GKV - verbeitragt Einkünfte aus Beteiligung - lohnt ein Einspruch?
Verfasst: 28.11.2022, 23:39
Ein freundliches Hallo in das Forum,
ich hadre mit dem Beitragsbescheid meiner Krankenversicherung. Ich war seit Berufsbeginn in der GKV krankenversichert. Vor ca. 15 Jahren wurde ich durch meine beherrschende Stellung in der GmbH wo ich beschäftigt war, von gesetzlich auf freiwillig in der GKV umgestuft.
Ab diesem Zeitpunkt zahlte ich für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer GbR, die als Erbnachfolger eines ruhenden Gewerbebetriebs Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, ebenfalls Krankenkassenbeiträge. So weit alles In Ordnung. IMO
Seit drei Jahren bin ich in Rente und bezieht eine solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten RV. Mit Eintritt in den Rentenstatus wurde ich gesetzlich in der KVdR versichert umgestuft.
Neben der gesetzliche Rente, wird nun anteilig Ertrag aus meiner betrieblichen Direktversicherung bis zum Erreichen der 120 Monte zur Beitragsberechung heran gezogen – und als Arbeitseinkommen deklariert, die Erträge aus der GbR-Beteiligung.
2021 hat die Vermietungs-GbR die Auflösung des ruhenden Gewerbebetriebs beschlossen und die Immobilie wurde in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt. Das führte durch die Realisierung der stillen Reserven zu einem außerordentlichen Gewinn, der im Einkommensteuerbescheid 2021 unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen ausgewiesen wird. Ich musste für meinen Anteil entsprechend Steuern bezahlen.
Nach Einreichen des Einkommensteuerbescheides 2021 verbeitragt meine KV diesen Veräußerungsgewinn ebenfalls als Arbeitseinkommen in 2021, was zu einer Beitragsnachzahlung von mehreren Tausend Euro führt.
Nun habe ich schon "rumgegoogelt" bin aber nur bei freiwillig (auch als Rentner) Versicherten darauf gestoßen dass Einkommen aus Beteiligung verbeitragt wird. Gesetzlich Versicherte kamen bei den Funden nirgends vor.
Ist bei den hier Kundigen jemand, der mir antworten kann und möchte, ob das seine Richtigkeit hat?
Ich habe nur noch wenig Zeit ber der KK Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen.
Vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten
Roland
ich hadre mit dem Beitragsbescheid meiner Krankenversicherung. Ich war seit Berufsbeginn in der GKV krankenversichert. Vor ca. 15 Jahren wurde ich durch meine beherrschende Stellung in der GmbH wo ich beschäftigt war, von gesetzlich auf freiwillig in der GKV umgestuft.
Ab diesem Zeitpunkt zahlte ich für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer GbR, die als Erbnachfolger eines ruhenden Gewerbebetriebs Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, ebenfalls Krankenkassenbeiträge. So weit alles In Ordnung. IMO
Seit drei Jahren bin ich in Rente und bezieht eine solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und einer privaten RV. Mit Eintritt in den Rentenstatus wurde ich gesetzlich in der KVdR versichert umgestuft.
Neben der gesetzliche Rente, wird nun anteilig Ertrag aus meiner betrieblichen Direktversicherung bis zum Erreichen der 120 Monte zur Beitragsberechung heran gezogen – und als Arbeitseinkommen deklariert, die Erträge aus der GbR-Beteiligung.
2021 hat die Vermietungs-GbR die Auflösung des ruhenden Gewerbebetriebs beschlossen und die Immobilie wurde in das Privatvermögen der Gesellschafter überführt. Das führte durch die Realisierung der stillen Reserven zu einem außerordentlichen Gewinn, der im Einkommensteuerbescheid 2021 unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einkünfte aus Veräußerungsgewinnen ausgewiesen wird. Ich musste für meinen Anteil entsprechend Steuern bezahlen.
Nach Einreichen des Einkommensteuerbescheides 2021 verbeitragt meine KV diesen Veräußerungsgewinn ebenfalls als Arbeitseinkommen in 2021, was zu einer Beitragsnachzahlung von mehreren Tausend Euro führt.
Nun habe ich schon "rumgegoogelt" bin aber nur bei freiwillig (auch als Rentner) Versicherten darauf gestoßen dass Einkommen aus Beteiligung verbeitragt wird. Gesetzlich Versicherte kamen bei den Funden nirgends vor.
Ist bei den hier Kundigen jemand, der mir antworten kann und möchte, ob das seine Richtigkeit hat?
Ich habe nur noch wenig Zeit ber der KK Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einzulegen.
Vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten
Roland