Niederschlagungseingabe beim Vollstreckungsgericht
Verfasst: 12.09.2022, 16:27
Hallo Forenteilnehmer
und Forenexperten des KK-Forums,
... wenn bei einem freiwilligen GKV-Versicherten irgendwann einmal eine Vollstreckungsvorankündigung
durch das zuständige Hauptzollamt zugestellt wird sollte man umgehend mit dem Gläubiger kontakt aufnehmen
bzw. sich kompetent beraten lassen.
In diesem Zusammenhang habe ich gehört, dass man bei einer deutlich übersteigerten Vollstreckungsforderung
ggf. den Gerichtsvollzieher noch abwenden kann indem man gegenüber der betreffenden Krankenkasse einen
sog. Niederschlagungsantrag beim Vollstreckungsgericht einreicht.
Es ist mir an dieser Stelle noch nicht klar welchen Zweck diese dienen soll, denn durch die Vermögensauskunft
sieht ein berauftragter Gerichtsvollzieher ja auch, dass eine kompletten Forderungsbefriedigung nicht verwirklicht
werden kann.
und Forenexperten des KK-Forums,
... wenn bei einem freiwilligen GKV-Versicherten irgendwann einmal eine Vollstreckungsvorankündigung
durch das zuständige Hauptzollamt zugestellt wird sollte man umgehend mit dem Gläubiger kontakt aufnehmen
bzw. sich kompetent beraten lassen.
In diesem Zusammenhang habe ich gehört, dass man bei einer deutlich übersteigerten Vollstreckungsforderung
ggf. den Gerichtsvollzieher noch abwenden kann indem man gegenüber der betreffenden Krankenkasse einen
sog. Niederschlagungsantrag beim Vollstreckungsgericht einreicht.
Es ist mir an dieser Stelle noch nicht klar welchen Zweck diese dienen soll, denn durch die Vermögensauskunft
sieht ein berauftragter Gerichtsvollzieher ja auch, dass eine kompletten Forderungsbefriedigung nicht verwirklicht
werden kann.