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Familienversicherung und Einkünfte aus Vermietung während Elternzeit

Verfasst: 13.10.2022, 19:49
von Anke_Stamer
Hallo!

Mein Mann möchte nächstes Jahr Elternzeit nehmen, dazu habe ich zwei Fragen (ich bin bei ihm mit versichert):

Er ist gesetzlich pflichtversichert - so wie ich es verstanden habe, ist er während der Elternzeit kostenlos krankenversichert, allerdings hat er noch Einnahmen aus der Vermietung. Ist die Krankenversicherung trotzdem kostenlos, oder müssen auf die Vermietungseinnahmen Beiträge bezahlt werden? Zinsen bekommen wir aktuell zwar keine, aber aus Interesse: Wie wäre es mit Kapitalertägen?

Und läuft die Familienversicherung für mich und die Kinder einfach weiter, oder ändert sich daran etwas, sobald er in Elternzeit geht?

Schöne Grüße, Anke

Re: Familienversicherung und Einkünfte aus Vermietung während Elternzeit

Verfasst: 13.10.2022, 20:22
von Czauderna
Hallo,
zuerst die Familienversicherung - ja, die bleibt weiter bestehen.
Ansonsten, wenn sich da nichts geändert hat, hatte er diese Einnahmen ja bisher auch gehabt und musste aufgrund der Krankenversicherungspflicht
dafür auch keine Beiträge zahlen. Dies dürfte sich in der Elternzeit nicht ändern, trotzdem empfehle ich dir, das mit der Krankenkasse abzuklären.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung und Einkünfte aus Vermietung während Elternzeit

Verfasst: 14.10.2022, 00:58
von GS
Hallo Anke,
in Ergänzung zu Czaudernas Antwort:
Ein Szenario, dass beide Eltern beitragsfrei versichert sind - also die Mutter über den Vater und gleichzeitig der Vater über die Mutter - ist im Gesetz nicht vorgesehen. Auch dann nicht, wenn z. B. der Vater Hausmann ist und die ansonsten berufstätig gewesene Mutter Elternzeit nimmt und außerdem weder Zins- noch Mieteinkünfte vorliegen.

Grüße
von GS

Re: Familienversicherung und Einkünfte aus Vermietung während Elternzeit

Verfasst: 15.10.2022, 15:05
von vikingz
Hallo,

wer als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert ist, für den besteht sozialversicherungsrechtlich die Beschäftigung in Elternzeit fort und damit beitragsfrei auch die Krankenversicherung sowie die darauf begründete Familienversicherung. Das ist noch so und hat sich auch lange nicht geändert.
Mieteinkünfte und Kapitalerträge sind auch weiter nicht beitragspflichtig.

Bei einer freiwilligen Versicherung läge der Fall gänzlich anders.