen. Ich will aber weiter arbeiten gehen nach der Reha. Was passiert denn wenn ich den Antrag auf Emr nicht stelle? Schmeisst mich dann die KK raus ?
Re: Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 02.12.2022, 21:46
von Czauderna
Hallo und willkommen im Forum
es kommt relativ selten vor, dass jemand erwerbsunfähig aus einer stationären Reha entlassen wird. Normalerweise ergibt es sich ja nicht innerhalb der Reha, dass man erwerbsunfähig ist oder wird, sondern es wird schon bei Antragstellung seitens des Rentenversicherungsträgers geprüft, ob eine Reha überhaupt noch einen Sinn macht. Und dann wird der Reha Antrag schon als Rentenantrag gewertet, es kommt nicht zur Reha.
Da kommt es schon sehr viel öfters vor, dass man als arbeitsunfähig entlassen wird, was aber mit der Erwerbsfähigkeit direkt nichts zu tun hat.
Aber, nehmen wir mal den Fall an, dass im Entlassungsbericht auftaucht, dass Erwerbsunfähigkeit vorliegt, dann kommt es erst mal darauf an, dass dann tatsächlich die Rentenversicherung eine Umdeutung vornimmt und den Reha-Antrag als Rentenantrag wertet. Ich bin der Meinung, hatte allerdings einen solchen Fall in meiner Praxis noch nicht gehabt, dass sie das nicht kann und demzufolge dann die Krankenkasse auch nicht auf einen formellen Rentenantrag bestehen kann. Die Kasse kann auch nicht das Krankengeld verwehren, weil du der Aufforderung zur Beantragung einer Reha-Maßnahme ja nachgekommen bist und die Reha auch durchgeführt hast.
Mein Rat - Erst mal die Reha machen und abwarten.
Gruss
Czauderna
Re: Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 04.12.2022, 12:48
von Choupette
Hallo, danke für deine Infos.
Ich muss in die Reha weil dort meine Erwerbsunfähigkeit geprüft werden soll, laut der KK und des MdK bin ich erwerbsunfähig. Ich sehe das etwas anders.
Die RV kann doch nicht von sich auch den Reha Antrag umbewerten in einen Renten Antrag.
Vielleicht hast du mich auch falsch verstanden, denn das du sowas in deiner Praxis noch nicht gehabt hast kann ich kaum verstehen da das ein gängiges Verfahren ist. Man ist länger krank, KK bittet einen innerhalb von 10 Wochen bei der RV einen Reha Antrag zu stellen, wird man erwerbsunfähig entlassen wandelt sich der Reha Antrag in einen Renten Antrag um. Steht auch überall im Netz genauso.
Sicher muss ich die Reha abwarten. Vielleicht rufe ich mal bei der Rentenkasse an welche Möglichkeiten ich noch habe.
LG
Re: Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 04.12.2022, 14:45
von Czauderna
Hallo, ja, das musst du wohl -
Ich habe dazu das hier noch zur Info -
https://www.transparent-beraten.de/scha ... -nach-Reha
Danach kommt es darauf an, was im Reha-Entlassungsbericht steht. Auch wenn ich keinen Fall hatte, so kann es doch sein, dass Erwerbsunfähigkeit attestiert wird und da du aufgefordert worden bist nach § 51 SGB.musst du das dann mit der Kasse klären.
Die wird sich dann wahrscheinlich an den Rhea-Bericht, ebenso wie auch der MDK, halten und von dir die Antragstellung verlangen oder dir ggf.das Krankengeld versagen.
Grundsätzlich raus aus der Misere kämst du dann nur durch Wiederaufnahme deiner Tätigkeit.
Gruss
Czauderna
Re: Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 08.12.2022, 09:15
von Choupette
vielen lieben Dank.
nach der Reha gehe ich wieder arbeiten. Werde dann mal die KK anrufen ob die immernoch auf den Antrag auf Rente bestehen.
Hoffe aber das ich erwerbsfähig entlassen werden.
Re: Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 08.12.2022, 10:41
von Czauderna
Choupette hat geschrieben: ↑08.12.2022, 09:15
vielen lieben Dank.
nach der Reha gehe ich wieder arbeiten. Werde dann mal die KK anrufen ob die immernoch auf den Antrag auf Rente bestehen.
Hoffe aber das ich erwerbsfähig entlassen werden.
Hallo,
nur zur Sicherheit, damit keine Missverständnisse auftreten - dir ist klar, dass Erwerbsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit nicht das Gleiche bedeutet?
Gruss
Czauderna
Re: Enlassung aus Reha erwerbsfähig oder nicht? was macht die KK
Verfasst: 09.12.2022, 10:41
von Choupette
Hallo,
ja das ist mir klar.
Man kann mich krank entlassen aber dennoch erwerbsfähig.
Aber danke
LG