Kasse verweigert die Zahlung von Krankengeld
Verfasst: 15.12.2008, 23:18
Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir ist wegen Anpassungstörungen und Depressionen seit September arbeitsunfähig. Lt. Hausarzt und Facharzt ist er lfd. arbeitsunfähig und auch zwei Besuche beim Mdk haben nicht anderes ergeben. Mit Schreiben vom 01.12.08 hat seine Kasse nun die Zahlung von Krankengeld eingestellt, weil Sie behauptet das das ganze Krankheitsbild auf einen Konflikt am Arbeitsplatz beruht und unterstellt Ihm quasi fehlende Mitwirkung, weil er sich geweigert hat an einem von der Krankenkasse angeratenen Gespräch mit dem Betriebsrat seiner Firma teizunehmen. Gegen die Einstellung der Zahlung von Krankengeld haben wir dann heute Widerspruch eingelegt. Ich denke Ihm bleibt nun erstmal nur die möglichkeit Hartz IV zu beantragen oder? Meine zweite Frage bezieht sich auf seinen Krankenversicherungsschutz an sich. Ist er im moment Krankenversichert? Zieht auch hier §19. Abs 2 SGBV nach dem er ja noch einen Monat Versicherungsschutz hätte? Er wartet nämlich jeden Tag auf einen Anruf um sich in einer Therapieeinrichtung vorstellen zu können. Diese "Vorstellung mit Eingangsuntersuchungen" wird 4 Tage stationär durchgeführt und danach wird entschieden ob er einen Therapieplatz dort erhält. (Eine Einweisung des Arztes liegt vor) Da er ja im moment von keinem irgendwelche Leistungen erhält habe ich Angst das er auch das nachher noch aus eigner Tasche zahlen muß.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Jule
ein Bekannter von mir ist wegen Anpassungstörungen und Depressionen seit September arbeitsunfähig. Lt. Hausarzt und Facharzt ist er lfd. arbeitsunfähig und auch zwei Besuche beim Mdk haben nicht anderes ergeben. Mit Schreiben vom 01.12.08 hat seine Kasse nun die Zahlung von Krankengeld eingestellt, weil Sie behauptet das das ganze Krankheitsbild auf einen Konflikt am Arbeitsplatz beruht und unterstellt Ihm quasi fehlende Mitwirkung, weil er sich geweigert hat an einem von der Krankenkasse angeratenen Gespräch mit dem Betriebsrat seiner Firma teizunehmen. Gegen die Einstellung der Zahlung von Krankengeld haben wir dann heute Widerspruch eingelegt. Ich denke Ihm bleibt nun erstmal nur die möglichkeit Hartz IV zu beantragen oder? Meine zweite Frage bezieht sich auf seinen Krankenversicherungsschutz an sich. Ist er im moment Krankenversichert? Zieht auch hier §19. Abs 2 SGBV nach dem er ja noch einen Monat Versicherungsschutz hätte? Er wartet nämlich jeden Tag auf einen Anruf um sich in einer Therapieeinrichtung vorstellen zu können. Diese "Vorstellung mit Eingangsuntersuchungen" wird 4 Tage stationär durchgeführt und danach wird entschieden ob er einen Therapieplatz dort erhält. (Eine Einweisung des Arztes liegt vor) Da er ja im moment von keinem irgendwelche Leistungen erhält habe ich Angst das er auch das nachher noch aus eigner Tasche zahlen muß.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Jule