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DISPOSTIONSRECHT KKK bei SCHWERBEHINDERUNG

Verfasst: 29.10.2022, 16:50
von lenimaus
darf die Krankenkasse das Dispositionsrecht auch bei SCHWERBEINDERUNG einschränken?:

"Eine erhebliche Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ist dann gegeben, wenn innerhalb von drei Jahren mit einer Minderung der Leistungsfähigkeit zu rechnen ist, wenn die Leistungen zur Teilhabe nicht durchgeführt werden. Eine Erwerbsfähigkeit ist dann bereits gemindert, wenn die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben erheblich eingeschränkt ist und schon mehr als sechs Monate andauert.
Die erhebliche Gefährdung bzw. Minderung der Erwerbsfähigkeit kann von der Krankenkasse nicht unterstellt werden, wenn eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung) im Sinne der §§ 151 ff. SGB IX festgestellt wurde. Die Schwerbehinderung wird anders definiert als die gefährdete/geminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der Rentenversicherung."

Re: DISPOSTIONSRECHT KKK bei SCHWERBEHINDERUNG

Verfasst: 29.10.2022, 22:06
von Czauderna
Hallo,
sorry, aber dieser Beitrag weist auf einen sehr komplizierten Sachverhalt hin, der so nicht ausreichend beantwortet werden kann.
Die Antwort kann sowohl "ja" als auch "nein" lauten.
Bitte den entsprechenden Sachverhalt schildern - Danke.
Gruss
Czauderna

Re: DISPOSTIONSRECHT KKK bei SCHWERBEHINDERUNG

Verfasst: 30.10.2022, 17:27
von D-S-E
Hallo,

es ist ganz einfach. Die Krankenkasse kann das Gestaltungsrecht einschränken, wenn sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes vorliegen hat, nachdem die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist.

Eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn ohne Leistungen zur Teilhabe oder zur Rehabilitation innerhalb von drei Jahren mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit zu rechnen ist.

Wie der Medizinische Dienst dann zu einer solchen Feststellung kommt, ist im Einzelfall unterschiedlich. Mit einer Schwerbehinderung hat dies jedenfalls erstmal nichts zu tun.

Viele Grüße
D-S-E